9261/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.11.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|||
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0230-III/4a/2011 |
|
|
|
|
|
||
|
|
|
||
|
|
|
||
|
|
|
||
|
|
|
||
Wien, 30. November 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9411/J-NR/2011 betreffend türkisches Privatgymnasium in Tirol, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 5. Oktober 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Dazu wird auf Abschnitt I des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962 idgF, betreffend „Errichtung und Führung von Privatschulen“, insbesondere die §§ 3 bis 7, hingewiesen.
Zu Frage 2:
Das Vorliegen der Voraussetzungen wird vom zuständigen Landesschulrat geprüft (siehe § 7 leg. cit.)
Zu Frage 3:
Diesbezüglich wird auf § 5 leg. cit. betreffend „Leiter und Lehrer“ hingewiesen.
Zu Frage 4:
Nein.
Zu Fragen 5 und 6:
Die Schule gibt es nicht. Die Frage nach einer allfälligen Finanzierung der Personalkosten stellt sich daher nicht.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied e.h.