9589/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.01.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0166-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 5. Jän. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 9. November 2011, Nr. 9704/J, betreffend
Förderung von Stallgebäuden und Aufstallungssystemen in der öster-
reichischen Schweinehaltung, die nicht Tierschutzgesetz-konform sind
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 9. November 2011, Nr. 9704/J, teile ich Folgendes mit:
Grundsätzliches:
Die Behauptung der Rechtswidrigkeit durch die Volksanwaltschaft und andere Stellen allein reicht nicht aus, um die 1. Tierhaltungsverordnung als rechtswidrig zu erachten. Es handelt sich dabei lediglich um eine Rechtsmeinung der Volksanwaltschaft, der die Befugnis zur rechtswirksamen Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Verordnung nicht zukommt.
Bis zu einer gemäß Bundesverfassung rechtswirksamen Feststellung des Gegenteils gelten die Haltungsanforderungen mit allen daran geknüpften Folgen, einschließlich des Beihilfenregimes, als rechtskonform.
Es werden nur Investitionen gefördert, die dem Bundestierschutzgesetz entsprechen.
Die folgenden Auswertungen beziehen sich auf den Zeitraum 2007 bis 02.12.2011 der Programmperiode LE 07-13.
Zu Frage 1:
625 Betriebe erhielten Investitionsförderungen für Stallgebäude für Zuchtschweine.
Zu Frage 2:
817 Betriebe erhielten Investitionsförderungen für Stallgebäude für Mastschweine.
Zu Frage 3:
€ 10,9 Mio. wurden an Gesamtfördermitteln für Stallgebäude für Zuchtschweine ausbezahlt.
Zu Frage 4:
€ 13,1 Mio. wurden an Gesamtfördermitteln für Stallgebäude für Mastschweine ausbezahlt.
Zu Frage 5:
Verteilung Investitionsförderung für Schweinezuchtprojekte auf Bundesländer:
Bundesländer |
Betriebe |
Gesamtfördermittel in € |
Burgenland |
5 |
86.819,-- |
Kärnten |
24 |
407.859,-- |
Niederösterreich |
140 |
2.958.674,-- |
Oberösterreich |
318 |
5.225.702,-- |
Steiermark |
135 |
2.115.689,-- |
Tirol |
1 |
1.762,-- |
Vorarlberg |
2 |
101.553,-- |
Zu Frage 6:
Verteilung Investitionsförderung für Schweinemastprojekte auf Bundesländer:
Bundesländer |
Betriebe |
Gesamtfördermittel in € |
Burgenland |
5 |
77.082,-- |
Kärnten |
49 |
534.411,-- |
Niederösterreich |
190 |
4.027.901,-- |
Oberösterreich |
352 |
5.180.835,-- |
Salzburg |
6 |
20.759,-- |
Steiermark |
204 |
3.149.862,-- |
Tirol |
9 |
53.090,-- |
Vorarlberg |
2 |
85.361,-- |
Zu Frage 7:
Verteilung Investitionsförderung – besonders tierfreundliche Haltung für Schweinezuchtprojekte auf Bundesländer. Die genaue Zuordnung auf Biobetriebe ist in der Datenbank für Investitionen nicht möglich. Es ist aber von einem sehr hohen Anteil bei besonders tierfreundlicher Aufstallung auszugehen.
Bundesländer |
Betriebe |
Gesamtfördermittel in € |
Burgenland |
2 |
10.924,-- |
Kärnten |
1 |
2.264,-- |
Niederösterreich |
41 |
999.956,-- |
Oberösterreich |
26 |
508.302,-- |
Steiermark |
54 |
1.003.584,-- |
Tirol |
1 |
1.762,-- |
Vorarlberg |
1 |
26.553,-- |
Zu Frage 8:
Verteilung Investitionsförderung – besonders tierfreundliche Haltung für Schweinemastprojekte auf Bundesländer. Die genaue Zuordnung auf Biobetriebe ist in der Datenbank für Investitionen nicht möglich. Es ist aber von einem sehr hohen Anteil bei besonders tierfreundlicher Aufstallung auszugehen.
Bundesländer |
Betriebe |
Gesamtfördermittel in € |
Burgenland |
1 |
13.876,-- |
Kärnten |
9 |
33.868,-- |
Niederösterreich |
48 |
898.543,-- |
Oberösterreich |
34 |
706.860,-- |
Salzburg |
6 |
20.759,-- |
Steiermark |
12 |
259.904,-- |
Tirol |
9 |
53.090,-- |
Vorarlberg |
1 |
23.400,-- |
Zu Frage 9:
In der Datenbank der Investitionsförderungsmaßnahme ist keine Auswertung der Anzahl der Kastenstände bzw. freien Abferkelung möglich.
Zu Frage 10:
Angaben bezüglich der in Zukunft zu erwartenden Investitionsförderanträge sind nicht möglich. Es ist aber beabsichtigt, aus noch verbleibenden Budgetmitteln für die Maßnahme „Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe“ den Bedarf abzudecken.
Der Bundesminister: