9278/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0250-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9369/J-NR/2011

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „im BMJ anfallende Kosten für die Töchtersöhne“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Eine Änderung des Textes der österreichischen Bundeshymne würde keine besonderen Maßnahmen der Justizverwaltung und keinerlei Kosten auslösen.

 

Wien,    . November 2011

 

Dr. Beatrix Karl