9663/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10055/J der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Frage 1:

Zur Beschäftigungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) möchte ich grundsätzlich anmerken, dass die Vorschreibung der Ausgleichstaxe für die DienstgeberInnen, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen, jeweils im Nachhinein für das vorangegangene Kalenderjahr erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen der Überprüfung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht lediglich jene DienstgeberInnen erfasst, die der Beschäftigungspflicht gemäß § 1 Abs. 1 BEinstG unterliegen.

Die Überprüfung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht kann erst im Verlauf des jeweils nächsten Jahres vorgenommen werden, da die exakte Berechnung der Ausgleichstaxe gesicherte Daten über die bei einem/r Dienstgeber/in in einem bestimmten Kalenderjahr beschäftigten DienstnehmerInnen voraussetzt. Es liegen demnach valide Daten für das Jahr 2010 vor.

In der folgenden Aufstellung findet sich eine Übersicht über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht zum Stichmonat Dezember 2010 durch die einzelnen Institutionen.

 

Erklärung der Abkürzungen:

 

Anzahl DN          Summe der DienstnehmerInnen, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL                ermittelte Pflichtzahl

BES PFST         besetzte Pflichtstellen (begünstigte Behinderte und doppelt an­rechenbare Behinderte)

Erfüllung              (Nicht)Erfüllung der Beschäftigungspflicht

Erfüllung %         Erfüllung der Beschäftigungspflicht – (Über-)Erfüllung bzw. Nichterfüllung in Prozentsätzen

 

 

Anzahl DN

PFLZ

BES PFST

Erfüllung

Erfüllung %

Wien

83.101

3.324

3.346

+22

+0,7

%

Niederösterreich

49.688

1.987

1.951

-36

-1,8

%

Burgenland

6.149

245

292

+47

+19,2

%

Steiermark.

33.529

1.341

2.276

+935

+69,7

%

Kärnten

15.968

638

986

+348

+54,5

%

Oberösterreich

33.042

1.321

1.790

+469

+35,5

%

Salzburg

12.665

506

467

-39

-7,7

%

Tirol

17.472

698

377

-321

-46,0

%

Vorarlberg

9.150

366

212

-154

-42,1

%