9259/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 28. November 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0316-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9361/J
betreffend „Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes“, welche die Ab-geordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen am 30. September 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Es wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen.

2007

2008

2009

2010

2011

30+6

88,33%

64,73%

60,51%

52,22%

49,61%

20+4

*7,75%

25,41%

26,86%

25,45%

25,73%

15+3

*3,92%

9,86%

9,88%

5,59%

5,51%

12+2 pauschal

Varianten noch nicht
vorhanden

0,53%

4,82%

4,69%

12+2 eaKBG

2,22%

11,92%

14,46%

 

*Umstiegsfälle


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass für die auf der Homepage meines Ressorts ver-öffentlichten Daten zu dieser Auswertung von der Fragestellung abweichende Auswertungszeiträume zur Anwendung gelangen, weshalb die dortigen Zahlen von jenen in dieser Beantwortung abweichen.

2007

2008

2009

2010

2011

30+6

12,26%

12,61%

Jahrgänge noch nicht abgeschlossen

20+4

20,78%

19,41%

18,82%

Jahrgänge noch nicht abgeschlossen

15+3

24,06%

27,28%

27,07%

28,34%

Jahrgang noch nicht abgeschlossen

12+2 pauschal

Varianten noch nicht vorhanden

35,71%

31,07%

12+2 eaKBG

27,07%

27,15%

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Ergebnisse aus Frage 2 teilen sich auf wie folgt:

 

2007

2008

2009

2010

2011

30+6 Privatwirtschaft

8,05%

8,59%

Jahrgänge noch nicht abgeschlossen

30+6 öffentlicher Dienst

0,48%

0,56%

30+6 Andere

3,73%

3,46%

20+4 Privatwirtschaft

14,21%

13,40%

13,24%

Jahrgänge noch nicht
abgeschlossen

20+4 öffentlicher Dienst

2,49%

1,72%

1,66%

20+4 Andere

4,08%

4,29%

3,92%

15+3 Privatwirtschaft

16,54%

19,06%

18,95%

19,18%

Jahrgang noch nicht abgeschlossen

15+3 öffentlicher Dienst

2,43%

2,17%

1,77%

1,28%

15+3 Andere

5,09%

6,05%

6,35%

7,88%

12+2 pauschal Privatwirtschaft

Varianten noch nicht vorhanden

22,85%

20,52%

12+2 pauschal öffentlicher Dienst

1,84%

1,10%

12+2 pauschal Andere

11,02%

9,45%

12+2 eaKBG Privatwirtschaft

22,58%

21,74%

12+2 eaKBG öffentlicher Dienst

4,26%

5,17%

12+2 eaKBG Andere

0,23%

0,24%


Privatwirtschaft: Angestellte, Arbeiter, Selbständige, Bauern

Öffentlicher Dienst: Beamte und Vertragsbedienstete

Andere: Hausmänner, Studenten, Schüler, AlG- und NH- Bezieher

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Eine rückwirkende Verknüpfung der Fälle mit dem Geburtsjahr des Kindes ist nicht möglich. Der jeweilige allgemeine Prozentsatz der Väterbeteiligung ergibt sich aus den Monatsstatistiken Dezember 2006 (Stichtag 1. Jänner 2007),      Dezember 2007 (Stichtag 1. Jänner 2008), Dezember 2008 (Stichtag 1. Jänner 2009), Dezember 2009 (Stichtag 1. Jänner 2010) und Dezember 2010 (Stichtag 1. Jänner 2011). Diesbezüglich ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6470/J zu verweisen.

 

Diese Statistiken sind auch auf der Homepage meines Ressorts unter http://www.bmwfj.gv.at/Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/Kinderbetreuungsgeld/Seiten/Monatsstatistiken.aspx abrufbar.

 

Die Statistik für Dezember 2010 ist in der Beilage enthalten.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 bis 10 der Anfrage:

 

Die Fragen können in der gestellten Form nicht beantwortet werden.

 

Eltern können sich während einer gesamten Laufzeit des Kinderbetreuungsgeldbezuges zu beliebigen Zeitpunkten zwei Mal bei Bezug des Kinderbetreuungs-geldes abwechseln, wobei ein Teil zwei Monate (bis 2009: drei Monate) betragen muss. Zur Beantwortung der Fragen kann daher die folgende Auswertung vorgelegt werden, welche je nach KBG-Bezugsvariante den Prozentsatz jener Mütter und Väter auflistet, die zu Ende der Bezugsdauer die jeweils bei einem Wechsel vorgesehene zusätzliche Bezugsdauer in Anspruch genommen haben.



Variante

ab Lebensmonat

Mütter

30+6

ab dem 31. Lebensmonat

0,22 %

20+4

ab dem 21. Lebensmonat

0,39 %

15+3

ab dem 16. Lebensmonat

0,96 %

12+2 pauschal

ab dem 13. Lebensmonat

2,46 %

12+2 eaKBG

ab dem 13. Lebensmonat

0,34 %

 

Variante

ab Lebensmonat

Väter

30+6

ab dem 31. Lebensmonat

56,44 %

20+4

ab dem 21. Lebensmonat

62,54 %

15+3

ab dem 16. Lebensmonat

56,47 %

12+2 pauschal

ab dem 13. Lebensmonat

65,67 %

12+2 eaKBG

ab dem 13. Lebensmonat

61,18 %

 

 

Antwort zu den Punkten 11 bis 14 der Anfrage:

 

Die Fragen können in der gestellten Form nicht beantwortet werden. Es ist dazu auf die Antwort zu den Punkten 6 bis 10 der Anfrage zu verweisen.

 

Ein Blick auf die mit 9. November 2011 abgeschlossenen Fälle zeigt jedoch in Entsprechung der Auswertungen unter den Punkten 6 bis 10 der Anfrage folgendes Bild:

 

Variante

ab Lebensmonat

Mütter

12 +2 eaKBG

ab dem 8. Lebensmonat

21,24 %

 

Variante

ab Lebensmonat

Väter

12 +2 eaKBG

ab dem 8. Lebensmonat

83,33 %

 


Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Es wird auf die Beantwortung zu den Punkten 6 bis 10 der Anfrage verwiesen.

 

 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Höhe des KBG in €
(Endgültiger Tagsatz)

Mann

Frau

Gesamt

1.000 - 1.200
(33 - 40)

4,87%

2,16%

2,68%

1.201 - 1.400
(40,01 - 46,67)

7,31%

8,59%

8,35%

1.401 - 1.800
(46,68 - 60)

23,06%

42,21%

38,57%

1.801 - 2.000
(60,01 - 66)

64,76%

47,04%

50,40%

 

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

Derzeit werden das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld sowie die Variante 12 plus 2 pauschal evaluiert. Der Endbericht wird im 1. Quartal 2012 vorliegen.

 

 

Beilage

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.