970/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-9.000/0010-I/PR3/2009    

                                                                                                                                           DVR:0000175

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . April 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Haimbuchner und weitere Abgeordnete haben am 19. Februar 2009 unter der Nr. 988/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend vom BMVIT beauftragte Studien zu „Genderthemen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Vorweg darf ich nachstehende generelle Anmerkungen machen:

Die in Ihrer Anfrage genannten Studien wurden bzw. werden insbesondere im Rahmen von „Gender Mainstreaming“ (GM), aber auch im Hinblick auf die seit 1.1. 2009 in Kraft getretene verfassungsrechtliche Staatszielbestimmung des Gender Budgeting (GB) durchgeführt. Ich darf Ihnen daher eingangs zunächst zu diesen beiden Begriffen nähere Erläuterungen geben:

 

GM bedeutet gemäß Definition des Europarates 1998, die Reorganisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung politischer Prozesse mit dem Ziel, eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Prozesse auf allen Ebenen und in allen Phasen durch alle an politischen Entscheidungen beteiligten Akteure und Akteurinnen einzubeziehen. Mit Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam 1999 ist GM zudem auf europäischer Ebene primärrechtlich verankert und somit auch eine EU-rechtliche Verpflichtung aller Mitgliedstaaten. In Österreich hat GM aufgrund Artikel 7      B-VG ebenfalls verfassungsrechtlichen Status.

 

Durch GM sollen daher die geschlechtsspezifischen Realitäten in allen Gesellschafts- und Politikbereichen gleichermaßen und gleichberechtigt von vornherein berücksichtigt sein. Um dies auch effektiv werden zu lassen, müssen gegebene Ausgangssituationen, bestehende diesbezügliche Disparitäten identifiziert, analysiert und den Ergebnissen entsprechend Handlungsstrategien entwickelt und evaluiert werden, um diese zu beseitigen.

 

Gender Budgeting (GB) bedeutet, die Zielsetzung GM als Strategie für die Gleichstellungspolitik auch im Rahmen einer ziel- und insbesondere wirkungsorientierten Haushaltsführung des Bundes umzusetzen. Dies umso mehr, als es sich hierbei um öffentliche Gelder handelt. GB ist das finanzielle und haushaltsrechtliche Instrument zur tatsächlichen Implementierung von GM.

 

Bereits in meiner früheren Funktion als Frauenministerin habe ich GM und GB als absolut prioritäre gesellschaftspolitische Zielsetzung erachtet und mich hierfür eingesetzt. Daran hat sich auch in meiner neuen Funktion nichts geändert. Ich freue mich daher, dass es im bmvit hinsichtlich dieser Thematik eine GM und GB-Arbeitsgruppe gibt und bin überzeugt, dass darüber hinaus die überwiegende Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls dieser Zielsetzung gegenüber aufgeschlossen und motiviert ist, hierzu ihren Beitrag zu leisten. Ich jedenfalls werde diesbezügliches Engagement und Initiativen auch hinkünftig unterstützen.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø      Von wem wurden oben genannte Studien im Einzelnen in Auftrag gegeben?

Ø      Wann wurden die oben genannten Studien im Einzelnen in Auftrag gegeben?

 

Die Studien „Gender Budgeting“, „Geschlechterkultur in der Arbeitswelt Forschung“ und „Datenbasis: Geschlechterverhältnisse in Forschung und Technologie“ wurden im Jänner bzw. Februar 2008 beauftragt, „Wege der Verankerung von Gender“ wurde im November 2008 in Auftrag gegeben. Diese Studien wurden im Rahmen der Programmarbeit „FEMtech – Frauen in Forschung und Technologie“ vergeben.

Die Studie „Frauen in nationalen und internationalen Luftfahrtorganisationen“ wurde im Rahmen GM und GB im Dezember 2008 seitens meines Ressorts beauftragt.


Zu Frage 3:

Ø      Wann wurden/werden die jeweiligen sogenannten Endberichte der oben genannten Studien fertig gestellt?

 

Der Endbericht „Gender Budgeting“ wurde im Februar 2009 fertig gestellt; die Endberichte „Geschlechterkultur in der Arbeitswelt Forschung“ und „Datenbasis: Geschlechterverhältnisse in Forschung und Technologie“ liegen seit August 2008 vor. Die Studien „Wege der Verankerung von Gender“ sowie „Frauen in nationalen und internationalen Luftfahrtorganisationen“ befinden sich in der Durchführungsphase und werden bis Mai 2009 abgeschlossen sein.

 

 

Zu Frage 4:

Ø      Welche Kriterien mussten die Unternehmen für die Erstellung der oben genannten Studien erfüllen, um für die Auftragsvergabe in Betracht gezogen zu werden?

 

Um für die Auftragsvergabe in Betracht gezogen zu werden, musste seitens des Unternehmens eine „Wissenschaftliche Expertise“ im Bereich Gender und im Bereich FTI bzw. FTI-Förderung vorliegen.

 

 

Zu Frage 5:

Ø      Wie viele Unternehmen bewarben sich jeweils um die Erstellung der oben genannten Studien?

 

Die Vergabe der Studien erfolgte im Wege der Direktvergabe, da sich die Kosten der Studien im dafür vorgesehenen Rahmen bewegten.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø      Bestehen Kontakte zwischen dem Auftraggeber in Ihrem Ressort und dem beauftragten Unternehmen?

Ø      Wenn ja, welche?

Ø      Wenn ja, seit wann ist das Ihnen bekannt?

 

Die Kenntnis über die Expertise des/der Auftragnehmers/in muss dem/der Auftraggeber/in vor Auftragserteilung bekannt sein. Die Kenntnis der Expertise beruhte auf erfolgreicher Zusammenarbeit in diesem Bereich in der Vergangenheit.

 

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

Ø      Bestehen Kontakte zwischen dem beauftragten Unternehmen und der SPÖ bzw. der SPÖ zuordenbaren Institutionen?

Ø      Wenn ja, welche?

Ø      Wenn ja, seit wann ist das Ihnen bekannt?

 

Nein.


Zu Frage 12:

Ø      Welchen konkreten Zweck verfolgen die oben genannten Studien für das BMVIT?

 

Ich verweise auf meine einleitenden Ausführungen.

 

 

Zu Frage 13:

Ø      Welchen konkreten Zweck verfolgen die oben genannten Studien für die österreichische Bevölkerung?

 

Die Studien verfolgen den Zweck der Verbesserung der Zugangs- und Rahmenbedingungen von Frauen am Arbeitsmarkt sowie der Verringerung der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen, der Verbesserung der Karrierechancen von Frauen in diesen Bereichen und leisten einen Beitrag zum Aufbau von Humanressourcen für die österreichische Wirtschaft (Stichwort: Fachkräftemangel).

 

 

Zu Frage 14:

Ø      Zu welchen konkreten Ergebnissen kommen die oben genannten Studien im Einzelnen?

 

Die in Rede stehenden Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Frauen sowohl was ihre Präsenz, ihr Einkommen und die Teilhabe an Projekten bzw. den daraus lukrierten Forschungsförderungsgeldern anlangt, nach wie vor stark unterrepräsentiert sind.

 

 

Zu Frage 15:

Ø      Zu welchen konkreten Empfehlungen bezogen auf das BMVIT kommen die oben genannten Studien im Einzelnen?

 

Konkrete Empfehlungen aus bereits vorliegenden Studien sind unter anderem:

-        die Förderung von Frauen in Forschung und Technologie ist auszubauen,

-        es sind Maßnahmen zu entwickeln, die die stärkere Verankerung von Gender in der Forschungsförderung unterstützen

Dabei geht es sowohl um die konkrete Förderung von Frauen wie auch um den Abbau bestehender Strukturen, die für das Zustandekommen der Ungleichheiten verantwortlich sind.

 

 

Zu Frage 16:

Ø      Waren die Ergebnisse und Empfehlungen der oben genannten Studien Thema bei der Erstellung des Regierungsprogramms?

 

Schnittstellen zwischen den Ergebnissen der Studien und den Punkten im Regierungsprogramm finden sich in den Themenfeldern Forschung, Technologie und Innovation (FTI) vor allem darin, dass der Ausbau der Humanressourcen in diesem Bereich als dringend notwendig beschrieben ist. Hervorgehoben werden dabei Maßnahmen zur Förderung weiblicher Forscherkarrieren, welche einen Forschungs- und Arbeitsschwerpunkt von FEMtech bilden.

Eine weitere Schnittstelle ist der Bereich Gesellschaft, Frauen, Familie und Chancengleichheit: „Fortführung und Ausbau von Programmen der Forschungsförderung im Bereich der Frauenförderung“ oder „Forcierung von Frauenförderprogrammen in Betrieben“.

 

 

Zu Frage 17:

Ø      Welche konkreten Maßnahmen setzt das BMVIT auf Grund der Ergebnisse und Empfehlungen der oben genannten Studien?

 

Als konkrete Maßnahmen wären die Weiterentwicklung des Monitorings im Rahmen der Forschungsförderung und die Entwicklung von Maßnahmen zur stärkeren Verankerung von Gender in der Forschungsförderung sowie die Unterstützung der Unternehmen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung von strukturellen Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit zu nennen.

 

 

Zu Frage 18:

Ø      Welches Verhältnis sehen Sie zwischen der Höhe der Summe der Beauftragungen der oben genannten Studien und dem Nutzen für den Steuerzahler?

 

Mehr Frauen in innovativen Beschäftigungsfeldern, wie in Forschung und Technologie, stellen eine politische Herausforderung dar. Für gezieltes politisches Handeln bedarf es fundierter empirischer Grundlagen über die Ursachen der Ungleichheit, damit die politischen Maßnahmen gezielt wirken können. Die vergebenen Studien bewegen sich in einem sehr überschaubaren finanziellen Rahmen, der die Verwendung von Steuergeldern rechtfertigt.

 

 

Zu Frage 19:

Ø      Welche weiteren Studien planen Sie in der nächsten Zeit zu „Genderthemen“?

 

Im Hinblick auf den generellen (politischen, EU-rechtlichen sowie verfassungsrechtlichen) Auftrag von GM und GB wird es sicherlich weitere Studien, Analysen sowie Evaluierungen in den in meine Ressortverantwortung fallenden Bereichen geben.