9184/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.11.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 

S91143/135-PMVD/2011                                                                                 21. November 2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. September 2011 unter der Nr. 9290/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Zukunft der Salzburger Einheiten, speziell des Pionierbataillons PiB2" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 2, 11, 12, 15 und 16:

Hiezu ist darauf hinzuweisen, dass ich am 5. September 2011 den Generalstab mit der Planung und Umsetzung von drei Pilotprojekten beauftragt habe, die auf den Empfehlungen der Bundesheerreformkommission und des Regierungsübereinkommens basieren, um die Streitkräfte weiter zu professionalisieren. Im Hinblick darauf, dass zur Zeit dazu grundlegende Bearbeitungen durchgeführt werden, ersuche ich um Verständnis, dass konkrete Aussagen noch nicht getätigt werden können.


Zu 3:

Das Pionierbataillon 2 ist ein Verband der 6. Jägerbrigade, welcher in der Garnison Wals in Salzburg stationiert ist und sich in ein Bataillonskommando, eine Stabskompanie, eine Panzerpionierkompanie, eine Pionierkompanie sowie eine Pionierbaukompanie und technische Kompanie gliedert.

Zu 4:

Derzeit werden beim Pionierbataillon 2 231 Bedienstete und 315 Grundwehrdiener (Gesamt: 546) verwendet. Im Hinblick darauf, dass eine detaillierte Beantwortung dieser Frage Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen des Bundesheeres zulassen würde, ersuche ich um Verständnis, dass eine darüber hinausgehende Beantwortung aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht möglich ist.

Zu 5:

Auf Basis der derzeit gültigen Einberufungssystematik sind für das Pionierbataillon 2 vier Einberufungstermine – Jänner, April, Juli und Oktober – vorgesehen. In einem fünfjährigen Betrachtungszeitraum werden im Durchschnitt 480 Personen pro Jahr zum Pionier­bataillon 2 zur Leistung des Grundwehrdienstes einberufen. Im Hinblick darauf, dass eine detaillierte Beantwortung dieser Frage Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen des Bundesheeres zulassen würde, ersuche ich um Verständnis, dass eine darüber hinausgehende Beantwortung aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesver­teidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht möglich ist.

Zu 6:

Die Einteilung bzw. Ausbildung der Grundwehrdienst leistenden Soldaten erfolgt in den Funktionen Pionier, Panzerpionier, Erkundungs- und Vermessungsgehilfe/Spürer, Vermessungsgehilfe, Funker und Fernschreiber, (Rettungs-) Sanitäter, Mechanikergehilfe, Feldkochgehilfe, Mechanikergehilfe Schlosser, Kfz-Spengler, Fernmeldemechaniker, Nachschub-/Wirtschaftsgehilfe, Gefechtsschreiber, Kraftfahrer und Panzerfahrer.


Zu 7 bis 10:

In den letzten zehn Jahren wurden im Bundesland Salzburg 67 Unterstützungsleistungen erbracht und 16 Katastrophenassistenzeinsätze geleistet. Dabei wurden 4.018 Soldaten, die 203.498,75 Personenstunden geleistet haben, eingesetzt. Die beim Pionierbataillon 2 verfügbaren Geräte standen 4.522 Betriebsstunden im Einsatz. Bezogen auf alle Bundesländer hat das Pionierbataillon 2 in diesem Zeitraum insgesamt 112 Unterstützungs­leistungen erbracht und 42 Katastrophenassistenzeinsätze geleistet. Dabei wurden 7.331 Soldaten, die 544.791,75 Personenstunden geleistet haben, eingesetzt. Die beim Pionierbataillon 2 verfügbaren Geräte standen 11.213 Betriebsstunden im Einsatz. Im Wesentlichen gelangten dabei schwere Pioniermaschinen (Kräne, sLKW mit Kran, Laderaupe, Feldladegerät, Tross usw.) und je nach Einsatzart „Schwergewichtsgerät“ (bei Brückenbauten sind dies z.B. Pressluftwerkzeugsätze, bei Sturmeinsätzen vor allem Kettensägen) zum Einsatz.

Zu 13 und 14:

Im Hinblick darauf, dass eine Beantwortung dieser Fragen detaillierte Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen des Bundesheeres zulassen würde, ersuche ich um Verständnis, dass eine Beantwortung aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht möglich ist.