9258/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0031-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . November 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 30. September 2011 unter der Nr. 9373/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend im BVMIT anfallende Kosten für die Töchtersöhne gerichtet.

 

Zu Ihren Fragen

Ø  Welche Maßnahmen hat bzw. hätte das BMVIT im Falle einer Änderung des Texts der Bundeshymne zu ergreifen?

Ø  Auf welche Höhe würden sich diese in Euro belaufen?

 

darf ich mitteilen, dass seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innnovation und Technologie im Falle einer Änderung des Texts der Bundeshymne keinerlei Maßnahmen zu ergreifen sind.