9466/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0165-I/4/2011

Wien, am 20. Dezember 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Oktober 2011 unter der Nr. 9572/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Mängel von Managerbezügen in öffentlichen Unternehmen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Warum ist es immer noch möglich, dass öffentliche Unternehmen im Einfluss­bereich des Bundes, ihre Obergrenzen für Managergehälter überschreiten?

Ø  Wann werden entsprechende Novellierungen eingeleitet um zukünftige Über­schreitungen zu verhindern?

Ø  Welcher Schaden ist bis jetzt der Republik Österreich, an überbezahlten Mana­gern in Unternehmen des Bundes, entstanden?

Ø  Waren dem Bundeskanzleramt diese rechtlichen Mängel bekannt?

 

Das Stellenbesetzungsgesetz, das die gesetzliche Grundlage für den Abschluss von Anstellungsverträgen mit den Leitungsorganen der Unternehmen des Bundes bildet, enthält keine Obergrenze. Gemäß § 7 leg. cit. haben sich diese Verträge “an den in der jeweiligen Branche üblichen Verträgen zu orientieren“. Wenn bei der Festlegung der Managergehälter darauf Bedacht genommen wird, kann nicht von einer Überbe­zahlung gesprochen werden.


Die derzeitige Regelung im § 7 Stellenbesetzungsgesetz schließt die generelle Fest­legung einer Obergrenze für „Managergehälter“ für öffentliche Unternehmen durch die Vertragsschablonenverordnung der Bundesregierung aus.

 

Bei den Gehältern von Leitungsorganen jener Unternehmen in meinen Zuständig­keitsbereich, deren Bundesanteile dem Bundeskanzleramt  zur Verwaltung obliegen, liegt kein rechtlicher Mangel vor und ist kein Schaden entstanden, da sie entspre­chend der Gesetzeslage festgelegt wurden.

 

Mit freundlichen Grüßen