9466/AB XXIV. GP
Eingelangt am
20.12.2011
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0165-I/4/2011 |
Wien, am 20. Dezember 2011 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Oktober 2011 unter der Nr. 9572/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Mängel von Managerbezügen in öffentlichen Unternehmen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ø Warum ist es immer noch möglich, dass öffentliche Unternehmen im Einflussbereich des Bundes, ihre Obergrenzen für Managergehälter überschreiten?
Ø Wann werden entsprechende Novellierungen eingeleitet um zukünftige Überschreitungen zu verhindern?
Ø Welcher Schaden ist bis jetzt der Republik Österreich, an überbezahlten Managern in Unternehmen des Bundes, entstanden?
Ø Waren dem Bundeskanzleramt diese rechtlichen Mängel bekannt?
Das Stellenbesetzungsgesetz, das die gesetzliche Grundlage für den Abschluss von Anstellungsverträgen mit den Leitungsorganen der Unternehmen des Bundes bildet, enthält keine Obergrenze. Gemäß § 7 leg. cit. haben sich diese Verträge “an den in der jeweiligen Branche üblichen Verträgen zu orientieren“. Wenn bei der Festlegung der Managergehälter darauf Bedacht genommen wird, kann nicht von einer Überbezahlung gesprochen werden.
Die derzeitige Regelung im § 7 Stellenbesetzungsgesetz schließt die generelle Festlegung einer Obergrenze für „Managergehälter“ für öffentliche Unternehmen durch die Vertragsschablonenverordnung der Bundesregierung aus.
Bei den Gehältern von Leitungsorganen jener Unternehmen in meinen Zuständigkeitsbereich, deren Bundesanteile dem Bundeskanzleramt zur Verwaltung obliegen, liegt kein rechtlicher Mangel vor und ist kein Schaden entstanden, da sie entsprechend der Gesetzeslage festgelegt wurden.
Mit freundlichen Grüßen