9201/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.11.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-VA1700/0108-III/3/2011

Wien, am      . November 2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 21. September 2011 unter der Zahl 9292/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vollziehung und Kontrollen nach dem Pyrotechnikgesetz 1974 und dem Pyrotechnikgesetz 2010“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Es darf jedoch auf die Internetseite:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:72007L0023:DE:NOT

verwiesen werden.

 

Zu Frage 3:

Ja.


Zu den Fragen 4, 5, 7 und 8:

Die im Pyrotechnikgesetz 2010 normierten Altersbeschränkungen knüpfen nicht an die Nettoexplosivstoffmasse an, sondern an die von einer benannten Stelle im Rahmen einer Konformitätsbewertung festgestellte Feuerwerkskategorie. Die Einstufung eines pyro-
technischen Gegenstandes in eine konkrete Kategorie erfolgt anhand der in der Richtlinie 2007/23/EG vorgegebenen grundlegenden Sicherheitsanforderungen sowie der darauf beruhenden CEN- bzw. Ö-Normen. Insoweit ist eine alleinige Anknüpfung an die Nettoexplosivstoffmasse zur Beantwortung ob ein pyrotechnischer Gegenstand an Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, überlassen werden darf, nicht möglich.
Hinsichtlich der Rechtslage in den anderen EU-Mitgliedstaaten darf auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen werden.

 

Zu Frage 6:

Der Lärmpegel hängt grundsätzlich von Art und Menge des im jeweiligen Produkt enthaltenen pyrotechnischen Satzes ab.

 

Zu Frage 9:

Der Hersteller hat den pyrotechnischen Gegenstand lediglich vorläufig selbst in eine Kategorie einzuteilen. Ob der pyrotechnische Gegenstand tatsächlich die Kriterien der betreffenden Kategorie erfüllt, wird jedoch erst von einer benannten Stelle in einem Konformitätsbewertungsverfahren festgestellt. In Verkehr gebracht werden darf das Produkt jedenfalls nur in jener Kategorie für die von der benannten Stelle eine Konformitäts-bescheinigung ausgestellt wurde.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

In Österreich besteht derzeit keine benannte Stelle, die Konformitätsbewertungsverfahren für pyrotechnische Gegenstände durchführt.

 

Ob das CE-Kennzeichen zu Recht verwendet wird, wird im Rahmen der Marktüberwachung von der Behörde geprüft.

 

Zu Frage 12:

Die Marktüberwachung erfolgte in Form von Probenziehungen, Besichtigungen und Kon-trollen der äußeren Beschaffenheit sowie der Kennzeichnung.

 

Anzahl der im Zeitraum vom 4. Jänner 2010 bis einschließlich 3. Jänner 2011 kontrollierten pyrotechnischen Gegenstände:



Burgenland

187

Kärnten

40

Niederösterreich

410

Oberösterreich

58

Salzburg

135

Steiermark

135

Tirol

3

Vorarlberg

60

Wien

113

 

Eine Aufschlüsselung der Statistik nach der Anzahl der Probeziehungen und den davon betroffenen Kategorien liegt nicht vor.

 

Zu den Fragen 13 und 20:

Im Jahr 2010 wurden von den Behörden nachstehende Beanstandungen und Beschlag-nahmen durchgeführt:

 

 

Beanstandungen

Beschlagnahmen

Burgenland

1

0

Kärnten

6

1

Niederösterreich

14

0

Oberösterreich

9

0

Salzburg

17

0

Steiermark

5

1

Tirol

3

3

Vorarlberg

6

4

Wien

0

0

 

Eine Aufschlüsselung der Statistik nach den Gründen für die Beanstandungen oder Beschlagnahmen sowie der jeweils betroffenen  Menge liegt nicht vor.


Zu den Fragen 14, 27 und 29, 44 bis 52:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 17 bis 19:

Ja. Es wurden im Zeitraum 4. Jänner 2010 bis 3. Jänner 2011 1000 Betriebskontrollen durchgeführt. Statistiken über Probeziehungen und anschließende Untersuchungen werden nicht geführt.

 

Zu Frage 21:

Im Jahr 2010 wurden ca. 2000 kg pyrotechnische Gegenstände und Sätze vernichtet.

 

Zu Frage 22:

Anlässlich Silvester 2010/2011 bis 1. Oktober 2011 wurden nachstehende Mengen pyrotechnischer Gegenstände und Sätze beschlagnahmt:

 

 

Angabe in kg

Burgenland

30

Kärnten

5

Niederösterreich

2121

Oberösterreich

190

Salzburg

10

Steiermark

55

Tirol

8

Vorarlberg

30

Wien

741

 

Die pyrotechnischen Gegenstände und Sätze werden derzeit vom Entschärfungsdienst des Bundesministeriums für Inneres bis zur Vernichtung zwischengelagert.

 

Zu Frage 23:

Für das Jahr 2010 wurde von den Behörden folgende Anzahl von Anzeigen nach dem Pyro-technikgesetz gemeldet:


Burgenland

24

Kärnten

49

Niederösterreich

327

Oberösterreich

277

Salzburg

57

Steiermark

165

Tirol

95

Vorarlberg

87

Wien

218

 

Zu den Fragen 24 und 35:

Für die Silvesterperiode 2010/2011 wurde von den Behörden folgende Anzahl von Anzeigen gemeldet:

 

Burgenland

4

Kärnten

25

Niederösterreich

342

Oberösterreich

269

Salzburg

44

Steiermark

93

Tirol

89

Vorarlberg

60

Wien

147

 

Eine Aufschlüsselung der oben angeführten Statistiken nach Gründen liegt nicht vor.

 

Zu den Fragen 25 und 36:

Für das Jahr 2010 wurde von den Behörden folgende Anzahl gemeldet:

 

 

Anzahl Strafen und Verfall

Höhe Geldstrafen in €

Burgenland

20

36,-- bis 401,50

Kärnten

49

10,-- bis 150,--

Niederösterreich

213

20,-- bis 300,--

Oberösterreich

269

36,-- bis 500,--

Salzburg

61

50,-- bis 350,--

Steiermark

154

50,-- bis 300,--

Tirol

80

50,-- bis 200,--

Vorarlberg

68

40,-- bis 180,--

Wien

keine Statistik

30,-- bis 150,--

 

Zu den Fragen 26, 28 und 30:

In der polizeilichen Kriminalstatistik werden die im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern verübten gerichtlich strafbaren Handlungen nicht gesondert erfasst, sondern lediglich nach der jeweiligen Gesetzesstelle (z.B. §§ 83ff, 125f StGB) ausgewiesen.

 

Anlässlich des Jahreswechsels werden von den Behörden gesonderte Statistiken geführt, die für das Jahr 2010/2011 nachstehende Werte zeigen:

 

Anzeigen wegen Körperverletzung             Anzeigen wegen Sachbeschädigung

Burgenland

0

Burgenland

4

Kärnten

0

Kärnten

7

Niederösterreich

6

Niederösterreich

231

Oberösterreich

6

Oberösterreich

85

Salzburg

1

Salzburg

8

Steiermark

0

Steiermark

16

Tirol

4

Tirol

64

Vorarlberg

2

Vorarlberg

44

Wien

10

Wien

117

 

Zu den Fragen 31 und 32:

Ja. Über die Anzahl der „fliegende Händler“ betreffenden Betriebskontrollen und die je-weiligen Ergebnisse sowie die sie betreffenden Anzeigen liegen keine statistischen Daten vor.


Zu Frage 33:

Für das Jahr 2010 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen über Unfälle mit Personenschaden durch Feuerwerkskörper bekannt gegeben:

 

Burgenland

0

Kärnten

0

Niederösterreich

6

Oberösterreich

3

Salzburg

0

Steiermark

0

Tirol

1

Vorarlberg

2

Wien

7

 

Für die Silvesterperiode 2010/2011 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen bekannt gegeben:

 

Burgenland

0

Kärnten

1

Niederösterreich

1

Oberösterreich

3

Salzburg

0

Steiermark

0

Tirol

3

Vorarlberg

2

Wien

11

 

Zu Frage 34:

Für das Jahr 2010 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen über Unfälle mit Sachschaden durch Feuerwerkskörper bekannt gegeben:


Burgenland

0

Kärnten

2

Niederösterreich

13

Oberösterreich

0

Salzburg

0

Steiermark

7

Tirol

4

Vorarlberg

0

Wien

53

 

Für die Silvesterperiode 2010/2011 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen be-kannt gegeben:

 

Burgenland

1

Kärnten

5

Niederösterreich

85

Oberösterreich

39

Salzburg

3

Steiermark

9

Tirol

4

Vorarlberg

27

Wien

117

 

Zu den Fragen 37 und 38:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 39:

Für das Jahr 2010 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen über Großfeuerwerke bekannt gegeben:

 

 

mit Bewilligung

ohne Bewilligung

Burgenland

32

0

Kärnten

155

0

Niederösterreich

310

3

Oberösterreich

155

0

Salzburg

148

0

Steiermark

213

0

Tirol

438

0

Vorarlberg

103

1

Wien

116

0

 

Zu Frage 40:

Für das Jahr 2010 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen über Verletzte bzw. sonstige Schadensfälle bekannt gegeben:

 

Burgenland

0

Kärnten

1 Verletzter

Niederösterreich

0

Oberösterreich

0

Salzburg

0

Steiermark

0

Tirol

0

Vorarlberg

0

Wien

0

 

Zu Frage 41:

Für das Jahr 2010 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen über Strafanzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz bzw. anderen Gesetzen (z.B. StGB) bekannt gegeben:

 

Burgenland

0

Kärnten

1   (StGB)

Niederösterreich

26 (PyroTG)

Oberösterreich

0

Salzburg

0

Steiermark

1  (PyroTG)

Tirol

0

Vorarlberg

1  (PyroTG)

Wien

1  (PyroTG)

 

Zu den Fragen 42 und 43:

Die offizielle österreichische Straßenverkehrsunfallstatistik umfasst lediglich die der Exe-kutive gemeldeten Unfälle mit Personenschaden und nicht jene mit bloßem Sachschaden.

Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 2010 / 2011

 

 

 

 

Das Unfallgeschehen in der Silvesternacht 2010 / 20111)

Bundesland

Unfälle mit
Personen-
schaden

darunter
Alkoholunfälle2)

Verun-
glückte
Personen

davon

 

darunter bei
Alkoholunfällen2)

absolut

%-Anteil

Verletzte
Personen

Getötete
Personen3)

Verletzte
Personen

Getötete
Personen3)

Burgenland

3

1

33,3

3

3

-

1

-

Kärnten

4

-

0,0

7

7

-

-

-

Niederösterr.

5

4

80,0

9

8

1

6

1

Oberösterr.

3

2

66,7

5

5

-

2

-

Salzburg

2

2

100,0

4

4

-

4

-

Steiermark

5

2

40,0

6

5

1

2

-

Tirol

2

1

50,0

2

2

-

1

-

Vorarlberg

1

-

0,0

1

1

-

-

-

Wien

6

4

66,7

12

12

-

4

-

Österreich

31

16

51,6

49

47

2

20

1

 

1)

Silvesternacht: von Freitag, 31. Dezember 2010, 18:00 Uhr bis Samstag,
1. Jänner 2011, 5:59 Uhr.

2)

Alkoholisierte Beteiligte: An Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligte Personen (Lenker, Mitfahrer oder Fußgänger), bei denen eine Beeinträchtigung durch Alkohol gemäß §5 Abs.1 StVO oder eine Überschreitung des im §14 Abs.8 FSG festgelegten Blut- oder Atemalkoholgrenzwertes festgestellt wurde.

3)

30-Tage-Fristabgrenzung für Verkehrstote.