9486/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0306-I/A/15/2011

Wien, am 20. Dezember 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 9612/J der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Einleitend weise ich darauf hin, dass sich die Beantwortung zu den Fragen 1 bis 5 und 9 nicht auf Sekretariats- und sonstige Bürohilfskräfte sowie Chauffeure bezieht.

 

Frage 1:

Zum Stichtag 30. September 2011 waren in meinem Büro 10 Mitarbeiter/innen beschäftigt.

 


Fragen 2 bis 4:

Für den Zeitraum 2. Dezember 2008 bis 21. Dezember 2010 verweise ich auf meine Beantwortung zu den Fragen 2 und 3 der parlamentarischen Anfrage Nr. 4144/J vom 4. Februar 2010 sowie zu Frage 5 der parlamentarischen Anfrage Nr.  7197/J vom 16.  Februar 2011.

 

Seit dem 22. Dezember 2010 haben sich bis zum 30. September 2011 folgende Änderungen ergeben:

 

Name

Rechtsgrundlage

Beginn BV*

Ende BV*

WOLLER Petra

BDG

02.12.2008

31.3.2011**)

Maga. ROSENBERGER Sigrid

AL***)

09.12.2008 ****)

 

Mag. NETTER Markus

SV § 36 VBG

1.5.2011

 

*)            BV  = Beschäftigungsverhältnis im Ministerbüro

**)         Beendigung der Verwendung im Ministerbüro

***)       AL = Arbeitsleihvertrag

****)    Wiederantritt des Dienstes am 28. September 2011 nach Beendigung eines Karenzurlaubes nach dem Mutterschutzgesetz

 

Vertragspartner hinsichtlich der abgeschlossenen und aufrechten Arbeitsleihverträge sind ein Parlamentsklub und eine NGO.

 

Frage 5:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 8 der an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 7635/J vom 25. März 2011.

 

Frage 6 bis 8:

Im Jahr 2010 waren in meinem Büro insgesamt 7 Sekretariats- und Kanzleikräfte sowie Chauffeure beschäftigt, wobei keine/r dieser Bediensteten im Rahmen eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt war.

 

Frage 9:

Mit Wirksamkeit vom 1. April 2011 wurde eine Mitarbeiterin, die bereits seit März 1980 im Bundesdienst steht und vom 2. Dezember 2008 bis 31. März 2011 in meinem Büro beschäftigt war, von mir mit der Leitung der Abteilung „Ministerratsdienst“ in der Zentralstelle betraut. Die Bedienstete steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.

 

Frage 10:

Es bestehen keine aufrechten Werkverträge mit ehemaligen Mitarbeiter/inne/n, die im Zeitraum vom 2. Dezember 2008 bis 31. Oktober 2011 in meinem Büro beschäftigt waren.

 


Frage 11:

In meinem Büro sind drei Mitarbeiter/innen (2,5 Vollbeschäftigtenäquivalente) mit Presse- und Medienarbeit befasst.

 

Frage 12:

Diesbezüglich verweise ich auf die geltende Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 1. Mai 2011.

 

Frage 13:

Der die Amtsverschwiegenheit regelnde Art. 20 Abs. 3 B‑VG richtet sich an „alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts“. Eine Erweiterung des Kreises der zur Amtsverschwiegenheit Verpflichteten durch (zivilrechtlichen) Vertrag ist in der Rechtsordnung nicht vorgesehen. Eine Verschwiegenheitsklausel findet sich in allen von meinem Ressort abgeschlossenen Verträgen.

 

Frage 14:

Seit dem 2. Dezember 2008 wurden nachstehende Beratungsverträge im Sinne der Anfrage abgeschlossen:

 

Institut für Strategieanalysen und Kommunikationsforschung GmbH

§  Gesundheitsbarometer

§  Monitoring über Einstellungen der Österreicher und Österreicherinnen zu Gesundheit und Gesundheitssystem

 

Ecker & Partner Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs GmbH

§  Beratung und Umsetzung in allen Fragen der Kommunikation

 

MC Media Consult GmbH

§  Kommunikationsberatung und Medienstrategie zum Thema "Neue Grippe"

§  Kommunikationsberatung zum Thema "E-Health und E-Medikation"

§  Kommunikationsberatung zum Thema "Langfristige Sicherung der bestmöglichen Gesundheitsversorgung im Spitalsbereich"

 

Franz Renner Media

§  Kommunikationsberatung und Medienstrategie zum Thema "Rahmen-Gesundheitsziele für Österreich"

§  Kommunikationsberatung und Medienstrategie zum Thema "E-Medikation“

§  Kommunikationsberatung und Medienstrategie zum Thema "Leitlinien - Schulbuffet"

Die Kosten für die angeführten Beratungstätigkeiten beliefen sich auf insgesamt € 278.316,--.