9699/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.01.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0275-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 11. Jänner 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9775/J-NR/2011 betreffend die Chronologie des Versagen der Bundesregierung rund um eine Absicherung des einzigartigen Freilichtmuseums Stübing in der Steiermark, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 15. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Festgehalten wird, dass „Portokosten“ bzw. Kosten für den postalischen Versand in keinerlei Zusammenhang mit allfälligen Förderleistungen stehen und unabhängig davon im notwendigen Ausmaß zur Erfüllung der Aufgaben des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur anfallen. So entstanden im nachgefragten Zeitraum dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur „Portokosten“ in der Gesamthöhe von EUR 199.441,75.

 

Zu Fragen 2 bis 9:

Vorweg wird darauf hingewiesen, dass Entscheidungen bezüglich Organisation und Strukturen der Stiftung Österreichisches Freilichtmuseum Stübing nur mittels vom Vorstand aufzubereitenden Beschlüssen im obersten Leitungsorgan Kuratorium erfolgen können.


 

Auch auf Grundlage der Entschließung des Nationalrates 110/E XXIV.GP vom 7. Juli 2010 erging daher seitens der Bundeskuratoren mit Schreiben vom 19. Juli 2010 an den Vorstand der Stiftung Österreichisches Freilichtmuseum Stübing die Aufforderung, die derzeitige Struktur des Museums zu evaluieren und einer Überprüfung in Richtung Nachhaltigkeit zu unterziehen sowie neue und innovative Konzepte zu erstellen, die den Fortbestand des Museums unter den der Geschäftsführung seit langem bekannten finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen nachhaltig absichern.

 

Auf Grund unzureichender Unterlagen des Vorstands wurden vom Kuratorium Evaluierungsgutachten beauftragt. Diese Gutachten zeigten deutlich die Notwendigkeit einer Umstrukturierung der Stiftung auf, etwa durch eine Straffung der Entscheidungsstrukturen, durch eine klare Aufgabenverteilung und -abgrenzung zwischen den Stiftungsorganen oder durch die Implementierung klarer Buchführungsregelungen.

 

Die Firma Styria Treuhand- und RevisionsgmbH erstellte mit 21. April 2011 ihren Prüfbericht betreffend den Jahresabschluss der Stiftung Österreichisches Freilichtmuseum Stübing und stellte damit fest, dass die Erhaltung des Stammvermögens bei Aufrechterhaltung der bisherigen Förderpraxis nicht gefährdet sei. Die Erfüllung des Stiftungszwecks und die ordnungsgemäße Verwaltung der Stiftung, insbesondere im Hinblick auf Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit sei gesichert.

 

Im Rahmen zahlreicher interner Besprechungen und mehrerer Kuratoriumssitzungen wurden die Vorarbeiten für die notwendigen strukturellen Änderungen der Stiftung geleistet. Anlässlich der letzten Kuratoriumssitzung erfolgte die Weichenstellung für eine Umorganisation der Stiftung, die die Basis für den formellen Beschluss für die Satzungsänderung in einer weiteren Kuratoriumssitzung bilden wird.

 

Mit der Funktion des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Kuratoriumsmitglied ist weder satzungsmäßig noch rechtlich eine finanzielle Verpflichtung gegenüber der Stiftung Österreichisches Freilichtmuseum Stübing verbunden. Ungeachtet dessen wurde das Freilichtmuseum Stübing im Zeitraum 2000 - 2011 mit insgesamt EUR 863.727,54 vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gefördert. Die Unterstützungen in den Folgejahren hängen von den budgetären und rechtlichen Gegebenheiten ab.

 

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.