843/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien                                                          

GZ: BKA-353.110/0055-I/4/2009                                                  Wien, am 25. März 2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Jänner 2009 unter der Nr. 822/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Auszeichnung für IOC-Chef Jaques Rogge für sein Wirken gegen Österreich gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1 und 2:

Ø     Wurde die Anregung des Olympischen Comités, Herrn Rogge für eine Auszeich­nung vorzuschlagen, durch den Bundeskanzler überprüft, bevor der Bundeskanz­ler einen diesbezüglichen Auszeichnungsvorschlag erstellt hat?

Ø     Wenn ja, wann, wie, durch wen und in welchem Umfang erfolgte die Überprü­fung?


Es erfolgte in der üblichen Form eine Prüfung durch das für Sportangelegenheiten und für Auszeichnungsangelegenheiten zuständige Bundeskanzleramt. Die vorgeleg­ten Unterlagen des ÖOC vom 17. September 2008 wurden von der zuständigen Fachabteilung des Bundeskanzleramtes beurteilt.

 

Zu Frage 3:

Ø     Werden vom Bundeskanzler bei Auszeichnungsvorschlägen Inländer gegenüber Ausländern benachteiligt?

 

Nein.

 

Zu Frage 4:

Ø     Wie viele Österreicher, die – wie Herr Jacques Rogge – zuvor noch keine staat­liche österreichische Auszeichnung erhalten hatten, hat der Bundeskanzler letztes Jahr für die Verleihung derselben staatlichen Auszeichnung, die Herr Jacques Rogge erhalten hat, vorgeschlagen?

 

Im Jahr 2008 gab es keinen identen Fall.

 

Zu den Frage 5 bis 7 sowie 12 und 13:

Ø      Ist ein Aberkennungsverfahren bei bereits verliehenen staatlichen Auszeich­nungen möglich, wenn Umstände bekannt werden, welche die Auszeichnungs­würdigkeit einer Person in Frage stellen?

Ø     Wurde ein solches Aberkennungsverfahren schon einmal durchgeführt?

Ø     Wenn ja, wann und bei wem?

Ø     Ist ein Verhalten einer Person gegen Österreich und gegen österreichische Inter­essen Ihres Erachtens Anlass zur Einleitung eines Verfahrens zur Aberkennung einer der betreffenden Person verliehenen Auszeichnung?

Ø     Was sind Ihres Erachtens Gründe für die Einleitung eines Verfahrens zur Aber­kennung einer an eine Person verliehenen Auszeichnung?

 

Das bestehende Ehrenzeichengesetz enthält keinen Aberkennungstatbestand.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Ø     Haben Sie den Inhalt der in der Einleitung der gegenständlichen Anfrage zitierten Zeitungsberichte (von denen Sie in Ihrer Anfragebeantwortung einen nicht zu ken­nen angaben) verstanden?

Ø     Wenn ja, was schließen Sie daraus?

 

Der Inhalt der Zeitungsberichte ist wohl den Anfragestellern wie mir gleich verständ­lich: Ein Journalist bezieht eine kritische Position zu einer Verwaltungsentscheidung. Dies ist Bestandteil der Freiheit der Meinungsäußerung, die ich für ein unverzichtba­res Grundrecht halte.

 

Zu Frage 10:

Ø     Werden Sie den solcherart spätestens jetzt Ihrem Ressort zugegangenen Infor­mationen einer amtswegigen Überprüfung im Zusammenhang mit der erfolgten Auszeichnungsverleihung an Herrn Rogge unterziehen?

 

Die Verleihung durch den Bundespräsidenten ist bereits erfolgt.

 

Zu Frage 11:

Ø     Ist ein Verhalten einer Person gegen Österreich und gegen österreichische Inter­essen Ihres Erachtens eine Grundlage für die Annahme der Auszeichnungswür­digkeit der betreffenden Person?

 

Nein.

 

Zu Frage 14:

Ø     Welche Gesetze sind für Sie bei der Erstattung von Auszeichnungsvorschlägen maßgeblich?

 

Als Grundlage dient im vorliegenden Zusammenhang das Ehrenzeichengesetz (BGBl.Nr. 89/1952) und die darauf gestützte Verordnung (BGBl.Nr. 54/1953).

 

Zu Frage 15:

Ø     Handeln Sie bei der Beurteilung von Ihnen erstatteten Anregungen für Auszeich­nungsvorschläge gemäß dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG)?

 

Gemäß der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind jene Verfahrensgrundsätze anzuwenden, die sich aus dem Wesen jedes rechtsstaatlichen Verwaltungsverfah­rens ergeben.

 

Zu Frage 16:

Ø     Gibt es Rechtsmittel?

 

Es lässt sich aus der Rechtsordnung kein Anspruch des Einzelnen auf Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich ableiten.


Zu Frage 17:

Ø     Wenn nein, ist dies mit Artikel 13 MRK vereinbar?

 

Art. 13 EMRK gewährt nur das Recht auf ein Rechtsmittel, wenn die Verletzung eines der durch die EMRK festgelegten Rechte behauptet wird.

 

Zu Frage 18:

Ø     Welche Rechtsfolgen können sich an ein missbräuchliches Vorgehen eines staat­lichen Organs bei der Erstattung oder Unterlassung von Auszeichnungsvorschlä­gen knüpfen?

 

Die Rechtsfolgen hängen jeweils vom konkreten Sachverhalt ab, daher kann diese allgemeine Frage nur mit dem allgemeinen Hinweis beantwortet werden, dass die Rechtsordnung straf-, schadenersatz- bzw. dienst-(disziplinar-)rechtliche Konsequen­zen kennt.

 

Zu den Fragen 19 und 20:

Ø     Kennen Sie Herrn Jacques Rogge?

Ø     Wenn ja, wann und wo haben Sie ihn kennengelernt?

 

Nein, ich kenne Herrn Jaques Rogge nicht persönlich.

 

Zu Frage 21.

Ø     Wird jede Person, die über den EU-Vertrag gesprochen hat, so wie Sie in Ihrer Anfragebeantwortung ausführen, dass Rogge im Jahre 2006 „wichtige Gesprä­che“ mit dem damaligen Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel über den EU-Vertrag geführt hat, für eine bundesstaatliche Auszeichnung vorgeschlagen?

 

Nein.

 

Zu den Fragen 22 und 23:

Ø     Wer ist jetzt in Ihrem Ressort – namentlich und in operativer Hinsicht – für die Prüfung von Anregungen betreffend Auszeichnungsverleihungen zuständig?

Ø     Wer war letztes Jahr im Bundeskanzleramt – namentlich und in operativer Hin­sicht – für die Prüfung von Anregungen betreffend Auszeichnungsverleihungen zuständig?

 

Für Prüfungen und Anregungen betreffend Auszeichnungsverleihungen ist einerseits die allenfalls für den Bereich, in dem die Leistung erbracht wurde, zuständige Fach­abteilung und darüber hinaus das Referat I/1/a zuständig.


Zu den Fragen 24 und 25:

Ø     Wer ist diesbezüglich in Ihrem Ressort approbationsbefugt?

Ø     Wer war letztes Jahr diesbezüglich in Ihrem Ressort approbationsbefugt?

 

Die Fachabteilungsleiter, der Leiter der Sektion I, die Leiterin der Abteilung I/1 und der Leiter des Referates I/1/a sind diesbezüglich approbationsbefugt.

 

Zu Frage 26:

Ø     Ist es üblich, für Privatpersonen als erste bundesstaatliche Auszeichnung gleich das „Große Goldene Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich“ zur Verleihung vorzuschlagen?

 

Soweit es die im Ministerrat genehmigten Richtlinien für das Verfahren zur Verlei­hung des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich bzw. die geübte Auszeichnungspraxis vorsehen, ist dies üblich.

 

Zu Frage 27:

Ø     Für welche Privatpersonen wurde in den letzten drei Jahren das „Große Goldene Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich“ vorge­schlagen?

 

In den letzten drei Jahren wurden vier Persönlichkeiten für das „Große Goldene Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich“ vorgeschla­gen.

-  Ein ehemaliger Minister der Russischen Föderation für Arbeit und Soziales sowie Mitglied des Kuratoriums des Österreichischen Versöhnungsfonds, Entschlie­ßung vom 27.3.2006.

-  Ein Schriftsteller, Schauspieler und Regisseur, Entschließung vom 9.10.2006.

-  Ein Professor, Senator h.c., Landeshauptmann-Stellvertreter der Steiermark a.D. und ehemaliger Präsident des „steirischen herbstes“, Entschließung vom 9.10.2006.

-  Ein Kommerzialrat, Senator h.c., ehemaliger Landeshauptmann-Stellvertreter von Salzburg, Geschäftsführer der Wüstenrot- Verwaltungs- und Dienstleis­tungen GmbH sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Wüstenrot VersicherungsAG, Entschließung vom 3.5.2007.

 

Zu Frage 28:

Ø     Stellen die im Inhalt der in der Einleitung der gegenständlichen Anfrage zitierten Zeitungsberichte genannten „Verdienste“ von Herrn Jacques Rogge (Zitat: „Er ist unter anderen dafür verantwortlich, dass Karl Schranz (….) von Olympia ausge­schlossen worden war, unser kleines Land als Dopingsünder für die große weite Welt hatte büßen müssen – und zuletzt Salzburg bei der Kandidatur um die Win­terspiele gedemütigt worden war.“) Ihres Erachtens grundsätzlich auszeichnungs­würdige Umstände dar?

 

Die mit der Anregung zur Verfügung gestellten Unterlagen enthalten keine dieser in den Zeitungsberichten angeführten subjektiven Wertungen. Überdies kann im Sep­tember 2008, dies war der Zeitpunkt des Einleitungsverfahrens, etwaigen Medienbe­richten, die im November 2008 erscheinen, nicht Rechnung getragen werden.

 

Zu den Fragen 29 und 30:

Ø     Welche Personen werden Sie als nächstes mit einer Auszeichnung für Verdienste um die Republik Österreich vorschlagen?

Ø     Welche Personen werden Sie als nächstes für das „Große Goldene Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich“ vorschlagen?

 

Diese Fragen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da derzeit keine solche Anregung vorliegt und dem Bundeskanzleramt naturgemäß nicht bekannt ist, welche Anregungen allenfalls herangetragen werden.