9679/AB XXIV. GP

 
Eingelangt am 13.01.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0170-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 12. JAN. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 15. November 2011, Nr. 9774/J, betreffend die Chronologie des Versagen der Bundesregierung rund um eine Absicherung des einzigartigen Freilichtmuseums Stübing in der Steiermark

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 15. November 2011, Nr. 9774/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Portokosten und Kosten für Postversand stehen in keinerlei Zusammenhang zu allfälligen Förderleistungen und fallen im notwendigen Ausmaß unabhängig davon an. In der Zentralstelle des BMLFUW betragen diese im Zeitraum 1.1.2011 bis 30.11.2011 rund 25.000 Euro.

 

Zu den Fragen 2 bis 9:

 

Einleitend wird festgehalten, dass Entscheidungen über Strukturänderungen der Stiftung nur mittels vom Vorstand aufzubereitenden Beschlüssen im obersten Leitungsorgan Kuratorium erfolgen können.

 


Auch auf Grund der Entschließung des Nationalrates vom 7. Juli 2010 erging daher am 19. Juli 2010 seitens der Bundeskuratoren die Aufforderung an den Vorstand der Stiftung, die derzeitige Struktur des Museums zu evaluieren und einer Überprüfung in Richtung Nachhaltigkeit zu unterziehen sowie neue und innovative Konzepte zu erstellen, die den Fortbestand des Museums unter den der Geschäftsführung seit langem bekannten finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen nachhaltig absichern.

 

Auf Grund unzureichender Unterlagen des Vorstands wurden daher vom Kuratorium Evaluierungsgutachten beauftragt. Diese Gutachten zeigten deutlich die Notwendigkeit einer Umstrukturierung der Stiftung auf, etwa durch eine Straffung der Entscheidungsstrukturen, durch eine klare Aufgabenverteilung und -abgrenzung zwischen den Stiftungsorganen oder durch die Implementierung klarer Buchführungsregelungen.

 

Die Firma Styria Treuhand- und RevisionsgmbH erstellte mit Datum 21. April 2011 ihren Prüfbericht betreffend den Jahresabschluss der Stiftung Österreichisches Freilichtmuseum und stellte damit fest, dass die Erhaltung des Stammvermögens bei Aufrechterhaltung der bisherigen Förderpraxis nicht gefährdet sei. Die Erfüllung des Stiftungszwecks und die ordnungsgemäße Verwaltung der Stiftung, insbesondere im Hinblick auf Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit sei gesichert.

 

Im Rahmen zahlreicher interner Besprechungen und mehrerer Kuratoriumssitzungen wurden die Vorarbeiten für die notwendigen strukturellen Änderungen der Stiftung geleistet. Anlässlich der letzten Kuratoriumssitzung am 29. Juni 2011 erfolgte die Weichenstellung für eine Umorganisation der Stiftung, die die Basis für den formellen Beschluss für die Satzungsänderung in einer weiteren Kuratoriumssitzung bilden wird.

 

Für das BMLFUW als Kuratoriumsmitglied besteht weder satzungsmäßig noch rechtlich eine finanzielle Verpflichtung gegenüber der Stiftung. Nichtsdestoweniger wurde das Freilichtmuseum Stübing im Zeitraum 2000 - 2010 mit insgesamt € 1,593.156,77 gefördert. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Förderung in Höhe von € 132.763,06. Weitere Förderungen hängen von den budgetären und rechtlichen Möglichkeiten ab. Die inhaltliche Basis der in der Anfrage genannten jährlichen Förderhöhe von € 70.000 ist nicht nachvollziehbar.

 

Der Bundesminister: