9680/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.01.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0171-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 12. JAN. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 15. November 2011, Nr. 9789/J, betreffend

„Vollziehung Weingesetz – Zahlen und Fakten 2010“

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 15. November 2011, Nr. 9789/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

2010 gab es 19.209 Betriebe, davon


         4 Betriebe größer als 200 ha (= Genossenschaften)

     287 Betriebe zwischen 200 ha und 20 ha

     841 Betriebe zwischen 20 ha und 10 ha

  3.322 Betriebe zwischen 10 ha und 3 ha

14.755 Betriebe kleiner als 3 ha.

 

Zu Frage 2:

 

Seitens der Statistik Austria wurden bis 1995 nur die ertragsfähigen Flächen ausgewertet. Es wurden daher auch in den Folgejahren stets die ertragsfähigen Flächen für Vergleichszwecke herangezogen.

 

2010: 43.662 ha, das entspricht einer Reduktion von 4 %.

 

Zu Frage 3:

 

Die Anzahl der Betriebe unter 3 ha ist um 9 % gesunken, da viele der sogenannten Kleinstbetriebe, die auch großteils im Nebenerwerb geführt werden, die Weinproduktion aufgegeben haben. Diese Flächen wurden im überwiegenden Teil von den Betrieben übernommen, deren Flächen zwischen 10 ha und darüber liegen. Diese Betriebe führen ihre Produktion im Haupterwerb.

 

Zu Frage 4:

 

Im EU-Haushaltsjahr 2009/2010 wurde im Bereich der Umstellungsförderung an 1.073 Betriebe insgesamt 4,307 Mio. € an Umstellungsbeihilfe ausbezahlt.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

 

Die Umstellungsförderung bewirkt eine beschleunigte und nachhaltige Anpassung der österreichischen Weinproduktion an die gegebene Nachfragesituation und dadurch ein gesichertes Absatzpotential für die heimische Weinproduktion. Dies geschieht durch folgende konkrete Maßnahmen:

 

-          Weingartenumstellung

-          Anlage von Böschungs- und MauerterrassenBewässerung

-          Schutz vor Wildverbiss

-          Schutz vor Vogelfraß und Hagel


 

Die wirtschaftliche Effizienz der Fördergelder wurde bereits im Vorhinein bei der Erstellung eines ausgefeilten und genau auf die österreichischen (kleinstrukturierten) Bedürfnisse zugeschnittenen Programms gesichert. Jede mögliche Einzelmaßnahme (siehe oben) wurde auf der Basis von Expertisen durchkalkuliert und in Übereinstimmung mit den Vorgaben der GMO Wein (Beihilfesatz max. 50 % der Maßnahmenkosten) sowie unter zusätzlicher Abwägung grundsätzlicher weinbaupolitischer Überlegungen wie z.B. der Akzeptanzerhöhung für anspruchsvolle Maßnahmen (Kommassierung, Terrassenanlage) der Fördersatz festgelegt. Im Rahmen mehrerer Überprüfungen der österr. Umstellungsaktion sowohl durch den europäischen Rechnungshof (Oktober 2003 und März 2004) als auch heimischer Revisionsdienste (BMLFUW, AMA) wurde diese Vorgangsweise vollinhaltlich akzeptiert.

 

Der/die Konsument/-in kann somit aus einem ausgeweiteten Angebot qualitativ hoch stehender und – da im Rahmen der Umstellung grundsätzlich auch vermehrt herkunftstypische Sorten ausgepflanzt werden – regionaltypischer heimischer Weine wählen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Wie bereits auch unter den vorangegangenen Fragen teilweise dargestellt, sichern eine Reihe von Maßnahmen die Steigerung der Qualität der heimischen Weinproduktion:

 

-          Die Umstellungsaktion ist ausschließlich auf Qualitätsweinrebsorten beschränkt;

-          In vielen Fällen kommt es zu einer Erhöhung der Stockzahl pro ha (verringerte Belastung des einzelnen Stockes und somit erhöhte Qualität des Traubenmaterials) sowie zu einer Erhöhung der Laubwand (bessere Ausnutzung der Sonneneinstrahlung);

-          Durch die in der Hanglage erhöhte Förderintensität sowie durch die zusätzlichen Förderungen für Terrassen werden vermehrt Weingärten in qualitativ hochwertigen Lagen ausgepflanzt;

-          Die Errichtung von Bewässerungsanlagen verhindert qualitätsmindernde Trockenschäden an den Trauben;

-          Die Maßnahmen zum Schutz vor Wildverbiss sowie zum Schutz vor Vogelfraß und Hagel sichern die Weingärten und die Qualität des Lesegutes vor allem auch in den ersten Jahren nach dem Auspflanzen des Weingartens.

 

Die ebenfalls in der Beantwortung der Fragen 5 bis 7 dargestellte Sicherung der wirtschaftlichen Effizienz bewirkt in Verbindung mit den qualitätssteigernden Auswirkungen (siehe oben) ein Höchstmaß an qualitativer Effizienz dieser Fördermaßnahme.


Zu den Fragen 10 und 11:

 

Vorweg wird angemerkt, dass die Betrachtung von Einzeljahren nur ein sehr verzerrtes Bild der durch die Umstellungsmaßnahmen ausgelösten Entwicklungen in der österreichischen Weinwirtschaft bieten würde. Aus diesem Grund findet sich folgend eine Darstellung der Sortenbilanz (Auspflanzungen minus Rodungen im Rahmen der Umstellungsaktion) für alle seit Beginn der Maßnahmen eingebrachten Umstellungsanträge, aus der die Entwicklungen deutlich abzulesen sind. Die stärksten Zuwächse gab es bei der Sorte Zweigelt (+ 1.345 ha), gefolgt von Blaufränkisch (+631 ha), Sauvignon Blanc (+513 ha) und Grüner Veltliner (+396 ha). Auch Chardonnay (+355 ha), Merlot (+378 ha) und Gelber Muskateller (+376 ha) zählen zu den Gewinnern der Umstellungsaktion.

 

Verluste werden bei Goldburger (-44 ha), Neuburger (-100 ha), Müller Thurgau (-176 ha) und Blauer Portugieser (-218 ha) verzeichnet.

 

Während in den Anfangsjahren der Umstellungsförderung starke Zuwächse bei Rotwein zu verzeichnen waren, hat sich der Trend in den letzten 2 bis 3 Jahren umgekehrt und es werden wieder verstärkt Weißweinsorten (vor allem Grüner Veltliner) ausgepflanzt.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

 


 

Aus der von der Europäischen Kommission erstellten langfristigen Graphik über die Preisentwicklung der international mengenmäßig bedeutendsten Kategorie des roten Tafelweines (einschl. Roséwein) ist der Preisverlauf sichtbar: Durch die mit der Reform der europäischen Weinmarktordnung 2008 stark zurück gefahrenen Destillationsaktionen zeigten vor allem die Länder Italien und Spanien (welche in der Vergangenheit sehr stark von den EU-Destillationsaktionen Gebrauch machten) 2009 noch eine rückläufige Preisentwicklung, die sich 2010 jedoch stabilisiert hat und gegen Jahresende 2010 bereits eine aufsteigende Tendenz zeigt. Frankreich, das weniger von Destillationsaktionen Gebrauch gemacht hat, zeigt seit der Reform eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung der Preise.

 

Derartige Preisentwicklungen üben auf den österreichischen Markt nur sehr geringen Einfluss aus, da Österreich kaum bis gar nicht am internationalen Fassweinmarkt teilnimmt.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

 

Es wird angemerkt, dass durchschnittliche Preisangaben in Österreich nur sehr undeutlich die Situation des einzelnen Winzerbetriebes widerspiegeln, da die Variabilität des Sortiments (vom Fasswein in Tafelweinqualität bis hin zum in Flasche vermarkteten Qualitäts- und Prädikatswein) bereits auf Ebene des Einzelbetriebes sehr groß ist. Die Preissituation 2010 war gekennzeichnet durch die mengenmäßig unterdurchschnittliche Ernte 2009 und die sich bereits frühzeitig abzeichnende, äußerst geringe Erntemenge 2010. So stieg der Fassweinpreis im Verlauf des Jahres 2010 von anfangs 40 – 50 ct/Liter auf über einen Euro/Liter nach der Lese. Der Traubenpreis betrug zur Lese 2010 rund 60 – 70 ct/kg.

 

Regionale Unterschiede am freien Markt (keine Traubenübernahmeverträge, keine schlagkräftige genossenschaftliche Struktur) sind in Österreich zu vernachlässigen.

 

Zu Frage 16:

 

Es reichten 5.193 Weinbaubetriebe zur staatlichen Prüfnummer beim Bundesamt für Weinbau im Jahr 2010 ein.

 

Zu Frage 17:

 

Es wurden 177,211.825 Liter Wein geprüft.


Zu Frage 18:

 

Es wurden 33.631 Anträge mit insgesamt 1,617.098 hl positiv und 5.195 Anträge mit 155.019,72 hl negativ beschieden.

 

Zu Frage 19:

 

Die Kosten für die staatliche Prüfnummer belaufen sich jährlich auf ca. € 1,030.000,--.

 

Zu Frage 20:

 

Dem/der Konsumenten/-in steht sowohl sensorisch als auch analytisch geprüfter einwandfreier Qualitätswein zur Verfügung.

 

Zu Frage 21:

 

Die Bundeskellereiinspektion verursachte im Jahr 2010 Kosten von € 1,858.490,34.

 

Zu Frage 22:

 

Für den/die Konsumenten/-in ist die Sicherstellung einer dauerhaft hohen Qualität, der Fehlerfreiheit und die Einhaltung der analytischen Voraussetzungen bei österreichischen Weinen gewährleistet.

 

Zu Frage 23:

 

Gemäß einer Studie betreffend die Struktur und Entwicklung von Bio-Weinbau in Österreich, erstellt von Ekkehard Lughofer, beträgt die Bio-Weinmenge in Österreich zwischen 5.300 und 7.000 hl, Tendenz steigend.

 

Zu Frage 24:

 

2010 erfolgten 1.906 Absichtsmeldungen.

 

Zu Frage 25:

 

2010 wurden 2,783.121 kg Prädikatsweintrauben geerntet, das entspricht einer Menge von ca. 1,948.185 Liter.


Zu Frage 26:

 

2010 erfolgten 7.650 Kontrollen.

 

Zu Frage 27:

 

Es wurden insgesamt 1.397 Proben gezogen.

 

Zu Frage 28:

 

Diese Proben wurden im Bundesamt für Weinbau bzw. in der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg untersucht.

 

Zu Frage 29:

 

Es wurden 296 Proben beanstandet.

 

Bei den Beanstandungen handelte es sich größtenteils um Bezeichnungsdelikte, wie etwa Abweichungen im Alkoholgehalt oder Restzucker, Nichtidentität zur staatlichen Prüfnummer, Schriftgröße, unrichtige Herkunftsangaben oder falsche Abfüllerangaben. Insgesamt kann festgestellt werden, dass es sich um geringfügige Beanstandungen handelt.

 

Zu den Fragen 30 bis 32:

 

Es erfolgten 842 Verwaltungsanzeigen und 778 Anzeigen bei Gericht.

 

Zu Frage 33:

 

Es wurden € 97.765,-- an Einnahmen erzielt.

 

Zu Frage 34:

 

Ausfuhr 2010 in Hektoliter

 

Deutschland

450.495

Tschechien

39.135

Schweiz

29.336

USA

17.543

Slowakei

15.647

Niederlande

11.008

Slowenien

7.628

Schweden

7.442

Polen

7.050

Norwegen

5.504

Italien

3.523

GB

3.021

Ungarn

2.321

Kanada

1.403

Belgien

1.113

Liechtenstein

1.088

Japan

1.071

Andere

15.387

Summe

619.715

 

Zu Frage 35:

 

Einfuhr 2010 in Hektoliter (inklusive Schaumwein)

 

Italien

484.016

Spanien

44.403

Frankreich

42.060

Australien

22.469

Chile

8.613

USA

7.331

Südafrika

6.184

Portugal

4.219

Griechenland

2.621

Argentinien

1.283

Neuseeland

398

Tschechien

218

Schweiz

206

Slowenien

137

Andere

124.069

Summe

748.227

 

Zu Frage 36:

 

Anteil des Flaschenweinverkaufs (mengenmäßig, in %):

 

 

Wie aus oben stehender Graphik ersichtlich ist, zeigt der Flaschenweinabsatz Ab-Hof in den Jahren 2006 bis 2009 sowohl mengen- als auch wertmäßig eine sehr stabile Tendenz. Nimmt man Ab-Hof-Absatz und Absatz im Lebensmittelhandel zusammen, so steigt der Anteil der österreichischen Weine am heimischen Gesamtabsatz kontinuierlich.

 

Das jährlich von der ÖWM in Auftrag gegebene GfK-Haushaltspanel weist für 2008 einen Anteil der Gastronomie von 53 % am Gesamtkonsum aus (2007: 54 %), für 2009 wird ein weiterer, leichter Rückgang in der Gastronomie erwartet, der in erster Linie auf die schlechte gesamtwirtschaftliche Situation zurückzuführen ist.

 

Zu Frage 37:

 

Bundesamt für Weinbau: 11.980 Proben.

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg: 5.463 Proben.

 

Zu Frage 38:

 

Privatproben werden nicht beanstandet, es sei denn es liegt eine potentielle Gefährdung von Konsumenten/innen vor.

 

Zu Frage 39:

 

Bundesamt für Weinbau: € 373.564,--.

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg: € 78.071,80.

 

Zu Frage 40:

 

Bundesamt für Weinbau: 81 Planstellen.

 

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:

157 Planstellen.

 

Zu Frage 41:

 

Bundesamt für Weinbau: € 3,288.477,52.


 

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:

€ 5,308.789,90.

 

Zu Frage 42:

 

Bundesamt für Weinbau: 1 Planstelle.

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg: keine.

 

Zu Frage 43:

 

Es wird darauf verwiesen, dass zukünftige Personalentscheidungen nach Anlass zu treffen sind.

 

Zu Frage 44:

 

Bundesamt für Weinbau: ca. € 80,--.

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg: Prüfnummer: € 34,86, BKI: € 246,93, Privat: € 17,62.

 

Zu Frage 45:

 

2010: 17 Bundeskellereiinspektoren.

 

Zu Frage 46

 

Seitens des Bundesamtes für Weinbau wurde im Jahr 2010 an keinen EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten mitgearbeitet.

 

Die HBLAuBA arbeitet an internationalen qualitätssichernden Programmen im Rahmen des OIV (Internationale Weinorganisation, Paris), der IFU (Internationalen Fruchtsaftunion, Schweiz) und der ALVA (Wien) mit.

 

Der Bundesminister: