8523/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0099-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Textfeld:  Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 18. Juli 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

und Kollegen vom 19. Mai 2011, Nr. 8653/J, betreffend bezahlte

Anzeige in der Tageszeitung „Heute“

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Mai 2011, Nr. 8653/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 5:

 

Die Kosten für die  Einschaltung im Umfang von zwei beauftragten Seiten in der Tageszeitung HEUTE vom 18.5.2011 betrugen inkl. gesetzlicher Steuern 48.447,-- Euro.

 

Ziel dieser Informationsaktivitäten ist es, eine persönliche Betroffenheit mit entsprechenden Einstellungsänderungen hervorzurufen, Dimensionen aufzuzeigen und Diskussions- und Meinungsbildungsprozesse zu unterstützen.


Mit der gegenständlichen Anzeigenschaltung sollte ein ganz bestimmtes Zielpublikum nämlich eine junge, an Ausbildungsthemen interessierte Leserschaft sowie ein möglichst breiter Leserkreis erreicht werden. Dies ist mit gegenständlichem Medium in höchstem Maße gewährleistet.

 

 

Zu den Fragen 2, 6 und 7:

 

Medien

Kosten inkl. gesetzl. Steuern

 

 

KRONEN ZEITUNG

12.985,00

KURIER

3.943,00

Presse

3.842,00

Kleine Zeitung Kombi

5.288,00

Neue BVZ

1.180,00

Zeitschrift HEUTE

41.606,00

TZ ÖSTERREICH

25.677,00

NEWS Culinarium

18.522,00

Magazin PROFIL

10.681,00

Woche Steiermark

1.000,00

BioMagazin

1.200,00

BIBER Magazin

11.571,00

TV Media

9.603,00

Magazin KOSMO

12.474,00

Standard Verlagsgesellschaft mbH

1.476,00

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Gem. Bundesministeriengesetz 1986 i.d.g.F. sowie der Richtlinien der Bundesregierung für Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaßnahmen aus 2010 hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) Informationen über das Ressort und seine Ziele in den verschiedenen Fachbereichen für Bürger/-innen und spezielle Zielgruppen, insbesondere durch Publikationen, Medienkooperationen, Informationen in Print- und elektronischen Medien sowie der Homepage des BMLFUW bereitzustellen. Je nach Thema und Zielgruppe werden für die Informationsinhalte unterschiedliche Medien und Informationswege gewählt.

 

In diesem Sinne sind daher weitere Einschaltungen von Informationen in den verschiedensten für den konkreten Fall am besten geeigneten Medien im notwendigen Ausmaß geplant. Dabei findet der Grundsatz der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit Beachtung.

 

Der Bundesminister: