9253/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am       November 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0197-I/4/2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9366/J vom 30. September 2011 der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Durch eine Änderung des Textes der Bundeshymne werden im Bundesministerium für Finanzen keine spezifischen Maßnahmen erforderlich sein, die mit einem besonderen Verwaltungsaufwand oder einem besonderen finanziellen Aufwand verbunden sind.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.