9608/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9730/J-NR/2011 betreffend „gute wissenschaft-liche Praxis“, die der Abgeordnete Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am
10. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 3 bis 5:

Die „Agentur für wissenschaftliche Integrität“ (ÖAWI) schließt ihre Untersuchungen in den von ihr bearbeiteten Fällen mit einer Stellungnahme an die Betroffenen ab. In dieser Stellungnahme wird ausgeführt, ob im jeweiligen Fall ein wissenschaftliches Fehlverhalten als gegeben anzu-sehen ist oder auch nicht. Gleichzeitig wird in der Stellungnahme eine Empfehlung ausge-sprochen. Die Umsetzung der Empfehlung oder auch die Umsetzung von etwaigen Sanktionsmaßnahmen liegt bei der betroffenen Institution selbst.

 

Ein allfälliger Verstoß gegen die „gute wissenschaftliche Praxis“ stellt keine Erschleichung im Sinne des § 69 Abs. 1 Z 1 AVG dar. Daher ist eine Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verfahrens nicht möglich.

 

Zu Fragen 2 und 6:

Das Ansehen österreichischer Universitäten und der Wissenschaftsgemeinde ist mir ein
großes Anliegen. Über die Gründung und Aufgaben der Anti-Plagiatsarbeitsgruppe habe ich
bereits in anderen parlamentarischen Anfrage (
Nr. 9586/J-NR/2011) berichtet.

 

Zu Frage 7:

Nein.

 

Zu Fragen 8 bis 10:

Bezüglich der Frage zu Ethik in der Wissenschaft und der bestehenden Infrastruktur darf ich auf die Beantwortung (7677/AB) der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7755/J-NR/2011 und hinsichtlich der jährlichen Anzahl an Plagiatsvorwürfen auf die Beantwortung (7858/AB) der Anfrage Nr. 7934/J-NR/2011 verweisen.