9096/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9391/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Vorbemerkungen zu den Fragen 1 und 2:

Da es bislang nicht im von mir gewünschten Umfang gelungen ist, die Arbeitsin­spektorate von den generellen Einsparvorgaben für die Bundesverwaltung auszu­nehmen, habe ich mich dafür eingesetzt, Mitarbeiter/innen mit technischer Ausbildung aus anderen Bereichen für den Dienst in der Arbeitsinspektion zu gewinnen. Mittlerweile arbeiten bereits vier Mitarbeiter/innen der Telekom erfolgreich in der Arbeitsinspektion. In aktuellen Verhandlungen ist es mir gelungen, eine vorläufige Zusage für den Übertritt von weiteren 17 Mitarbeiter/innen mit technischer Ausbildung aus Post und Telekom in die Arbeitsinspektorate zu erreichen.

Nach Realisierung dieser Aufstockung werden die seit 2002 erfolgten personellen Einsparungen fast zur Gänze wieder ausgeglichen sein.

 

Frage 1:

Die Entwicklung der Personalstände in den Arbeitsinspektoraten im Jahr 2010 kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:

 

Personalstand der Arbeitsinspektorate

 

 

01.01.2010

1.10.2010

31.12.2010

AI 1 - Wien

26

25

25

AI 2 - Wien

15

15

15

AI 3 - Wien

16

16

16

AI 4 - Wien

15

16

15

AI 5 - Wien

20

18

18

AI 6 - Wien

17

18

17

AI 7 - Wr. Neustadt

15

15

15

AI 8 - St. Pölten

16

17

17

AI 9 - Linz

29

30

28

AI 10 - Salzburg

21

20

22

AI 11 - Graz

31

33

33

AI 12 - Leoben

20

20

20

AI 13 - Klagenfurt

30

28

27

AI 14 - Innsbruck

24

24

24

AI 15 - Bregenz

21

20

18

AI 16 - Eisenstadt

17

16

16

AI 17 - Krems

14

14

14

AI 18 - Vöcklabruck

19

19

19

AI 19 - Wels

17

15

15

AI Bauarbeiten - Wien

25

24

23

AI - insgesamt

408

403

397

 

Laut Personalplan 2010 standen der Arbeitsinspektion 414 Planstellen zur Verfügung, laut geltendem Ministerratsbeschluss durften am 31. Dezember 2010 383 Vollbeschäftigungsäquivalente (entspricht der Zahl der Voll-Entlohnungen ohne Karenzierungen etc.) nicht überschritten sein.

Eine fixe Aufschlüsselung der vorhandenen Planstellen bzw. verfügbaren Vollbeschäftigungsäquivalente nach Bundesländern erfolgt nicht, da ein flexibler Personalwechsel zwischen den Arbeitsinspektoraten aller Bundesländer möglich sein muss.

 

Frage 2:

Die Aufschlüsselung der besetzten Planstellen (Vollbeschäftigungsäquivalente) nach Bundesländern zum 31. Dezember 2010 kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:

 

 

 


Besetzte Planstellen (Vollbeschäftigungsäquivalente *)) der Arbeitsinspektorate

 

Burgenland

 15,00

Kärnten

 24,90

Niederösterreich **)

 42,85

Oberösterreich

 58,20

Salzburg

 18,35

Steiermark

 48,70

Tirol

 22,00

Vorarlberg

 16,80

Wien

124,15

insgesamt

370,95

*) Planstellen, deren InhaberInnen karenziert sind, sind in obiger Liste nicht enthalten.

**) Die Verwaltungsbezirke Bruck/Leitha, Mödling, Tulln, Wien-Umgebung, Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg und Mistelbach werden von Arbeitsinspektoraten in Wien betreut.

 

Frage 3:

In die österreichische Arbeitsschutzstrategie sind alle Akteure und Akteurinnen des Arbeitnehmer/innenschutzes sowie jene Institutionen, deren Aufgabenbereiche den Arbeitsschutz berühren, eingebunden. Durch gemeinsame Planung im Rahmen der Arbeitsschutzstrategie werden Ressourcen der einzelnen Institutionen optimal genutzt, die Zusammenarbeit gefördert und die einzelnen Ziele so aufeinander abgestimmt, dass daraus ein Optimum für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz resultiert.

Im Jahr 2009 bekannten sich die Spitzen der Sozialpartner, alle Träger der Unfall­versicherung sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures und ich in einer gemeinsamen Resolution zum gemeinsamen Ziel, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in ganz Österreich durch Zusammenarbeit und optimale Nutzung der Ressourcen bis 2012 nachhaltig zu verbessern. In dieser Resolution sind die Ziele der österreichischen Arbeitsschutzstrategie wie folgt zusammengefasst:

 

Reduktion von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten

Dabei sind zu berücksichtigen:

      Unfallgefährdete (gefahrengeneigte) Branchen wie beispielsweise Bau, Elektrobranche, Forst, Holz oder Metall;

      die besondere Situation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU);

      Muskel-, Skeletterkrankungen unter besonderer Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, Betriebskultur und Branche;


      Hauterkrankungen unter besonderer Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, Betriebskultur und Branche (mit Schwerpunkt Feuchtarbeit);

      Psychische Belastungen.

Verbesserung der Gefahrenevaluierung und der Betreuung durch Fachleute der Prävention

Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:

      Nach Feststellung der Ausgangssituation darauf abgestellt gezielte Hilfestellung und Unterstützungsmaßnahmen insbesondere für KMU;

      Gefahrenevaluierung als wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Ziele der Arbeitsschutzstrategie;

      Qualitätsstandards für die Weiterbildungen von Präventivfachkräften und Fachleuten der Prävention.

Stärkung von Bewusstsein und Bildung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Dabei sind zu berücksichtigen:

      Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen insbesondere in KMU;

      Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte;

      Verstärkte Integration von Themen des Arbeitnehmer/innenschutzes in Schulen, Lehranstalten, Fachhochschulen, Universitäten;

      Erfahrungen mit erfolgreich durchgeführten Präventionsmaßnahmen;

      Stärkung der Prävention und Verbesserung der Hilfestellung bei Gewalt am Arbeitsplatz (interne und externe Gewalt).

 

Österreich hat für seinen Beitrag zur EU-Gemeinschaftsstrategie auf nationaler Ebene Ziele in der gemeinsamen Resolution so festgelegt, dass ein Mix von kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen erzielt werden kann. Wichtig für die Zielerreichung ist auch, dass in der österreichischen Arbeitsschutzstrategie – deren Koordination durch mein Ressort erfolgt - die Ziele durch eine politische Willenserklärung wesentlicher Institutionen in einer gemeinsamen Resolution festgelegt wurden und diese Ziele nicht nur inhaltlicher Natur sind, sondern auch die Zusammenarbeit der verschiedensten Institutionen zur Bündelung der Ressourcen betreffen. Weiters erfolgt insofern eine Verdichtung der Zusammenarbeit und Aktivitäten, als neben der nationalen Strategie auch eine regionale Strategie und Vernetzung über die Arbeitsinspektorate aufgebaut ist, sodass einerseits nationale Projekte top-down regional optimal verstärkt werden können und umgekehrt regionale Projekte bottom-up national wirken können.

Um die Ziele der Arbeitsschutzstrategie zu erreichen, haben fünf Arbeitsgruppen be­reits insgesamt 83 Projekte (Stand 1. Juli 2011) initiiert. Eine aktuelle Liste der Pro­jekte ist auf der Internetseite der Arbeitsinspektion www.arbeitsinspektion.gv.at, auf der ein eigener Menüpunkt zur Arbeitsschutzstrategie eingerichtet wurde, veröffentlicht.

Zum Ziel der EU-Gemeinschaftsstrategie, die Arbeitsunfälle bezogen auf die Unfallquote um 25 % abzusenken, ist grundsätzlich anzumerken, dass es sich dabei um eine Zielvorgabe an alle 27 Mitgliedstaaten gemeinsam – also um einen Durchschnittswert – handelt. Die Erreichung dieses Durchschnittswerts ist auf Grund der Erkenntnisse vorhergehender EU-Gemeinschaftsstrategien durchaus realistisch, doch wird der Beitrag jener Mitgliedstaaten, in denen die Zahl der Arbeitsunfälle bereits auf niedriges Niveau abgesenkt werden konnte (zu denen auch Österreich zählt), nach den Erfahrungen der Europäischen Kommission deutlich geringer ausfallen.

Seit dem Jahr 1990 nahm die Zahl der von der Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) anerkannten Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger im engeren Sinn (ohne Wegunfälle) um 40 % (von 155.112 auf 92.954) und die der tödlichen Arbeitsunfälle um 56,9 % (von 195 auf 84) ab. Dazu ist ergänzend anzumerken, dass in Österreich – anders als beispielsweise in Deutschland – die Zahlen aller anerkannten Arbeitsunfälle und nicht nur die Zahlen der meldepflichtigen Arbeitsunfälle veröffentlicht werden.

Liegt die Zahl der Arbeitsunfälle schon auf so niedrigem Niveau wie in Österreich, ist es umso erfreulicher, dass die Zahl der Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger im engeren Sinn (ohne Wegunfälle) inklusive Bagatellunfällen lt. AUVA-Daten von 2009 auf 2010 um 6,2 % gesunken ist und somit wie auch schon 2007 und 2009 wieder unter 100.000 liegt. Ebenso hat die Unfallquote (= Zahl der Unfälle bezogen auf 10.000 Beschäftigte), die bis 2001 noch über 400 lag, 2010 mit 334 einen bisher noch nie erreichten Minimalwert erreicht. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle un­selbständig Erwerbstätiger im engeren Sinn (ohne Wegunfälle) sank 2010 gegenüber 2009 um 14,3 %. Von den Unfällen im Jahr 2010 betroffen waren 70.623 Männer und 22.331 Frauen.

Die vielen Initiativen im Rahmen der Arbeitsschutzstrategie werden sicherlich mittel- bis langfristig zur weiteren Reduktion der Arbeitsunfälle beitragen können, hier vor allem durch Verbesserung der Gefahrenevaluierung und ein stärkeres Bewusstsein für die Wichtigkeit effizienter Prävention. Auf Grund der besonderen Bedeutung der Arbeitsunfälle sind folgende konkrete Projekte zu deren Prävention geplant oder be­reits im Laufen:

·    Informationsmaterialien und Kontrollschwerpunkte für Risikobranchen, wie Bau, Metall- und Holzverarbeitung,

·    Planungstools für Betriebe und Fachleute der Arbeitssicherheit, mit denen branchenspezifisch, länderspezifisch und gendergerecht die zehn häufigsten Unfallarten aktuell und rückbezüglich abgefragt werden können,

·    ein Planungstool für die Arbeitsinspektion, mit dem bei der Überprüfungstätigkeit, insbesondere auch in Abhängigkeit von auftretenden Unfallhäufigkeiten, Prioritäten gesetzt werden können.


Frage 4:

Im Jahr 2011 setzen die Arbeitsinspektorate vor allem folgende Schwerpunkte:

Optische Strahlung

Im Zuge der Arbeitsschutzstrategie soll die konkrete Umsetzung der Vorgaben der Verordnung optische Strahlung (VOPST) mit Hauptaugenmerk „natürliche optische Strahlung“ verstärkend durch die Methoden Information und Beratung begleitet werden. Im Juli 2010 wurde der Leitfaden für künstliche optische Strahlung nach Akkordierung mit den Sozialpartnern auf der Website der Arbeitsinspektion veröffentlicht. Im Mai 2011 folgte der Leitfaden „Natürliche optische Strahlung – UV-Strahlung im Freien“ und im August 2011 der Folder „Gefährdung durch Sonnen­einstrahlung“. Diese Ausarbeitungen stellen den aktuellen Stand der Technik dar.

Zu natürlicher optischer Strahlung wurden Bauunternehmen in dem für Sonnen­schutz am Bau relevanten Zeitraum von Frühjahr bis Herbst 2011 im Rahmen des Schwerpunktes „Information und Beratung von Verantwortlichen der Baubranche am Unternehmenssitz“ entsprechend informiert (Beratung mit Hinweis auf spätere Kontrollen).

Information und Beratung von Verantwortlichen der Baubranche am Unter­nehmenssitz

Im Zuge der Arbeitsschutzstrategie soll dem Hochrisikobereich Bauwesen beson­deres Augenmerk zukommen. Ein besonderer Aspekt ist dabei die Information und Beratung von Bauunternehmen direkt am Unternehmenssitz. Die Aktion wurde im Jahr 2010 mit 652 erfolgreichen Beratungen von Bauunternehmen von 20 bis 50 Beschäftigten gestartet und wird im Jahr 2011 für Bauunternehmen mit 50 bis 150 Beschäftigten fortgesetzt.

Sicherheit und Gesundheitsschutz in Bäckereien - ein Folgeprojekt zur Bäcker­kampagne 2000 - 2005

Im Zuge eines Folgeprojektes zur Bäckerkampagne der Arbeitsinspektion 2000 - 2005 soll auf die Veränderungen und Verbesserungen in Bäckereien geachtet werden. Insbesondere soll nachkontrolliert werden, ob das Ziel, nämlich die Re­duktion der Mehlstaubbelastung in Bäckereien zur Reduktion der Berufskrankheit „Bäckerasthma“, nachhaltig erreicht werden konnte und von den Betrieben noch immer angestrebt wird. Die Unterlagen, die bereits für die Kampagne 2000 – 2005 erarbeitet wurden, wurden aktualisiert und bilden die Grundlage für diese neuerliche Schwerpunktaktion.


Gesund arbeiten im Hotel- und Gastgewerbe - Prävention von psychosozialen und ergonomischen Belastungen

Die Fluktuation und die Beschwerden der Beschäftigten sind im Hotel- und Gast­gewerbe besonders hoch. Häufigste Gründe dafür sind Belastungen des Muskel-Skelett-Apparates und psychische Fehlbelastungen. Ziel dieses Schwerpunktes der Arbeitsinspektion ist eine Reduktion der Beschwerden und Erkrankungen unter Berücksichtigung der physischen (langes Stehen, ungünstige Körperhaltung, ungünstige Drehbewegungen, Zwangshaltungen, schweres Heben und Tragen, Hitze,…) und psychosozialen Belastungen (schlecht planbare Arbeitszeit, Schicht- und Nachtarbeit, Zeitdruck, Aggressionen, „Dauerfreundlichkeit“, Beschwerden, sexuelle Belästigung etc...) im Hotel- und Gastgewerbe. Prioritäre Bereiche: Küche, Service, Housekeeping (Zimmerservice). Zusätzlich zu Kontrollen in den Betrieben werden bei Tagungen in Kooperation mit der AUVA und den Sozialpartnern und in Seminaren Arbeitsmediziner/innen, Sicherheitstechniker/innen und Sicherheitsvertrauenspersonen informiert; auf der AI-Website stehen Merkblätter und Folder zur Verfügung.

Arbeitnehmer/innenschutz in Möbeltischlereien

In einer gezielten mehrjährigen Schwerpunktaktion werden bis 2015 alle Möbel­tischlereien mit bis zu 50 Beschäftigten besucht, überprüft und beraten werden. Die Unfallquote in dieser Branche ist hoch und die Unfälle in der Regel schwer. Als Themen sind neben der Unfallprävention vor allem die gesetzlichen Neuerungen der letzten Jahre (Arbeitsstättenverordnung, Grenzwerteverordnung, Arbeitsmittelverordnung, Verordnung Lärm und Vibrationen, Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz) und die Beschäftigung von Jugendlichen vorgesehen. Für 2011 war die Planung gemeinsam mit den Sozialpartnern, die Weiterbildung der Arbeitsinspektor/innen, die Erstellung von Informationsmaterial sowie die regionale Vernetzung als Vorbereitung für die Aktionsphase 2012 – 2013 vorgesehen.

Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen

Als besonderer Schwerpunkt des Jahres 2011 wird in meinem Auftrag im Rahmen jeder Kontrolle besonders auf die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen geachtet und werden in der EDV-Statistik der Arbeitsinspektion die Übertretungen auf dem Gebiet des Verwendungsschutzes seit Anfang 2011 nicht mehr nur betriebsbezogen gezählt, sondern zusätzlich auch die Zahl der davon betroffenen Arbeitnehmer/innen erfasst.

Frage 5:

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle i.e.S. liegt seit langem deutlich unter 100.000 und betrug im Berichtsjahr 56.802, nahm also gegenüber dem Jahr 2009 (55.431) innerhalb der statistischen Schwankungsbreite um 2,5 % geringfügig zu.


 

 

Bundesland

meldepflichtige Arbeitsunfälle

Burgenland

1.040

Kärnten

4.830

Niederösterreich

9.002

Oberösterreich

10.693

Salzburg

4.860

Steiermark

9.867

Tirol

3.987

Vorarlberg

2.357

Wien

9.395

Unbekannt

26

Ausland

745

(Quelle: AUVA)

 

Frage 6:

Im Jahr 2010 wurden von den Arbeitsinspektoraten insgesamt 3.423 Unfaller-hebungen durchgeführt. Die Daten für Wien und Niederösterreich können nicht getrennt ausgewiesen werden, weil drei Arbeitsinspektorate sowohl für Teile von Wien als auch für Teile Niederösterreichs zuständig sind und die Zählung der Tätigkeiten nach Arbeitsinspektoraten und nicht nach Bundesländern erfolgt.

 

Bundesland

Unfallerhebungen durch AI

Burgenland

117

Kärnten

271

Oberösterreich

759

Salzburg

173

Steiermark

546

Tirol

221

Vorarlberg

76

Wien und Niederösterreich

1.260

 

Frage 7:

Statistische Daten über grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von Vorgesetzten werden von der Arbeitsinspektion nicht erhoben.

 

Frage 8:

Mein Ressort verfügt über keine Daten zu Kosten von Arbeitsunfällen. Dazu verweise ich an den für die Unfallversicherung zuständigen Bundesminister für Gesundheit.