9253/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.11.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am November 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0197-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9366/J vom 30. September 2011 der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Durch eine Änderung des Textes der Bundeshymne werden im Bundesministerium für Finanzen keine spezifischen Maßnahmen erforderlich sein, die mit einem besonderen Verwaltungsaufwand oder einem besonderen finanziellen Aufwand verbunden sind.
Mit freundlichen Grüßen