9261/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0230-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 30. November 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9411/J-NR/2011 betreffend türkisches Privat­gymnasium in Tirol, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 5. Oktober 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Dazu wird auf Abschnitt I des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962 idgF, betreffend „Errichtung und Führung von Privatschulen“, insbesondere die §§ 3 bis 7, hingewiesen.

 

Zu Frage 2:

Das Vorliegen der Voraussetzungen wird vom zuständigen Landesschulrat geprüft (siehe § 7 leg. cit.)

 

Zu Frage 3:

Diesbezüglich wird auf § 5 leg. cit. betreffend „Leiter und Lehrer“ hingewiesen.

 

Zu Frage 4:

Nein.

 


Zu Fragen 5 und 6:

Die Schule gibt es nicht. Die Frage nach einer allfälligen Finanzierung der Personalkosten stellt sich daher nicht.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied e.h.