9262/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9500/J der Abgeordneten Doppler, Vilimsky und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Frage 1:

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz legt den Schwerpunkt der Integrationsmaßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Integration insbesondere auf die Unterstützung, die Aktivierung und den optimalen Einsatz der bereits im Inland befindlichen Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer Familien auf dem Arbeitsmarkt.

 

Die Sicherung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage ist zentraler Faktor für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund: Je besser der Einsatz und die Nutzung ihrer Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt, je ausreichender das Einkommen und je eher die Gleichstellung bei der Arbeit, desto besser gelingt die Integration.

 

Im Rahmen der laufenden Arbeitsmarktpolitik werden daher die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund umfassend analysiert und Maßnahmen dort gesetzt, wo Defizite erkannt werden und Unterstützung notwendig ist. Das Instrumentarium hierfür ist in Österreich bekanntlich hoch entwickelt, worauf im Übrigen zu einem guten Teil die im europäischen Vergleich niedrigste Arbeitslosenquote zurückzuführen ist.

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat in den letzten Jahren eine Fülle von Maßnahmen gesetzt, die von der Harmonisierung von Aufenthalt und Zugangsrecht zum Arbeitsmarkt über die Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping bis hin zu Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung reichen. Im Einzelnen wird auf den im Integrationsbericht veröffentlichten Maßnahmenkatalog zum Nationalen Aktionsplan für Integration verwiesen, wo die Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Detail dargestellt sind.

Schlussendlich ist erfolgreiche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund eine gesamtpolitische Aufgabe. Die Zusammenarbeit mit dem Innenressort wie auch mit dem Bildungsressort und den Ländern ist nötig, um Menschen mit Migrationshintergrund optimal zu unterstützen.

 

Im Bereich der Sozialversicherung ist auf die Tätigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als Berufungsbehörde in Fragen der Rechtsprechung über die Versicherungspflicht nach den Sozialversicherungsgesetzen zu verweisen. Diese bezieht sich auf alle in Österreich selbständig oder unselbständig erwerbstätigen Personen, gleich welcher Staatsbürgerschaft oder Herkunft. Gegenstand der hier behandelten Berufungsverfahren sind häufig solche Beschäftigungen, die am Arbeitsmarkt als sogenannte „prekäre Beschäftigungsverhältnisse“ bekannt sind. Betroffen von solchen Beschäftigungen sind wiederum besonders häufig Personen mit ausländischer Herkunft, die oft nicht in der Lage sind, ihre Arbeitnehmerrechte selbst einzufordern.

 

Die Tätigkeit des BMASK besteht in diesen Fällen darin, dass durch ein Verwaltungsverfahren – ohne Anwaltspflicht – zum Beispiel die Versicherungspflicht von nicht zur Sozialversicherung gemeldeten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern nachträglich festgestellt wird. Die beschäftigten Personen erhalten auf diesem Weg nachträglich Schutz aus der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. In diesem Sinn wird im Rahmen der Rechtsprechungstätigkeit mittelbar ein Beitrag zur Integration von ausländischen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern geleistet.

 

Weiters wurden von meinem Ressort im Jahr 2010 Projekte zur Integration von Fremden aus den Handlungsfeldern des Nationalen Aktionsplans für Integration „Sprache und Bildung, Arbeit und Beruf, Gesundheit und Soziales, Interkultureller Dialog, Sport und Freizeit“ gefördert (näheres dazu siehe Beantwortung der Frage 2).

 

Auch möchte ich in diesem Zusammenhang auf eine Maßnahme zum Boy’s Day, der am 10. November 2011 stattgefunden hat, hinweisen. Im Zuge dessen wurde eine DVD „Social Culture“ präsentiert, welche 2011 erstellt wurde. Dabei wurde auf die

Vorarbeiten bei den Vorgänger-DVDs „Social Fighters“ und „Social Works“ aufgebaut. Vier Proponenten zwischen 18 und 30 Jahren versuchen Jugendlichen, vorwiegend muslimischen Burschen mit Migrationshintergrund, die Berufe Kindergartenpädagoge, Volksschullehrer, Alten- oder Krankenpfleger sowie Sozialpädagoge näherzubringen.

 

Frage 2:

 

Folgende Projekte zur Unterstützung der Integration Fremder bzw. von Menschen mit Migrationshintergrund wurden im Jahr 2010 von meinem Ressort unterstützt:

Unterstützte Projekte

Kosten im Jahr 2010 in €

Afrikanische Frauenorganisation: Beratung FGM (Genitalverstümmelung)

3.500,00

„business!pool vol2“ – Unterstützung und Begleitung von Unternehmen und deren MitarbeiterInnen mit vorwiegend migrantischem Hintergrund

34.734,40[1]

DIDF: Theater Laz Marks von und für (türkische) MigrantInnen

700,00

FAIR und SENSIBEL: Veranstaltungen „Die Fremde nebenan – transkulturelle Gemeinsamkeiten und Überwindung von Konflikten“

12.000,00

Förderung (Mitfinanzierung) des Projekts „Gesundheit kommt nachhause – Interkulturelle Gesundheitsförderung in aufsuchender Bildungsarbeit für Migrantinnen und ihre Kinder im Vor- und Pflichtschulalter“; Fördernehmer: beratungsgruppe.at – Verein für Informationsvermittlung, Bildung und Beratung

10.400,00

„Hilfreich“ – Fördert die HeimhelferInnenausbildung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, um den beruflichen Einstieg in den Pflegebereich zu ermöglichen.

23.000,00

Katholisches Bildungswerk in der Steiermark, Diözese Graz: Enquete Frauenhandel und Zwangsprostitution

1.000,00

„Sophie“ – Arbeitsmarktintegration von SexarbeiterInnen durch Bereitstellung von Beratung und Betreuung

25.000,00

UKI - Unterstützungkomitee zur Integration von AusländerInnen (Qualifizierungsprojekt, ausgerichtet speziell auf Menschen mit Behinderung ohne österreichische Staatsbürgerschaft)

279.182,00[2]

Verein für Sozialprävention und Gemeinwesenarbeit, ULF – Unabhängiges Freiwilligenzentrum: Unterstützung der IGFÖ Tagung (Tagung der Interessengemeinschaft der Freiwilligenzentren Österreich) zum Thema „MigrantInnen in der Freiwilligenarbeit“, 22. und 23. April 2010

4.000,00

Verein von Ausländerinnen und Flüchtlingshilfsorganisationen und –betreuerInnen (Asylkoordination Österreich): Connecting People – Patenschaften für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge

5.000,00

Vereinigung türkischer Eltern in Österreich: Projekt Fit4Integration (Sprach-, EDV- und Kommunikationskurse für MigrantInnen)

5.000,00

Fragen 3 und 4:

 

Ja. Hierzu verweise ich auf das Projekt Fit4Integration der Vereinigung türkischer Eltern in Österreich, welches ich bereits in der Beantwortung der Frage 2 angeführt habe.

 

 

 

 



[1] Ingesamt € 64.322,95 (davon  € 29.588,55 ESF)

[2] Es handelt sich dabei um budgetierte und noch nicht endabgerechnete Kosten.