907/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.04.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
Anfragebeantwortung

S91143/28-PMVD/2009                                                                                                 . April 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Februar 2009 unter der Nr. 880/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Anti-Doping-Bundesgesetz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Nachstehende Organisationen haben gemäß § 9 Abs. 2 des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 Dopingkontrollen angeordnet: Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung, World Anti-Doping Agency (WADA), Internationaler Sportfachverband, International Motorcycling Federation (FIM), International Canoe Federation (ICF), International Federation of Sport Climbing (IFSC), International Cycling Union (UCI) und International Biathlon Union (IBU).

Zu 1a:

Bei Kontrollen durch die NADA Austria waren nachstehende Organisationen betroffen:

                                                                                                                           OOC           IC

-     American Football Bund Ö. (AFBÖ)                                                         28                 

-     Ö. Basketball Verband (ÖBV)                                                                      6                 

-     Bob- und Skeleton Verband Ö. (ÖBSV)                                                      4                 

-     Ö. Bogensportverband (ÖBSV)                                                                                    13

-     Ö. Eishockeyverband (ÖEHV)                                                                   80

-     Ö. Eisschnelllaufverband (ÖESV)                                                               1

-     Ö. Fußball Bund (ÖFB)                                                                              65

-     Ö. Gewichtheberverband (ÖGV)                                                                                 14

-     Jiu-Jitsu Verband Ö. (JJVÖ)                                                                      10

-     Ö. Judoverband (ÖJV)                                                                                   9

-     Ö. Kanuverband (OKV)                                                                                 2

-     Ö. Karate-Bund (ÖKB)                                                                                 9

-     Ö. Verband für Kraftdreikampf (ÖVK)                                                       4                8

-     Ö. Leichtathletik Verband (ÖLV)                                                              13              33

-     Ö. Fachverband für Orientierungslauf (ÖFOL)                                          1

-     Ö. Radsportverband (ÖRV)                                                                        40              27

-     Ö. Rodelverband (ÖRV)                                                                               8

-     Ö. Ringsportverband (ÖRSV)                                                                       8                6

-     Ö. Ruderverband (ÖRV)                                                                             13              18

-     Ö. Schwimmverband (OSV)                                                                       36                9

-     Ö. Segelverband (ÖeSV)                                                                                                 6

-     Ö. Skiverband (ÖSV)                                                                                  51              12

-     Ö. Skibobverband (ÖSBV)                                                                            6

-     Ö. Squash Racket Verband (ÖSRV)                                                             1

-     Ö. Taekwondo Verband (ÖTDV)                                                                  3

-     Ö. Tennisverband (ÖTV)                                                                               2                6

-     Ö. Tischtennis Verband (ÖTTV)                                                                  1

-     Ö. Triathlonverband (ÖTRV)                                                                      26              20

-     Ö. Fachverband für Turnen (ÖFT)                                                                3

-     Ö. Volleyball Verband (ÖVV)                                                                    18

-     Ö. Wettkletterverband (ÖWK)                                                                    1

Bei Kontrollen durch die WADA waren nachstehende Organisationen betroffen:

                                                                                                                           OOC           IC

-     Ö. Behindertensportverband (ÖBSV)                                                          9

-     Bob- und Skeleton Verband Ö. (ÖBSV)                                                    20   (inkl. ausl.Athl)

-     Bundesfachverband für Reiten und Fahren in Ö.                                        1

-     Österreichische Skiverband (ÖSV)                                                              1

Kontrollen, die von der NADA Austria auf Anordnung der WADA durchgeführt worden sind, aber nur ausländische Athleten betrafen, sind hier nicht angeführt.

Bei Kontrollen durch einen IF waren nachstehende Organisationen betroffen:

                                                                                                                           OOC           IC

-     International Motorcycling Federation (FIM)                                                              3

-     International Canoe Federation (ICF)                                                         2

-     International Federation of Sport Climbing (IFSC)                                   4

-     International Biathlon Union (IBU)                                                          11

-     International Cycling Union (UCI)                                                              2


Zu 1b:

Auf Grund des enormen Verwaltungsaufwandes ist eine Auflistung der Zeitpunkte der Durchführung der mehreren hundert Kontrollen nicht möglich.

Zu 1c und 1d:

Die während der Wettkampfzeit und während des Aufbautrainings durchgeführten Kontrollen sind in der Beantwortung der Frage 1a enthalten.

Zu 1e:

Dopingkontrollen der NADA Austria werden in einer sogenannten Testverteilungsplanung durch die Auswahlkommission (§ 4 Abs. 4 Z 6 des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007) im Grundgerüst festgelegt. Die Entscheidung für den Zeitpunkt der Kontrollen erfolgt dabei bei OOC-Kontrollen unter Berücksichtigung der Faktoren „Risikograd“ einer Sportart/Disziplin, „Aufbauphasen“, „Wettkampfphasen“. Daneben spielen zielgerichtete OOC-Kontrollen bei Verdachtsmomenten gegen Athleten eine immer größere Rolle.

Zu 1f:

Bei den unter der Frage 1a angeführten Kontrollen waren, soweit es die Zuständigkeit Österreichs betraf, vier Ergebnisse positiv. Davon waren der Ö. Bogensportverband (ÖBSV) – Instinktiv, der Ö. Eishockeyverband (ÖEHV), der Ö. Segel-Verband (OeSV) – Soling und der Ö. Radsportverband (ÖRV) – Straße betroffen. Über Ergebnisse von Kontrollen, die nicht unter die „Result Management“ – Hoheit der NADA Austria gefallen sind (WADA, Internationale Fachverbände), liegen im Bereich der NADA Austria keine Informationen vor.

Zu 1g:

Hinsichtlich der Summe der negativen Ergebnisse der OOC-Kontrollen und IC-Kontrollen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 1a, bezüglich der positiven Ergebnisse auf meine Ausführungen zur Frage 1f.

Zu 2:

Aus positiven Kontrollen bzw. Analysen ergeben sich jeweils dieselben Konsequenzen. Die Nationale Anti-Doping Agentur berichtet das positive Ergebnis entsprechend dem Anti-Doping Bundesgesetz der Rechtskommission. Die unabhängige Rechtskommission, die bei der NADA eingerichtet ist, eröffnet das Verfahren und führt dieses in erster Instanz durch. Sofern die positiven Kontrollen bzw. sonstigen Verstöße gegen Anti-Doping Bestimmungen unter der „Result Management“ – Hoheit der NADA Austria und damit der Unabhängigen Rechtskommission gefallen sind, wurden die nach den Regelungen des zuständigen internationalen Sportverbandes vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Suspendierung) und Disziplinarmaßnahmen verhängt. Über Ergebnisse von Kontrollen, die nicht unter die Result Management“ – Hoheit der NADA Austria gefallen sind (WADA, Internationale Fachverbände), liegen im Bereich der NADA Austria keine Informationen vor.

Zu 3:

Nachstehende Bundessportfachverbände haben seit Inkrafttreten der in der Anfrage zitierten Normen Dopingkontrollen angeordnet: Bund Ö. Eis- und Stocksportler (BÖE), Ö. Eis­schnelllaufverband (ÖESV), Ö. Fechtverband (ÖFV), Ö. Gewichtheberverband (ÖGV), Ö. Judoverband (ÖJV), Ö. Leichtathletik Verband (ÖLV), Ö. Radsportverband (ÖRV), Ö. Rodelverband (ÖRV), Ö. Schwimmverband (OSV), Ö. Tanzsport-Verband (ÖTSV), Ö. Triathlonverband (ÖTRV) und Ö. Wettkletterverband (ÖWK).

Zu 3a, 3c und 3d:

Davon waren folgende Bundessportfachverbände (oft private Veranstalter) betroffen:

                                                                                                                                               IC

-      Bund Ö. Eis- und Stocksportler (BÖE)                                                                        4

-      Ö. Eisschnelllaufverband (ÖESV)                                                                              20

-      Ö. Fechtverband (ÖFV)                                                                                                  9

-      Ö. Gewichtheberverband (ÖGV)                                                                                   9

-      Ö. Judoverband (ÖJV)                                                                                                  14

-      Ö. Leichtathletik Verband (ÖLV)                                                                               18

-      Ö. Radsportverband (ÖRV)                                                                                         46

-      Ö. Rodelverband (ÖRV)                                                                                              12

-      Ö. Schwimmverband (OSV)                                                                                           1

-      Ö. Tanzsport-Verband (ÖTSV)                                                                                    12

-      Ö. Triathlonverband (ÖTRV)                                                                                       14

-      Ö. Wettkletterverband (ÖWK)                                                                                      8

Zu 3b:

Ich ersuche um Verständnis, dass eine Auflistung des Zeitpunktes der Durchführung der jeweiligen Kontrolle auf Grund des damit verbundenen enormen Verwaltungsaufwandes nicht möglich ist.

Zu 3e:

Die Entscheidung über den jeweiligen Zeitpunkt der Kontrollen wird auf Grundlage des Wettkampfkalenders getroffen.

Zu 3f und 3g:

Über Ergebnisse von Kontrollen, die nicht unter die „Result Management“ – Hoheit der NADA Austria gefallen sind (meist Internationale Fachverbände), liegen der NADA Austria keine Informationen vor.


Zu 4:

Sofern die positiven Kontrollen bzw. sonstigen Verstöße gegen Anti-Doping Bestimmungen unter der „Result Management“ – Hoheit der NADA Austria und damit der Unabhängigen Rechtskommission gefallen sind, wurden die nach den Regelungen des jeweils zuständigen internationalen Sportverbandes vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Suspendierung) und Disziplinarmaßnahmen verhängt.

Zu 5:

Von der NADA wurden bisher 31.716,25 Euro an Kostenersatz eingefordert.

Zu 6:

Folgende Kostenersätze wurden gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 verlangt:

-    Österreichischer Radsportverband (ÖRV) – vier Fälle                           12.331,18 €

-    Österreichischer Triathlonverband (ÖTRV) – ein Fall                              6.935,86 €

-    Österreichischer Segel-Verband (OeSV) – ein Fall                                  2.610,27 €

-    Österreichischer Leichtathletik Verband (ÖLV) – ein Fall  7.119,67 €

-    Österreichischer Bogensportverband (ÖBSV) – ein Fall                        2.719,27 €.

Zu 7:

Bisher verlangten drei Sportler eine Öffnung und Analyse der „B-Probe“.

Zu 7a und 7b:

Da die Analysen aller drei „B-Proben“ das Ergebnis der „A-Probe“ bestätigten, wurden keinem der Sportler die Kosten gem. § 6 Abs. (2) des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 rückerstattet.

Zu 7c:

Die Sportler gehören dem Österreichischer Leichtathletik Verband (ÖLV), dem Österreichischer Radsportverband (ÖRV) und dem Österreichischer Triathlonverband (ÖTRV) an.

Zu 8:

Die Kosten einer (negativen) Dopingkontrolle pro Sportler setzen sich aus folgenden Kosten-Komponenten zusammen:

I.       Kosten des Dopingkontrollteams (Taggelder, Honorare, Fahrtkosten etc.)

I.       Materialkosten (Dopingkontroll-Kits, Teststreifen für pH-Werte und Dichte, Formularkosten etc.)

II.    Versandkosten (Kontrollor – NADA Austria – Labor)

III.  Analysekosten.

Eine OOC-Kontrolle (Einzelkontrolle) kostet – unter Einbeziehung der Komponenten I. bis IV. im Durchschnitt 350 Euro Standard-Screening bei Urin, 750 Euro mit zusätzlicher EPO-Analyse, IRMS aus Urin. Wenn auch gleichzeitig eine Blutkontrolle und -analyse durchgeführt wird, können die Kosten einer OOC-Kontrolle (Einzelkontrolle) – je nach Art der Analyse – bis zu 1.100 Euro betragen.

Die Kosten einer vom Sportler verlangten Öffnung und Analyse der „B-Probe“ belaufen sich auf rund 880 Euro. Diese Kosten sind allerdings der Unabhängigen Dopingkontroll­einrichtung vom Sportler im Voraus zu entrichten, stellen also keinen Kostenfaktor für die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung dar.

Zu 9:

Eine Unterscheidung nach kommerziellen Medikamentennamen ist nicht möglich, da die Analyse der Dopingproben vorwiegend nach verbotenen Wirkstoffen erfolgt, nicht nach verbotenen Medikamenten bzw. Pharmapräparaten. Ein verbotener Wirkstoff kann in mehreren unterschiedlichen Medikamenten enthalten sein.

Zu 10a:

Bei gleichbleibender Verwendung von anabolen Steroiden ist ein Trend in Richtung Ver­wendung von Peptidhormonen (vor allem EPO) erkennbar.

Zu 10b:

Die WADA versucht seit ihrem Bestehen, möglich frühzeitig, also schon in der Entwick­lungsphase von neuen, die Leistung steigernden Wirkstoffen mit Pharmakonzernen in Kontakt zu treten und diese um Muster der Wirkstoffe für die Entwicklung eines Dopinganalytik tauglichen Tests zu bekommen.

Zu 11:

Für gewisse Formen des Dopings, z.B. Doping mit endogenen Steroiden und deren Vor­läuferprodukten (Testosteron, Androstendion etc.) ist die Langzeitverfolgung (Longitudinal­studie, biologischer Pass) gewisser Urin - Marker die einzige momentane Möglichkeit, um diese Form von Doping mit endogenen Verbindungen zu visualisieren.

Zu 12:

Die NADA Austria orientiert die Häufigkeit der Anordnung von Dopingkontrollen in den einzelnen Sportarten und Sportsparten nach nationalen und internationalen Erfahrungen und nach Analysen der Auswahlkommission über die unzulässige Anwendung verbotener Wirk­stoffe und Methoden. Bei Sportarten, bei denen vorwiegend eine Komponente (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit) ausschlaggebend ist, werden unterschiedliche, zusätzliche Prüf­verfahren angewandt. In Ausdauersportarten wird etwa zusätzlich verstärkt nach Peptid­hormonen (EPO) untersucht, in Kraftsportarten nach Wachstumshormonen (HGH).

Zu 13:

Wie international üblich und von der WADA vorgeschrieben, werden Proben mindestens drei Monate tiefgefroren gelagert; in dieser Zeit können neu entwickelte Testverfahren an diesen Proben angewandt werden.

Zu 14:

Die in der Frage angeführte Norm im Anti-Doping-Bundesgesetz regelt, dass dieser jährliche Bericht an den zuständigen Bundesminister zu richten ist, damit dieser im Rahmen der Verwaltung und der Organe der Gesellschaft bei Bedarf entsprechende Maßnahmen setzen kann.

Zu 15, 15a und 15b:

Es findet ein Informationsaustausch über die AMEG (Austrian Medicine Enforcement Group), die beim Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt ist, statt, der auch Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen (Zollwesen) und des Bundes-Kriminalamtes (Umwelt­kriminalität) beigezogen sind. Weiters habe ich eine Interministerielle Arbeitsgruppe „Anti-Doping“ eingesetzt, die am 30. März 2009 das erste Mal getagt hat und an der neben Vertretern des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, Vertreter des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Inneres und des Bundes­ministeriums für Gesundheit angehören. Zu der 2. Sitzung wird auch das Bundesministerium für Finanzen eingeladen werden.

Zu 16:

Die NADA Austria ist eine Service-Einrichtung für den sauberen österreichischen Sport, sowohl durch ihre Kontrolltätigkeit, als auch durch ihre Präventions- und Informations­politik. „Doping“ ist für den Bereich des Leistungssports definiert, im Breiten- und Freizeitsport wird von Medikamentenmissbrauch gesprochen. Der Breiten- oder Freizeit­sport kann nicht über Dopingkontrollen erreicht werden, da hier die Ressourcen und auch die rechtliche Handhabe fehlen. In diesem Sportbereich wird dem Problem des Medi­kamentenmissbrauchs mit Prävention durch Information und Bewusstseinsbildung begegnet.

Geplant ist eine Anti-Doping Info-Broschüre speziell für Breiten- und Freizeitsportler. Dieses Informationsmaterial wird Verbänden, Vereinen und allen interessierten Gruppen kostenlos zur Verfügung gestellt. Zusätzlich gibt es eine Kooperationsvereinbarung der NADA Austria mit den größten österreichischen Laufsport- und Triathlonveranstaltern; bei diesen Veranstaltungen werden die Broschüren im Startpaket enthalten sein. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, kostenlose Anti-Doping-Vorträge und Seminare der NADA Austria zu bekommen. Darüber hinaus werden bei einigen Breitensport-Veranstaltungen Mitarbeiter der NADA Austria einen Informationsstand betreuen.

Durch die Neugestaltung der Homepage der NADA Austria ist es gelungen, eine umfas­sende Informationsplattform zu nationalen und internationalen Anti-Doping Fragen zu schaffen. Breitensportler schätzen etwa das Angebot einer Medikamentenabfrage sehr.

Zu 17:

Die unabhängige Dopingkontrolleinrichtung hat bei Vorliegen oder nach Kenntnis eines positiven Analyseergebnisses für den zuständigen Bundesfachverband gegen die verdächti­gen Sportler jeweils die entsprechenden Disziplinarverfahren eingeleitet. Die unabhängige Rechtskommission, bei der die Disziplinarverfahren eingeleitet wurden, hat nach den Regelungen des zuständigen internationalen Sportverbandes die vorgesehenen Sicherungs­maßnahmen (z.B. Suspendierungen) und Disziplinarmaßnahmen verhängt. Sämtliche Verfahren bezüglich der Disziplinarmaßnahmen werden natürlich von der Rechtskommission nach den Vorgaben im Anti-Doping-Bundesgesetz durchgeführt.

Zu 18, 18a und 18b:

Die NADA Austria betreibt eine offensive Informationspolitik. Nach Abschluss eines Ver­fahrens vor der 1. bzw. 2. Instanz wird eine ausführliche Presseinformation an die APA und die größten österreichischen Medien übermittelt. Zusätzlich werden diese Presseinformatio­nen auch auf der Homepage der NADA Austria für die sportinteressierte Öffentlichkeit angeboten. Sofern es sich nicht um laufende Verfahren oder sensible Daten handelt, steht die NADA Austria für jede Medienanfrage zur Verfügung.

Zu 19, 19a und 19b:

Diese Frage wird auch Gegenstand der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Anti-Doping“ sein. Mir sind hiezu derzeit keine Untersuchungen bekannt. Die weitere Vorgangsweise wird sich aus dem Ergebnis der Gespräche der unter der Beantwortung zur Frage 15 angeführten Arbeitsgruppe ergeben.

Zu 20:

Die Ethikkommission und die Anti-Doping Bot­schafter unterstützen die NADA Austria bzw. den Bereich Prävention und Öffentlich­keitsarbeit in ihrer Arbeit und geben klare Richtungsempfehlungen ab. Das Fachwissen und der Arbeitseinsatz der Mitglieder der Ethikkommission und der Anti-Doping Botschafter ist bei mehreren Projekten und Vorträgen äußerst hilfreich.

Zu 20a:

Seit 1. November 2008 ist die neue Homepage der NADA Austria online. Gemäß § 4 (3) des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 sind sämtliche Informationen nach § 4 leg. cit. auf der Homepage der NADA Austria veröffentlicht und noch eine ganze Reihe weiterer Themen. Jedem Sportler und der sportinteressierten Öffentlichkeit ist es durch die Neugestaltung der Homepage möglich, umfassende Informationen zu nationalen und internationalen Anti-Doping Fragen zu gewinnen. Unter anderem sind sämtliche nationalen und internationalen Regelwerke, eine Medikamentenabfrage für Medikamente des Austria-Codex und sämtliche Presseaussendungen der NADA Austria verfügbar. Für Athleten wurde ein eigener Menüpunkt geschaffen, in dem die wichtigsten Informationen kompakt zusammengestellt sind. Die Inhalte der Homepage werden ständig gewartet und auf den neuesten Stand gebracht. Das Serviceangebot wird laufend erweitert.

Mit April 2009 wird die Arbeit an zwei Info-Broschüren abgeschlossen sein. Eine Broschüre wird Informationen und Hinweise für die österreichischen Spitzensportler beinhalten. Ziel ist es, Dopingfälle durch Unwissenheit, Fehlverhalten oder Verfahrensfehler zu verhindern. Nur wer über Doping und Dopingkontrollen informiert ist, kann sich an die Anti-Doping Bestimmungen halten. Die zweite Broschüre richtet sich Breiten- und Freizeitsportler. Ziel ist es, das Problem des Medikamentenmissbrauchs im Breiten- und Freizeitsport aufzuzeigen und zu reduzieren. Einen wesentlichen Beitrag zu dieser Broschüre werden die Anti-Doping Botschafter leisten, die mit ihren Inhalten zum Themen­kreis „Die Grundlagen meines Erfolges“ daran erinnern, dass Leistungssteigerung auch im Spitzensport legal erreicht werden kann. Die Ethikkommission führt gemeinsam mit dem Bereich Prävention und Öffentlichkeitsarbeit eine Evaluierung des Anti-Doping Wissens­standes von Sportlern, Trainern und Ärzten durch. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse werden neue Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Prävention entwickelt. Konkretes Planungsziel ist, die Erstellung von zielgruppenspezifischen Powerpoint-Präsentationen mit Sprachunterstützung, die von Multiplikatoren (Trainer, Lehrer, Ärzte etc.) für Aufklärungs­maßnahmen genutzt werden können. Für Sportler, Vereine und Verbände gibt es jederzeit die Möglichkeit, kostenlose Schulungen zu den Anti-Doping Bestimmungen in Anspruch zu nehmen. Für den Breiten- und Freizeitsport und die sportinteressierte Öffentlichkeit gibt es ebenfalls kostenlose Vorträge, Seminare, Podiumsdiskussionen und ähnliches.

Zu 20b:

Die Homepage der NADA Austria wird durchwegs positiv angenommen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt gab es keinen einzigen negativen Kommentar. Ein Indiz für die gute Resonanz ist auch der Zugriff auf die Homepage; ca. 350 unterschiedliche Besucher pro Tag bzw. ca. 7.000 unterschiedliche Besucher pro Monat. Die Schulungsmaßnahmen werden gut ange­nommen. Diese Form des direkten Kontakts ermöglicht es, auf Fragen und Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe einzugehen. Seit Gründung der NADA Austria wurden bis dato 36 Schulungen und Vorträge durchgeführt.

Zu 20c:

Es ist meine Aufgabe, die NADA bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrages zu unter­stützen. Ich sehe eine sehr positive Entwicklung in diesem Bereich und hoffe, dass die Schulungsmaßnahmen und sonstigen angeführten Projekte zur Bewusstseinsbildung in allen Bereichen des Sports beitragen werden.

Zu 21:

Der Bund Österreich hält 53%, alle Bundesländer halten je 5%, das Österreichische Olympische Comité hält 1% und die BSO hält ebenfalls 1% an Anteilen an der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria GmbH. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 35.000 Euro. Der Bund übernimmt eine Stammeinlage von 18.550 Euro, jedes Bundesland 1.750 Euro, das ÖOC und die BSO je 350 Euro.