9559/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.12.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                               Wien, am        Dezember 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0221-I/4/2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9646/J vom 28. Oktober 2011 der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Die in der Einleitung der Anfrage enthaltene Einschätzung, durch das neue Haushaltsrecht würden die Rücklagen und deren Auflösung zusätzliche Probleme bereiten, teile ich aufgrund der bisher gemachten, konkreten Erfahrungen nicht: Vielmehr unterstützt das seit Inkrafttreten der 1. Etappe der Haushaltsrechtsreform im Jahre 2009 geltende, neue Rücklagenregime die Fiskaldisziplin, weil unterjährig von den Ressorts und Obersten Organen nicht ausgenutzte Mittel bei ihnen verbleiben und erst zu einem späteren Zeitpunkt für jene Bereiche verwendet werden können, in denen die Mittel zu knapp werden. Damit wird einerseits die Flexibilität der Ressorts erhöht, gleichzeitig entsteht ein Anreiz zum sparsameren Umgang mit den Budgetmitteln (insbesondere durch Vermeidung des sogenannten "Dezemberfiebers").

 

Zu 1. und 3.:

Hiezu wird auf die angeschlossenen Beilagen verwiesen.

 


Zu 2. und 4. sowie 11. bis 14.:

Gemäß § 41 Abs. 7 Bundeshaushaltsgesetz hat die Bundesministerin für Finanzen dem mit der Vorberatung von Bundesfinanzgesetzen betrauten Ausschuss des Nationalrates vierteljährlich über jene überplanmäßigen Ausgaben zu berichten, denen sie im abgelaufenen Quartal zugestimmt hat.

 

Aus der Beilage C zu diesen Berichten ergibt sich jeweils unter anderem für welche konkreten Projekte Mehrausgaben benötigt und wie diese Mehrausgaben jeweils bedeckt worden sind; dabei sind jene Ausgabenüberschreitungen, die durch Rücklagen bedeckt wurden, grau unterlegt hervorgehoben.

 

Aus der folgenden Tabelle ergibt sich, wann (d.h. in welchem Budgetausschuss) und unter welcher Zahl die Quartalsberichte für die Finanzjahre 2009 und 2010 sowie für die erste Hälfte des Finanzjahres 2011 von den Mitgliedern des Budgetausschusses zur Kenntnis genommen wurden:

 

Berichte

2009

2010

2011

1. Quartal

2. Juli 2009 (13/BA)

29. Juni 2010 (39/BA)

11. Mai 2011 (64/BA)

2. Quartal

17.September 2009 (20/BA)

6. Oktober 2010 (44/BA)

13. September 2011 (70/BA)

3. Quartal

5. November 2009 (23/BA)

3. November 2010 (51/BA)

 

4. Quartal

10. Februar 2010 (29/BA)

16. Februar 2011 (55/BA)

 

 

 

Zu 5. bis 10.:

Das Bundesministerium für Finanzen führt keine Aufzeichnungen, denen die tägliche Rücklagenbewegung bzw. der tägliche Rücklagenstand nachträglich zu entnehmen ist. Die Vorschriften über die Rücklagengebarung (insbesondere § 53 Bundeshaushaltsgesetz) erfordern nur, dass der jeweils aktualisierte („tagfertige“) Rücklagenstand festgestellt werden kann, in welchem die bisherigen Rücklagenverwendungen des laufenden Finanzjahres berücksichtigt sind. Im Übrigen ist eine rückwirkende monatliche Aufschlüsselung der Höhe der Rücklagen mit vernünftigem verwaltungsökonomischem Aufwand nicht zu bewerkstelligen.

 


Zu 15. bis 18.:

Im Finanzjahr 2011 sind bisher keine Rücklagen zugeflossen, weil diese gemäß § 53 Bundeshaushaltsgesetz erst am Ende des Finanzjahres 2011 ermittelt werden bzw. zufließen und von der Ermächtigung des § 53 Abs. 5 Bundeshaushaltsgesetz, wonach bundesfinanzgesetzlich bestimmte Mehreinnahmen auch vor Ende des Finanzjahres einer Rücklage zugeführt werden können, kein Gebrauch gemacht wird.

 

Zu 19.:

Rücklagen des Bundesministeriums für Finanzen ohne bestimmten Verwendungszweck (sogenannte „Untergliederungsrücklagen“) werden primär für Mehrausgaben auf Grund unvorhergesehener Erfordernisse verwendet, die aufgrund der Konsolidierung gekürzt wurden und wider Erwarten trotz angepasster Planung einen darüber hinausgehenden Mittelbedarf erfordern.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Beilagen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.

 

 

 

 

 

 

 

 


Zu Frage 1. "Welches Volumen umfassten die Rücklagen des Ministeriums mit 31.12.2009?"

(siehe auch Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009, Band 2, Seiten 203 bis 223)

Stand aller Rücklagen Ende 2009

(Beträge in Millionen EURO)

UG

Bezeichnung

RL-Stand
per
31.12.2009

Rubrik 0, 1: Recht und Sicherheit

01

Präsidentschaftskanzlei

1,296

02

Bundesgesetzgebung

4,406

03

Verfassungsgerichtshof

1,037

04

Verwaltungsgerichtshof

0,330

05

Volksanwaltschaft

0,262

06

Rechnungshof

3,217

10

Bundeskanzleramt

49,607

11

Inneres

71,816

12

Äußeres

33,803

13

Justiz

23,799

14

Militärische Angelegenheiten und Sport

159,177

15

Finanzen

494,215

16

Öffentliche Abgaben

65,208

Summe Rubrik 0, 1

908,173

Rubrik 2: Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

20

Arbeit

27,088

21

Soziales und Konsumentenschutz

57,198

22

Sozialversicherung

0,043

23

Pensionen

274,453

24

Gesundheit

41,907

25

Familie und Jugend

4,502

Summe Rubrik 2

405,191

Rubrik 3: Bildung, Forschung, Kunst und Kultur

30

Unterricht

136,611

31

Wissenschaft und Forschung

178,374

32

Kunst und Kultur

10,787

33

Wirtschaft (Forschung)

35,483

34

Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung)

224,059

Summe Rubrik 3

585,315

Rubrik 4: Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt

40

Wirtschaft

214,438

41

Verkehr, Innovation und Technologie

428,641

42

Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

82,619

43

Umwelt

490,247

44

Finanzausgleich

34,841

45

Bundesvermögen

1.532,431

46

Finanzmarktstabilität

5.514,565

Summe Rubrik 4

8.297,782

Rubrik 5: Kassa und Zinsen

51

Kassenverwaltung

3.930,656

 

hievon Ausgleichsrücklage

2.520,836

58

Finanzierungen, Währungstauschverträge

711,215

Summe Rubrik 5

4.641,870

Gesamtsumme

14.838,331


Zu Frage 3. "Welches Volumen umfassten die Rücklagen des Ministeriums mit 31.12.2010?"

(siehe auch Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2010, Band 2, Seiten 201 bis 221)

Stand aller Rücklagen Ende 2010

(Beträge in Millionen EURO)

UG

Bezeichnung

RL-Stand
per
31.12.2010

Rubrik 0, 1: Recht und Sicherheit

01

Präsidentschaftskanzlei

2,204

02

Bundesgesetzgebung

28,247

03

Verfassungsgerichtshof

1,271

04

Verwaltungsgerichtshof

0,722

05

Volksanwaltschaft

0,615

06

Rechnungshof

4,792

10

Bundeskanzleramt

75,441

11

Inneres

139,488

12

Äußeres

42,141

13

Justiz

51,700

14

Militärische Angelegenheiten und Sport

242,543

15

Finanzen

688,340

16

Öffentliche Abgaben

80,030

Summe Rubrik 0, 1

1.357,531

Rubrik 2: Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

20

Arbeit

28,890

21

Soziales und Konsumentenschutz

71,050

22

Sozialversicherung

0,043

23

Pensionen

233,784

24

Gesundheit

45,457

25

Familie und Jugend

5,336

Summe Rubrik 2

384,560

Rubrik 3: Bildung, Forschung, Kunst und Kultur

30

Unterricht

275,848

31

Wissenschaft und Forschung

331,846

32

Kunst und Kultur

19,300

33

Wirtschaft (Forschung)

69,896

34

Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung)

240,485

Summe Rubrik 3

937,375

Rubrik 4: Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt

40

Wirtschaft

235,297

41

Verkehr, Innovation und Technologie

710,957

42

Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

118,343

43

Umwelt

506,374

44

Finanzausgleich

18,400

45

Bundesvermögen

2.181,356

46

Finanzmarktstabilität

5.514,582

Summe Rubrik 4

9.285,310

Rubrik 5: Kassa und Zinsen

51

Kassenverwaltung

3.323,326

 

hievon Ausgleichsrücklage

1.843,626

58

Finanzierungen, Währungstauschverträge

3.048,677

Summe Rubrik 5

6.372,003

Gesamtsumme

18.336,779