9278/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.11.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0250-Pr 1/2011 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 9369/J-NR/2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „im BMJ anfallende Kosten für die Töchtersöhne“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Eine Änderung des Textes der österreichischen Bundeshymne würde keine besonderen Maßnahmen der Justizverwaltung und keinerlei Kosten auslösen.
Wien, . November 2011
Dr. Beatrix Karl