9315/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.12.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0256-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9428/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Öffentlichkeitsarbeit 2010“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4, 6 und 7 sowie 9 und 10:

Nachdem die kritischen Bemerkungen in der Anfrageeinleitung offensichtlich nicht auf meine Beantwortung der Voranfrage vom 8. Juli 2011, Zl. 9075/J-NR/2011 zutreffen können – sämtliche Fragen der gegenständlichen Anfrage wurden von mir in der Voranfrage bereits präzise und direkt beantwortet – darf ich auf diese verweisen.

Zu 5:

Mein Ressort hat keinerlei Ausgaben für Inserate, Druckkostenbeiträge und Medienkooperationen für die genannten Zeitungen aufgewendet.


Zu Frage 8:

Es bestehen keine Vereinbarungen oder Verträge zwischen meinem Ressort und den nachgeordneten Dienststellen betreffend die Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2010.

 

Wien,      . Dezember 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl