9593/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am     Jänner 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0229-I/4/2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9721/J vom 9. November 2011 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 21.:

Der Finanzball wurde nicht vom Bundesministerium für Finanzen ausgerichtet. Mit den vorliegenden Fragen werden keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung angesprochen, diese sind daher von dem in Art. 52 Abs. 2 B-VG in Verbindung mit § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Zu 22. und 23.:

Die gemäß der Geschäfts- und Personaleinteilung zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Finanzen hat nach Einholung sämtlicher für eine Beantwortung erforderlichen Informationen und unter Berücksichtigung der das Interpellationsrecht betreffenden rechtlichen Rahmenbedingungen einen Beantwortungsentwurf erstellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.