9589/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0166-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. Jän. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 9. November 2011, Nr. 9704/J, betreffend

Förderung von Stallgebäuden und Aufstallungssystemen in der öster-

reichischen Schweinehaltung, die nicht Tierschutzgesetz-konform sind

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 9. November 2011, Nr. 9704/J, teile ich Folgendes mit:

 

Grundsätzliches:

 

Die Behauptung der Rechtswidrigkeit durch die Volksanwaltschaft und andere Stellen allein reicht nicht aus, um die  1. Tierhaltungsverordnung als rechtswidrig zu erachten. Es handelt sich dabei lediglich um eine Rechtsmeinung der Volksanwaltschaft, der die Befugnis zur rechtswirksamen Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Verordnung nicht zukommt.

 


Bis zu einer gemäß Bundesverfassung rechtswirksamen Feststellung des Gegenteils gelten die Haltungsanforderungen mit allen daran geknüpften  Folgen, einschließlich des Beihilfenregimes, als rechtskonform.

 

Es werden nur Investitionen gefördert, die dem Bundestierschutzgesetz entsprechen.

 

Die folgenden Auswertungen beziehen sich auf den Zeitraum 2007 bis 02.12.2011 der Programmperiode LE 07-13.

 

Zu Frage 1:

 

625 Betriebe erhielten Investitionsförderungen für Stallgebäude für Zuchtschweine.

 

Zu Frage 2:

 

817 Betriebe erhielten Investitionsförderungen für Stallgebäude für Mastschweine.

 

Zu Frage 3:

 

€ 10,9 Mio. wurden an Gesamtfördermitteln für Stallgebäude für Zuchtschweine ausbezahlt.

 

Zu Frage 4:

 

€ 13,1 Mio.  wurden an Gesamtfördermitteln für Stallgebäude für Mastschweine  ausbezahlt.

 

Zu Frage 5:

 

Verteilung Investitionsförderung für Schweinezuchtprojekte auf Bundesländer:

Bundesländer

Betriebe

Gesamtfördermittel in €

Burgenland

5

86.819,--

Kärnten

24

407.859,--

Niederösterreich

140

2.958.674,--

Oberösterreich

318

5.225.702,--

Steiermark

135

2.115.689,--

Tirol

1

1.762,--

Vorarlberg

2

101.553,--

 


Zu Frage 6:

 

Verteilung Investitionsförderung für Schweinemastprojekte auf Bundesländer:

Bundesländer

Betriebe

Gesamtfördermittel in €

Burgenland

5

77.082,--

Kärnten

49

534.411,--

Niederösterreich

190

4.027.901,--

Oberösterreich

352

5.180.835,--

Salzburg

6

20.759,--

Steiermark

204

3.149.862,--

Tirol

9

53.090,--

Vorarlberg

2

85.361,--

 

Zu Frage 7:

 

Verteilung Investitionsförderung – besonders tierfreundliche Haltung für Schweinezucht­projekte auf Bundesländer. Die genaue Zuordnung auf Biobetriebe ist in der Datenbank für Investitionen nicht möglich. Es ist aber von einem sehr hohen Anteil bei besonders tierfreundlicher Aufstallung auszugehen.

 

Bundesländer

Betriebe

Gesamtfördermittel in €

Burgenland

2

10.924,--

Kärnten

1

2.264,--

Niederösterreich

41

999.956,--

Oberösterreich

26

508.302,--

Steiermark

54

1.003.584,--

Tirol

1

1.762,--

Vorarlberg

1

26.553,--

 

Zu Frage 8:

 

Verteilung Investitionsförderung – besonders tierfreundliche Haltung für Schweinemastprojekte auf Bundesländer. Die genaue Zuordnung auf Biobetriebe ist in der Datenbank für Investitionen nicht möglich. Es ist aber von einem sehr hohen Anteil bei besonders tierfreundlicher Aufstallung auszugehen.

 

 


Bundesländer

Betriebe

Gesamtfördermittel in €

Burgenland

1

13.876,--

Kärnten

9

33.868,--

Niederösterreich

48

898.543,--

Oberösterreich

34

706.860,--

Salzburg

6

20.759,--

Steiermark

12

259.904,--

Tirol

9

53.090,--

Vorarlberg

1

23.400,--

 

Zu Frage 9:

 

In der Datenbank der Investitionsförderungsmaßnahme ist keine Auswertung der Anzahl der Kastenstände bzw. freien Abferkelung möglich.

 

Zu Frage 10:

 

Angaben bezüglich der in Zukunft zu erwartenden Investitionsförderanträge sind nicht möglich. Es ist aber beabsichtigt, aus noch verbleibenden Budgetmitteln für die Maßnahme „Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe“ den Bedarf abzudecken.

 

Der Bundesminister: