9292/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9610/J der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Fragen 1 bis 4:

Folgende Personen mit Ausnahme der Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. des Hilfspersonals wurden bzw. werden seit 2. Dezember 2008 in meinem Kabinett
beschäftigt:

                                                                                                          Tätigkeit im Kabinett

NAME                                                    Rechtsgrundlage                  Beginn            Ende

BRICHTA-HARTMANN Christina, Mag.a  VBG (Sondervertrag § 36)          02.12.2008        ---

KAMLEITHER Renate, Dr.in                     VBG (Sondervertrag § 36)        02.12.2008        ---

KERN Elisabeth, Mag.a                           VBG (Sondervertrag § 36)        23.12.2008        ---

LUGER Katharina                                   VBG (Sondervertrag § 36)        02.12.2008        ---

NEUBAUER Walter, Mag.                       BDG                                      02.12.2008        ---

POINTECKER Marc, Mag., MA                VBG (Sondervertrag § 36)        02.12.2008        31.01.2010

                                                             Überlassungsvertrag                01.02.2010        ---

PREISS Joachim, Mag.                           VBG                                      02.12.2008        ---

SCHMÖCKEL Sonja, MMag.a                  Überlassungsvertrag                01.07.2011        ---

SCHNURRER Norbert, Mag.                   VBG (Sondervertrag § 36)        02.12.2008        ---

STAUDINGER Martin, MMag.                  VBG (Sondervertrag § 36)        02.12.2008        ---

TAFERNER Maria, Mag.a                        VBG (Sondervertrag § 36)        11.05.2009        ---

Die Überlassungsverträge wurden mit der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich und mit dem Arbeitsmarktservice Österreich abgeschlossen.

Zu Vergleichszwecken darf ich darauf hinweisen, dass Ende 2006 in den beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz eingerichteten Kabinetten (Ministerbüro und Staatssekretariat) 15 FachreferentInnen beschäftigt waren, wobei das damalige Ressort zwar für Familien- und Jugendpolitik, aber nicht für Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz und den Arbeitsmarkt zuständig war.


 

Frage 5:

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 8 der parlamentarischen Anfrage Nr. 7633/J der Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut und weiterer Abgeordneter.

Fragen 6 bis 8:

In meinem Kabinett waren im Jahr 2010 vier Sekretariatskräfte, zwei Chauffeure und ein Amtsgehilfe tätig. Bei keinem dieser MitarbeiterInnen bestand im Jahr 2010 ein Überlassungsvertrag.

Frage 9:

Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter, die bis zum 1. Dezember 2008 auch dem
Ministerbüro zur Dienstleistung zugeteilt waren, wurden mit Wirksamkeit vom 2. Dezember 2008 wieder ausschließlich ihrer ursprünglichen Organisationseinheit zur Dienstleistung zugeteilt. An deren zu diesem Zeitpunkt bereits inne gehabten Funktionen als Abteilungsleiterin bzw. Abteilungsleiterstellvertreter hat sich dadurch nichts geändert.

Frage 10:

Die Fachreferentinnen/Fachreferenten, die das Ministerbüro am 2. Dezember 2008 verlassen haben (seither hat keine Mitarbeiterin/kein Mitarbeiter das Ministerbüro verlassen) haben keine derartigen Aufträge bzw. Werkverträge erhalten.

Frage 11:

In meinem Kabinett sind Mag. Norbert Schnurrer als Pressesprecher und Mag.a Elisabeth Kern mit Presse- und Medienarbeit beschäftigt.

Frage 12:

Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gibt es die Abteilung Kommunikation und Service, die neben anderen Aufgaben u.a. mit der Öffentlichkeitsarbeit befasst ist. Dieser Abteilung sind neben der Leiterin und dem Stellvertreter weitere sieben MitarbeiterInnen (6,13 Vollbeschäftigungsäquivalente) zugeteilt.

Weiters ist der Leiterin der Abteilung Kommunikation und Service der Bereich Bürgerservice/Sozialtelefon des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz direkt übertragen. Mit diesen Aufgaben sind vier MitarbeiterInnen (3,75 Vollbeschäftigungsäquivalente) befasst.


 

Frage 13:

Der die Amtsverschwiegenheit regelnde Art. 20 Abs. 3 B VG richtet sich an „alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts“. Eine Erweiterung des Kreises der zur Amtsverschwiegenheit Verpflichteten durch Vertrag ist in der Rechtsordnung nicht vorgesehen.

Eine Verschwiegenheitsklausel findet sich jedoch in allen von meinem Bundesministerium abgeschlossenen Verträgen.

Frage 14:

Seit dem 2. Dezember 2008 wurden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die nachstehenden Beratungsverträge betreffend strategische Beratung bzw. Öffentlichkeits- und Medienarbeit abgeschlossen:

-       mit der Firma Conecta betreffend die Organisationsreform BMASK (Vorbereitung) um 9.960 €,

-       mit der Firma Conecta betreffen die Organisationsreform BMASK (Begleitung) um 14.640 €,

-       mit der Firma Conecta betreffend die Weiterentwicklung der Organisationsstruktur der Sektion VI (Arbeitsmarkt) um 3.060 €,

-       mit der Martschin & Partner GmbH betreffend Unterstützungsleistungen bei der Informationskampagne über Anlageberatung im Rahmen des internationalen „Fraud Prevention Month 2009“ um 18.312 €,

-       mit der corporate matters GmbH betreffend die Erstellung eines Pflichtenheftes zur Ausschreibung einer Website und Begleitung bei der Erstellung der Website mit den Teilbereichen VerbraucherInnenbildung, KonsumentInnenleitfaden und Finanzbildung um 27.600 €,

-       mit der B&K-Bettschart und Kofler Medien- und Kommunikationsberatung GmbH betreffend Mainstreaming Ageing, Alter(n) in langlebigen Gesellschaften - Entwicklung einer Kommunikationsstrategie 2012 um 7.620 €,

-       mit der Unique Public Relations GmbH hinsichtlich strategischer Medienberatung um 161.280 €.