9414/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.12.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0019-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am     . Dezember 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 19. Oktober 2011 unter der Nr. 9513/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend    Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds – Verwendung Fondsvermögen gerichtet.

 

Vorweg ersuche ich um Verständnis, dass eine detaillierte Beantwortung Ihrer Fragen über einen Zeitraum von 10 Jahren einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde und daher aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist.

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie hoch waren jeweils in den letzten 10 Jahren insgesamt die Einnahmen aus Wunschkennzeichen?

 

Die Einnahmen für die Jahre 2004 bis 2010 betrugen insgesamt rd. 24,2 Mio. Euro.

 

Zu Frage 2:

Ø  Wie hoch waren jeweils in den letzten 10 Jahren insgesamt die Einnahmen des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds?

 

Die Einnahmen für die Jahre 2004 bis 2010 betrugen insgesamt rd. 32,8 Mio. Euro.

 

 

Zu Frage 3:

Ø  Wie hoch waren jeweils in den letzten 10 Jahren die Ausgaben des Österreichischen  Verkehrssicherheitsfonds?

 

Die Ausgaben für die Jahre 2004 bis 2010 betrugen rd. 31,6 Mio. Euro.

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie hoch waren jeweils in den letzten 10 Jahren insgesamt die Rückflüsse an die Bundesländer?

 

Die Rückflüsse für die Jahre 2004 bis 2010 betrugen insgesamt rd. 14,6 Mio. Euro.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Ø  Wie hoch war jeweils in den letzten 10 Jahren das Fondsvermögen zu Jahresbeginn?

Ø  Wie hoch waren jeweils in den letzten 10 Jahren die Rücklagen zu Jahresbeginn?

Ø  Wie hoch waren jeweils in den letzten Jahren die Entnahmen aus den Rücklagen?

 

Der Stand des Fondsvermögens ist gleichzeitig der Rücklagenstand.

Betreffend Rücklagenstände zu Jahresbeginn bzw. Entnahmen darf auf den Bundesrechnungsabschluss des Rechnungshofes verwiesen werden.

 

Zu Frage 8:

Ø  Zu welchem Zweck sind die Entnahmen jeweils erfolgt?

 

Für Zwecke des Verkehrssicherheitsfonds gemäß § 131a Absatz 4 KFG 1967 idgF.

 

Zu Frage 9:

Ø  Wie hoch waren jeweils in den letzten 10 Jahren die Mittel, die den Rücklagen neu zugeführt wurden?

 

Betreffend Rücklagenzuführungen darf auf den Bundesrechnungsabschluss des Rechnungshofes verwiesen werden.

 

 

Zu Frage 10:

Ø  Wie hoch waren jeweils in den letzten 10 Jahren die Ausgaben für Inserate, Anzeigen und Werbeeinschaltungen und in welchen Medien wurden diese jeweils geschalten?

 

Für bewusstseinsbildende Kampagnen zu verkehrssicherheitsrelevanten Themen, wie zum Beispiel Gurtpflicht, Rasen, Alkohol am Steuer, Telefonieren am Steuer – „sich nicht ablenken lassen“, betrugen die Ausgaben für die Jahre 2004 bis 2011 insgesamt rd. 9,2 Mio. Euro. Die Kampagnen waren Mediamix-Kampagnen und wurden in den unterschiedlichsten Medien geschaltet:

ahs aktuell, der Standard, Die Presse, Die ganze Woche, Falter, Fleisch, Forster Verkehrs- und Werbetechnik GmbH, Heute, Kleine Zeitung, Krone, Kurier, OÖ Nachrichten, Österreich, Salzburger Nachrichten, Tiroler Tageszeitung, Vorarlberger Nachrichten, Weekend Magazin, VOR Magazin, Autotouring, BAHNmax, Extradienst, tele, Feuerwerk, Der Motor, Biber, Signale Welt, Freie Fahrt, VCÖ-Magazin, Format, News, TV Media, Woman, POSTBUS, ARBÖ, ÖAMTC-Verlag GmbH, Auto Revue, Bezirksblätter, Bezirksjournal, Bezirksmagazin, Biber Verlags GmbH., Bohmann Verlagsgruppe Verkehr, Boomerang Medien GmbH, Börse Druck, Forster Verkehrs- und Werbetechnik GmbH, DIE MUCHA, Nightline, Wien live, Gewista, KGV Verlag, Manz Crossmedia, Medianet Verlag, Motorradmagazin, Strohmayer & Partner (Stpa), Der österr. Journalist, Trotzdem, Factum, ORF, ATV, Kabel1Austria, ProSiebenAustria, Puls4, Sat1Österreich, RMS Radio Marketing Service.