9607/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0268-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. Jänner 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9717/J-NR/2011 betreffend Sinja Schlossar, die die Abg. Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen am 9. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Es gab etliche Gespräche mit der Schule und der Schulaufsicht mit den Erziehungsberechtigten der Betroffenen, um eventuelle Lösungen zu erarbeiten.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Auf die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend § 32 Abs. 1 und 2 des Schulunterrichts­gesetzes wird hingewiesen. Der Verwaltung und damit auch einem Bundesminister als dessen oberstes Organ kommt beim Vollzug des Schulunterrichtsgesetzes kein Ermessen zu.

Die in § 32 Abs. 2 des Schulunterrichtgesetzes für Schülerinnen und Schüler mit sonderpäda­gogischem Förderbedarf ausgesprochene Berechtigung zum Besuch der Sonderschule in einem freiwilligen 11. und 12. Schuljahr besteht nur unter der Voraussetzung der Zustimmung des Schulerhalters und der Erteilung einer Bewilligung durch die Schulbehörde erster Instanz.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat sich jedoch zum Ziel gesetzt, die Situation von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen zu verbessern. Aus diesem Grund gibt es derzeit das Bestreben, dass die Schulversuche an Polytechnischen Schulen zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in das Regelschulwesen überführt werden. Darüber hinaus soll integrativer Unterricht an


einjährigen Haushaltungsschulen ermöglicht werden. Schulversuche an berufsbildenden mittleren Schulen werden angestrebt und ausgebaut.

Darüber hinaus besteht ein umfangreiches und spezifisches (individuelles) Angebot und Spektrum von Weiterbildungsmöglichkeiten nach dem 12. Schuljahr für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen (zB. integrative Berufsausbildung).

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.