9555/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.12.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

BM

 

                                                           BMWF-10.000/0261-III/4a/2011

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 28. Dezember 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9668/J-NR/2011 betreffend Einsparungsmaß-nahmen der EGB MedAustron GmbH auf Kosten der Energieeffizienz des Großprojektes
„MedAustron“, die die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen am 31. Oktober 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu  Fragen 1 bis 11:

Es ist die Errichtungs- und Betriebsgesellschaft (EBG) MedAustron GmbH, die die Anlage
MedAustron errichtet und auch betreiben wird und nicht der Bund oder ein vom Bund
beherrschtes Unternehmen. Die EBG steht im mittelbaren Alleineigentum des Landes Nieder-österreich und im unmittelbaren Alleineigentum der
Niederösterreichischen Immobilien Holding GmbH. Zu den gegenständlichen Fragen ist daher auf die Stellungnahme des Landes Nieder-österreich vom 14. November 2011, LH-L-64/393-2011, zu verweisen.


Soweit die Interessen des Bundes an der nichtklinischen Forschung und den dafür
vorgesehenen Fördermitteln betroffen sind, werden diese gemäß der politischen Grund-vereinbarung vom Mai 2006 gegenüber der EBG MedAustron GmbH von der PEG MedAustron GmbH wahrgenommen. Das wirtschaftliche Risiko bei unternehmerischen Entscheidungen trägt alleine die EBG, die daher ein eigenes Interesse hat, die Errichtung und den Betrieb so wirtschaftlich zu führen, dass sie mit den vorgesehenen Fördermitteln langfristig bestehen kann. Sollte eine technisch-planerische Entscheidung kurz-, mittel- oder langfristig unvorteilhaft sein, so belastet dies die EBG und nicht den Bund (vgl. Stellungnahme des Landes Niederösterreich vom 14. November 2011, LH-L-64/393-2011).

           

Im Lichte dieser Ausführungen darf daher ersucht werden, hinkünftig technische Detailfragen grundsätzlich an den Errichter und Betreiber direkt zu adressieren.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.