9211/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.11.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0140-I/4/2011

Wien, am 21. November 2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vock, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Sep­tember 2011 unter der Nr. 9297/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Initiative „Unternehmen Hund“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Ist in Ihrem Ministerium die Mitnahme von Hunden per Hausordnung verboten?

 

Ja.

 

Zu Frage 2:

Ø  Gibt es in Ihrem Ministerium geduldete oder vereinbarte Ausnahmen?

 

Ja.


Zu Frage 3:

Ø  Könnten Sie sich für Ihr Ministerium vorstellen, am 4. Oktober 2011 an der Aktion des Wiener Tierschutzvereines teilzunehmen?

 

Nein.

 

Zu Frage 4:

Ø  Könnten Sie sich vorstellen, die Hausordnung in Einzelfällen generell aufzulockern?

 

Ich verweise auf die Antwort zu Frage 2.

 

Mit freundlichen Grüßen