9557/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am       Dezember 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0217-I/4/2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9642/J vom 28. Oktober 2011 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Die Verteilungsschlüssel sind das Ergebnis der Finanzausgleichsverhandlungen und bilden insbesondere – da in erster Linie deren Interessen betroffen sind – das Einvernehmen des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes ab.

 

Unterschiedliche Ertragsanteile pro Einwohner im Vergleich zwischen einzelnen Bundesländern resultieren großteils aus den unterschiedlichen Anteilen dieser Länder am Fixschlüssel. Dass ein nicht unbedeutender Teil der Ertragsanteile sowohl der Länder als auch der Gemeinden nach einem fixen Schlüssel verteilt wird, hat unterschiedlichste Gründe. Ein Teil des Fixschlüssels stammt aus früheren Verteilungen nach örtlichem Aufkommen, ein Teil aus der Einbindung anderer Fixschlüssel, mit denen der länderweise Bedarf für die Erfüllung der jeweiligen Aufgabe abgebildet wurde. Auch wenn diese Fixierungen aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgten, so ist deren gemeinsame Ursache, dass entweder zuvor verwendete Daten weggefallen sind oder unbrauchbar wurden (wie insbesondere das örtliche Aufkommen, beispielsweise bei der Kraftfahrzeugsteuer, der Gewerbesteuer, der Biersteuer – hier in Form des Bierverbrauchs –, der Getränkesteuer und der Werbeabgabe)


oder dass von vornherein kein geeigneter und gesicherter dynamischer Schlüssel für einen bestimmten Aufgabenbereich zur Verfügung stand (Umsatzsteueranteile für die Krankenanstaltenfinanzierung, in Ertragsanteile umgewandelte Zweckzuschüsse für die Wohnbauförderung und für die Finanzierung der Landesstraßen). Der bei den Ertragsanteilen der Gemeinden verwendete Fixschlüssel hat sich so gut wie ausschließlich aus Aufkommensschlüsseln entwickelt.

 

Diese Verteilung ist laufend bei den Finanzausgleichsverhandlungen zu überprüfen und allenfalls anzupassen.

 

Zu 3.:

Eine der Studien, die vom Bundesministerium für Finanzen im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Beratung einer grundsätzlichen Reform des Finanzausgleichs vergeben wurde, befasst sich genau mit diesem Thema, und zwar die Studie des IHS in Kooperation mit dem KDZ und der TU Wien mit dem Titel „Verstärkte Aufgabenorientierung“.

 

In dieser Studie wird argumentiert, dass in einigen Bereichen neben der Bevölkerungszahl auch andere Indikatoren zur horizontalen Verteilung der Ertragsanteile herangezogen werden sollten, um eine stärkere Orientierung an den Aufgaben von Ländern und Gemeinden zu erhalten. Die Untersuchung unterscheidet zwischen Basisaufgaben und Sonderlasten. Basisaufgaben werden als jene Aufgaben betrachtet, für welche als Indikator die Bevölkerungszahl für die Verteilung der Mittel des Steuerverbundes herangezogen wird, für Sonderlasten werden hingegen andere Indikatoren verwendet. Teilweise wird ein Zuschlag zur Bevölkerung für unterschiedliche Gemeindegrößenklassen angedacht.

 

Ich erwarte, dass dieses Thema sowohl in der Arbeitsgruppe als auch bei nächsten Finanzausgleichsverhandlungen selbst einen hohen Stellenwert einnehmen wird.

 

Zu 4.:

Die in der Antwort zur Frage 3 zitierte Studie zeigt eine Reihe von möglichen Indikatoren auf. Da die Verteilung der Ertragsanteile auf die Gemeinden aber in erster Linie mit und zwischen dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund zu beraten sein wird, möchte ich diesen Gesprächen nicht durch konkrete Festlegungen vorgreifen.

 

 


Zu 5.:

Neue Schulden zu vermeiden und die Verwaltung effizient zu gestalten sollte eigentlich ohnehin im ureigenen Interesse der Gemeinden und ihrer Bürger stehen, ohne dass es zusätzlicher Anreize von außen bedarf.

 

Wenn die Bürger einer Gemeinde unmittelbar von Effizienzsteigerungen – als Beispiele können angesichts der aktuellen Diskussion Gemeindekooperationen und -fusionen genannt werden – in Form einer Qualitätssteigerung der Verwaltung oder auch von geringeren Gemeindeabgaben profitieren können, dann steigt das Interesse an einem geordneten Haushalt und einer effizienten Verwaltung deutlich. Dieser unmittelbare Zusammenhang zwischen der Abgabenbelastung des Bürgers und der öffentlichen Leistungserbringung einerseits und der Effizienz der Verwaltung andererseits wird deutlicher sichtbar und spürbar zu machen sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.