9205/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.11.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am
21. September 2011 unter der Zahl 9328/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Anzahl von Mandatswohnungen im Bundesland Salzburg" gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der aktuelle Stand der Mandatswohnungen in Salzburg in den vergangenen fünf Jahren stellt sich wie folgt dar:

 

Stand 09/2011:           239 Wohnungen im Bundesland Salzburg, alle in 5020 Salzburg Stadt.

Stand 12/2010:           305 Wohnungen im Bundesland Salzburg, alle in 5020 Salzburg Stadt

Stand 12/2009:           507 Wohnungen im Bundesland Salzburg, alle in 5020 Salzburg Stadt

Stand 12/2008:           507 Wohnungen im Bundesland Salzburg, alle in 5020 Salzburg Stadt

Stand 12/2007:           507 Wohnungen im Bundesland Salzburg, alle in 5020 Salzburg Stadt

Stand 12/2006:           507 Wohnungen im Bundesland Salzburg, alle in 5020 Salzburg Stadt


Zu Frage 2:

Das Bundesministerium für Inneres errichtet keine Mandatswohnungen und ist auch nicht Eigentümer solcher Wohnungen. Das Bundesministerium für Inneres ist lediglich im Besitz von Zuweisungsrechten zu solchen Wohnungen. Beschaffung und Bereitstellung von Wohn-raum liegt gemäß Art 15 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung im selbständigen Wirkungsbereich der Länder und es liegt im Ermessen der Länder über eine Übernahme oder einen Ausbau von Mandatswohnungen zu entscheiden.

 

Zu Frage 3:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 4:

Es wird auf die Beantwortung der Fragen 2, 7,12, 17, 22, 27, 32, 37, 42, 47, 52, 57, 62, 67, 72, 77, 82, 87, 92, 97, 102, 107, 112, 117, 122, 127, 132, 137, 142, 147, 152, 157, 162, 167, 172, 177, 182, 187, 192, 197 der parlamentarischen Anfrage PA 8065/J vom 24. März 2011 (7989/AB XXIV. GP) verwiesen.

 

Zu Frage 5:

Die Zuweisungsrechte werden durch den Österreichischen Integrationsfonds ausgeübt.

 

Zu Frage 6:

Es wird auf die Beantwortung der Frage 5 der parlamentarischen Anfrage 6553/J vom 6. Dezember 2010 (6428/AB XXIV. GP) verwiesen.

 

Zu Frage 7:

Nein.

 

Zu Frage 8:

Es wird auf die Beantwortung der Frage 6 der parlamentarischen Anfrage 6553/J vom
6. Dezember 2010 (6428/AB XXIV. GP) verwiesen.