931/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.04.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am       April 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0021-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 889/J vom 13. Februar 2009 der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt in welchem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen führt und deshalb aufgrund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit keine detaillierten Informationen gegeben werden können.

 

zu 1.-9.:

Ob es sich bei der in der Anfrage erwähnten Zahlung um eine rechtswidrige Zahlung handelt, ist u.a. Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

 

Auf die einleitende Bemerkung wird verwiesen.


zu 10.-15.:

Ja; die Ermittlungen begannen zuerst durch das Büro für Interne Angelegenheiten am 26.1.2009; weitere Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft bzw. die Korruptionsstaatsanwaltschaft durchgeführt.

 

Im Hinblick auf das laufende Ermittlungsverfahren, wird auf die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit verwiesen.

 

zu 16.-22.:

Auch hier muss im Hinblick auf das laufende Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Details auf die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit verwiesen werden.

 

Die in der Einleitung zur Anfrage erwähnte Zahlung wurde im Zuge der Ermittlungen am 27.1.2009 bemerkt und die Staatsanwaltschaft durch den Geschäftsführer der BHAG in seiner Funktion als Leiter der Dienstbehörde „Amt der Buchhaltungsagentur“ am 30.1.2009 in der umfangreichen Anzeige (siehe Beantwortung der Fragen 5-8 der schriftlichen Anfrage Nr.888/J) entsprechend informiert.

 

zu 23.-27.:

Ja, die disziplinarrechtlichen Maßnahmen wurden am 27.1.2009 im Zusammenhang mit dem vollständigen Sachverhalt gesetzt. Diesbezüglich wird auf die Antworten zu den Fragen 12. bis 16. der parlamentarischen Anfrage Nr. 888/J vom 13.2.2009 verwiesen.

 

zu 28.-34.:

Diese Zahlung wurde nach derzeitigem Wissensstand ohne vorhergehende Buchung in der Haushaltsverrechnung/HV-SAP System direkt im Telebanking System durchgeführt. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht (Reihe Bund 2008/11, S 106) die Empfehlung ausgesprochen, solche direkte Zahlungen zu unterbinden. Dies ist bis auf eine leicht zu überwachende Minimallösung (Telebanking – Modus war nur mehr in Sonderfällen bei den sogenannten Eilzahlungen möglich) bereits vor dem Erscheinen des erwähnten Rechnungshofberichtes geschehen und zwischenzeitlich wurde diese Möglichkeit gänzlich deaktiviert.

 

zu 35.-39.:

Auf die Beantwortung der Fragen 23.-27. wird verwiesen.


zu 40.-41.:

Das Bundesgesetz über die Errichtung einer Buchhaltungsagentur des Bundes (Buchhaltungsagenturgesetz, BHAG-G), BGBl. I Nr. 37/2004, trat mit 1. Mai 2004 in Kraft, die operative Betriebsaufnahme der Buchhaltungsagentur erfolgte am 1. Jänner 2005.

 

Die Geschäftsführerfunktion bei der Buchhaltungsagentur des Bundes wurde von 1. Mai 2004 bis  31.  August   2008   von   Mag.   Johanna  Moder   und   von 1. September  2008  bis 31. Oktober 2008 von Christian Ihle, CMC, (interimistisch) ausgeübt. Seit 1. November 2008 ist Mag. Helmut Brandl Geschäftsführer der Buchhaltungsagentur des Bundes.

 

zu 42.-68.:

Aufgrund der derzeitigen Kenntnisse im Ermittlungsverfahren können keine weiteren derartigen Vorfälle dokumentiert werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.