9706/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.01.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0283-III/4a/2011 |
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Wien, 11. Jänner 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9797/J-NR/2011 betreffend die Entwicklung konfessioneller Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im Bundesland Burgenland, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 15. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Die Zahl der konfessionellen Privatschulen stellt sich zum letztverfügbaren Schuljahr 2010/11 wie folgt dar:
Konfessionelle Privatschulen |
Schulen im Schuljahr |
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Bundesland |
Schulerhalter |
2010/11 |
Burgenland |
röm. kath. Kirche |
9 |
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evangelische Kirche |
1 |
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zusammen |
10 |
Zu Fragen 3 und 6:
Auf die angeschlossene Beilage, aus der die Schülerinnen- und Schülerzahlen je konfessioneller Privatschule der Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 ersichtlich sind, wird hingewiesen; der „Träger“ (Schulerhalter) der jeweiligen Schule ist aus der Schulbezeichnung erkennbar. Daten für das Schuljahr 2011/12 können zum aktuellen Zeitpunkt nicht zur Verfügung gestellt werden.
Zu Frage 4:
Das Ausmaß der Subventionen zum Personalaufwand für gemäß § 17 Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962, anspruchsberechtigte konfessionelle Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht hat gemäß § 18 Privatschulgesetz im Wesentlichen dem Verhältnis zwischen der Zahl der Schülerinnen bzw. Schüler und Lehrerinnen bzw. Lehrer an öffentlichen Schulen gleicher oder vergleichbarer Art und vergleichbarer örtlicher Lage zu entsprechen.
Im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen wird genannte Vergleichbarkeit in Hinblick auf das Ausmaß der Subventionen zum Personalaufwand durch die Anwendung der für öffentliche allgemein bildende Pflichtschulen anzuwenden Grundsätze (Maßzahlen gemäß FAG sowie zweckgebundene Zuschläge) gemäß den gültigen Stellenplanrichtlinien des betreffenden Schuljahres hergestellt.
Die Berechnung selbst erfolgt auf Basis der, von den Ländern zweimal jährlich (vorläufiger und definitiver Stellenplan) zu übermittelnden, Schülerinnen- und Schülerzahlen, wobei eine Trennung in öffentliche allgemein bildende Pflichtschulen und konfessionelle Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht in genanntem faktischen Zuteilungsmodus nicht geboten ist. Lehrerinnen- und Lehrerdienstposten werden daher, für genannte anspruchsberechtigte konfessionelle Privatschulen, im Zuge der Genehmigung der Landeslehrerinnen- und -lehrerstellenpläne zuerkannt.
Im Bereich der weiterführenden Schulen erhalten konfessionelle Privatschulen im Hinblick auf die Verpflichtung des Bundes zur Abdeckung der Personalausgaben für die Lehre Ressourcen, die sich an den bei öffentlichen Schulen in Trägerschaft des Bundes herangezogenen Parametern bemessen. Es bestehen damit gegenüber den konfessionellen Privatschulen keine Ungleichbehandlungen. Daraus errechnen sich für das Schuljahr 2011/12 in diesem Bereich Personalausgaben in der Höhe von 8,45 Mio. Euro, die der Bund den Schulen in Form von Subventionsplanstellen zur Verfügung stellt.
Ferner stehen Förderungen auf Antrag grundsätzlich bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004, bzw. nach Maßgabe entsprechender bundesfinanzgesetzlichen Ansätze auch konfessionellen Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht offen; auf die Beantwortung der Frage 5 wird hingewiesen.
Zu Frage 5:
Die Ressourcenzuteilung an die Schulen im weiterführenden Bereich erfolgt im Wege der jeweils zuständigen Landesschulräte bzw. des Stadtschulrats für Wien. Diese erhalten vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Mittel (Lehrerinnen- und Lehrer-Werteinheiten) pauschal in Abhängigkeit der Schülerinnen- und Schülerzahlen.
Da die Zuteilung an die einzelne Schule in der Verantwortung des Landesschulrats für Burgenland liegt, können hier keine schulstandortspezifischen Details dargestellt werden. Weiteres
müsste für eine genaue Darstellung die Personalstruktur (Alter, Gehaltsstufe etc. der Bediensteten) an jeder Schule berücksichtigt werden, was für die Beantwortung der Frage einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand darstellt.
In Summe wurden den konfessionellen Privatschulen folgende Förderungen in Form von Subventions-Bundeslehrkräften zur Verfügung gestellt:
2011/12 8,45 Mio. Euro
2010/11 7,98 Mio. Euro
2009/10 7,88 Mio. Euro
2008/09 7,93 Mio. Euro
Diese Ausgaben wurden pauschal auf Basis der Ausgabenstruktur des Jahres 2011 errechnet. Die Steigerung ist daher vor allem auf die veränderten Schülerinnen- und Schülerzahlen zurückzuführen.
An Förderungen auf Antrag für Investitionen, insbesondere für Einrichtungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Neu-, Zu- und Umbauten an der betreffenden Privatschule – nicht aber für den laufenden Betrieb –, wurden zuerkannt:
Förderungen des BMUKK für konfessionelle Privatschulen (alle Beträge auf ganze Euro gerundet) |
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2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
Gymnasium Schwestern v. göttl. Erlöser Eisenstadt |
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8.000 |
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Evang. Gymnasium Oberschützen |
34.630 |
10.000 |
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Im Übrigen wurde dem Interdiözesanen Amt bundesweit eine pauschale Förderung des durch die Aufnahme von bedürftigen Schülerinnen und Schülern (insbesondere solche mit anderer Erstsprache als Deutsch) entstandenen Investitionsabganges gewährt:
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2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
Interd. Amt f. Unterr. u. Erziehung für kath. Privatschulen Öst. |
392.400 |
392.400 |
327.000 |
293.000 |
Eine Zuordnung dieser Mittel an die einzelnen Privatschulen obliegt dem Interdiözesanen Amt als Subventionsmittler.
Zu Frage 7:
In der auf Grundlage des Bildungsdokumentationsgesetzes durchgeführten Bildungsdokumentation ist das Religionsbekenntnis der Schülerinnen und Schüler kein zentrales Erhebungsmerkmal, sodass in Übereinstimmung mit dem gesetzlichen Auftrag keine Daten über das Religionsbekenntnis der Schülerinnen und Schüler von den Schulen an die zentralen Evidenzen übermittelt werden und daher in Folge keine entsprechenden Statistiken existieren.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.
Beilage
SchülerInnen im Schuljahr |
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SKZ |
Schulbezeichnung samt Adresse |
Schulerhalter |
2008/09 |
2009/10 |
2010/11 |
101022 |
Private römisch-katholische Hauptschule mit Modellversuch
Neue Mittelschule des Vereins der Schulen der Schwestern vom Göttlichen
Erlöser |
röm. kath. Kirche |
447 |
454 |
454 |
101026 |
Privates Oberstufenrealgymnasium des Vereins der Schulen der
Schwestern vom Göttlichen Erlöser |
röm. kath. Kirche |
118 |
123 |
138 |
101036 |
Gymnasium der Diözese Eisenstadt |
röm. kath. Kirche |
366 |
350 |
355 |
101429 |
Private Höhere Lehranstalt und Fachschule für
wirtschaftliche Berufe des Vereins der Schulen der Schwestern vom
Göttlichen Erlöser(Leitung: 101026) |
röm. kath. Kirche |
307 |
316 |
331 |
104052 |
Private Hauptschule des Vereins Katholische Privatschule zum
heiligen Josef - Josefinum Eberau |
röm. kath. Kirche |
- |
51 |
83 |
107092 |
Private römisch-katholische Hauptschule der Vereinigung von
Ordensschulen Österreichs |
röm. kath. Kirche |
231 |
228 |
230 |
107311 |
Private römisch-katholische Volksschule der Vereinigung von
Ordensschulen Österreichs |
röm. kath. Kirche |
99 |
104 |
105 |
108092 |
Römisch-katholische Hauptschule mit Modellversuch Neue Mittelschule der Schwestern vom Göttlichen Erlöser 7453 Steinberg-Dörfl, Untere Hauptstraße 17 |
röm. kath. Kirche |
271 |
238 |
200 |
108429 |
Fachschule für wirtschaftliche Berufe und
Hauswirtschaftsschule der Schwestern vom Göttlichen Erlöser |
röm. kath. Kirche |
63 |
48 |
31 |
109016 |
Evangelisches Realgymnasium und Oberstufenrealgymnasium des evangelischen Schulwerks Oberschützen 7432 Oberschützen, G. A. Wimmer-Platz 2 |
evangelische Kirche |
503 |
455 |
473 |