9372/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0152-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 14. DEZ. 2011

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und
Kollegen vom 17. Oktober 2011, Nr. 9481/J, betreffend Erkenntnis
der Volksanwaltschaft, dass der Kastenstand nicht Tierschutzgesetz-konform ist

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Oktober 2011, Nr. 9481/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zur Frage 1:

 

Die Missstandsfeststellung wurde dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Anfang Dezember 2010 vom Bundesministerium für Gesundheit zur Kenntnis gebracht.

 

Zur Frage 2:

 

Die Ergebnisse der Missstandsfeststellung und der sich daraus ergebende Handlungsbedarf wurden zwischen den beiden Ministerien besprochen.


Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Die nach der Geschäftseinteilung zuständigen Organisationseinheiten wurden entsprechend ihrer Zuständigkeiten mit der Analyse und Einschätzung der Missstandsfeststellung und des sich daraus ergebenden Handlungsbedarfs betraut.

 

Die Ergebnisse dieser Einschätzung finden sich in der Stellungnahme des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zum Entwurf einer Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Es wurden verschiedenste Studien herangezogen:

      EFSA Journal (2007) 572, „Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für Tiergesundheit und Tierschutz auf Ersuchen der Kommission über Tiergesundheits- und Tierschutzaspekte unterschiedlicher Aufstallungs- und Haltungssysteme für ausgewachsene Zuchteber, trächtige und säugende Sauen und nicht abgesetzte Ferkel“;

 

      Das von BMLFUW und BMG gemeinsam in Auftrag gegebene Forschungsprojekt Nr. 1437: „Beurteilung von serienmäßig hergestellten Abferkelbuchten in Bezug auf Verhalten, Gesundheit und biologische Leistung der Tiere sowie in Hinblick auf Arbeitszeitbedarf und Rechtskonformität, für das Prof. Troxler als Letztautor zeichnet. Das Institut für Nutztierwissenschaften war Kooperationspartner im Projekt und Prof. Winckler ist als Mitautor angeführt;

 

      „Haltung der ferkelführenden Sauen mit oder ohne Ferkelschutzstand - Wissenschaftliche Begutachtung“ Prof. Hoy, Tierhaltung und Haltungsbiologie, Justus Liebig Universität Gießen;

 

      „Peripartal behaviour and teat lesions of sows in farrowing crates and in a loose housing system” Verhovsek, Troxler, Baumgartner,

 

um die Wichtigsten zu nennen.


Zur Frage 8:

 

Ein erster Begutachtungsentwurf wurde am 07.02.2011 übermittelt, dieser Entwurf wurde jedoch wieder von der Begutachtung zurückgezogen. Der tatsächliche Begutachtungsentwurf wurde am 03.03.2011 zugestellt.

 

Zur Frage 9:

 

Der Entwurf wurde den nach der Geschäftseinteilung zuständigen Organisationseinheiten zur Begutachtung zugeteilt.

 

Zur Frage 10:

 

Für die Ausarbeitung der Stellungnahme wurden die nach der Geschäftseinteilung zuständigen Organisationseinheiten sowie die vom BMLFUW beauftragten Gutachten und sonstige vorhandene Forschungsarbeiten herangezogen.

 

Zu Frage 11:

 

Dass in der freien Abferkelung mehr erdrückte Ferkel zu beklagen sind als in Ferkelschutzkorbsystemen, ist eine Tatsache. Dieser Umstand wird in allen seriösen, mit der Materie vertrauten Wissenschaftskreisen bestätigt. Es existiert überdies weltweit keine einzige Studie, die nicht zum Ergebnis kommt, dass in freien Abferkelsystemen signifikant mehr Erdrückungsverluste zu beklagen sind.

 

Zu Frage 12:

 

Es gab intensive Kontakte auf Expertenebene sowohl auf Verwaltungs-, Veterinär- als auch Branchenebene aus Schweden, dem Vereinigten Königreich, Dänemark, Deutschland und der Schweiz, um die Wichtigsten zu nennen. Nur in Schweden und der Schweiz ist die Haltung von Zuchtsauen in Ferkelschutzkörben verboten. Eine direkte Vergleichbarkeit der Situation in diesen beiden Staaten mit Österreich ist aus geographischen, strukturellen, tiergesundheits- und auch wirtschaftlichen Gründen nicht gegeben.

 

Zur Frage 13:

 

Ein erstes Arbeitsdokument zur Verordnung über die Einrichtung der Fachstelle wurde dem BMLFUW am 20.05.2011 übermittelt.


Zur Frage 14:

 

Die Einrichtung einer Fachstelle wird begrüßt. Die genaue Ausgestaltung der Verordnung ist aber noch nicht abgeschlossen.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

 

Die Fachstellenverordnung befindet sich noch im Ausarbeitungsstadium. Da es noch keinen offiziellen Begutachtungsentwurf gibt, wurde dem Bundesministerium für Gesundheit auch noch keine offizielle Stellungnahme übermittelt.

 

Zur Frage 17:

 

Schweinefleisch aus dem AMA-Gütesiegelprogramm bietet insofern höhere Standards, da die gesamte Produktionskette vom Landwirtschaftsbetrieb über den Schlachtbetrieb bis hin zum Lebensmittelhandel in einem System integriert ist und die Einhaltung von Richtlinien mit bestimmten Auflagen verpflichtend vorgeschrieben ist. Dabei darf der obligatorische Einsatz von schmerzstillenden Mitteln bei der Kastration, eine Vorgabe, die weder EU-rechtlich noch national gefordert ist, hervorgehoben werden.

 

Weitere Sicherheiten für eine qualitativ höherwertige Produktion ergeben sich durch zusätzliche regelmäßige externe Kontrollen von unabhängigen Kontrolldiensten. Darüber hinaus bestehen erhöhte Auflagen wie z.B. bei Zukauf die ausschließliche Verwendung von zertifizierten und zugelassenen Futtermitteln, das Verbot der Verwendung von spezifischen Futtermittelkomponenten (z.B. tierische Fette, Fischmehl etc.), die verpflichtende Teilnahme am Tiergesundheitsdienst sowie doppelte Wartezeiten bei Arzneimitteleinsatz.

 

Andere Qualitätsprogramme wie z.B. Gustino Stroh bauen auf das AMA-Gütesiegel auf und haben darüber hinaus weitere Anforderungen im Bereich Tierschutz (z.B. Stroheinlage).

 

Bei BIO-Betrieben wird im Besonderen auf die spezifischen zusätzlichen Anforderungen der Haltung auf Stroh sowie das freie Abferkeln verwiesen. Die Bioschweinehaltung verlangt auch mehr Fläche je Schwein und weist darüber hinaus oftmals auch Außenklimaställe mit Stroh und Futterautomaten auf.


Zu Frage 18:

 

Die Erstellung eines eigenen österreichweit einheitlichen Gütezeichens im Hinblick nur auf die explizite Auslobung des Tierschutzes wird nicht als zielführend angesehen, weil die Qualität eines tierischen Lebensmittels aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten viel umfassender ist. Vielmehr sollten für die Auslobung tierischer Produkte mit „besonders artgerechter Tierhaltung“ die Synergien mit bestehenden, anerkannten Qualitätsprogrammen genutzt werden. Im Zuge der Einrichtung von Zusatzmodulen könnte eine Regelung im Rahmen der bestehenden Programme geschaffen werden.

 

Der Bundesminister: