9727/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BM

 

 

                                                            BMWF-10.000/0287-III/4a/2011

 

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 16. Jänner 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9841/J-NR/2011 betreffend Proteste und Streik im Wiener AKH, die die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und
Kollegen am 16. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Da das AKH als Uni-Klinik neben der Patientenversorgung auch einen Lehr- und Forschungsauftrag hat, leistet der Bund einen finanziellen Beitrag (den so genannten „Klinischen Mehraufwand“). Diese Finanzierung durch das BMWF dient primär der Wissenschaft und der Forschung. Krankenhauserhalter – und damit für die Patientenversorgung zuständig – ist die Stadt Wien.

 

In einer gemeinsamen Besprechung zwischen Vertretern der Stadt Wien, der Medizinischen Universität Wien, des Betriebsrates des wissenschaftlichen Personals der Medizinischen
Universität Wien und des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurden die
Erarbeitung mittel- und langfristiger Maßnahmen zu einer verbesserten Steuerung und mehr
Effizienz am AKH und die Vermeidung von in Aussicht genommenen Reduktionen der
Journaldienste vereinbart.

In diesem Kontext wird die Medizinische Universität Wien vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung als Vorgriff auf das Budget der kommenden Leistungsvereinbarung eine finanzielle Überbrückungshilfe erhalten.


 

Zu Fragen 1 und 9:

Die Patient/inn/enversorgung fällt entsprechend der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung nicht in den Zuständigkeitsbereich der Medizinischen Universität Wien, sondern der Stadt Wien als Träger der Krankenanstalt AKH.

 

Im Rahmen der Abgeltung des Klinischen Mehraufwandes erfolgt durch den Bund die Abgeltung des ärztlichen Personals am AKH.

Weiters wird die oben angeführte Überbrückungshilfe beigestellt. Die Voraussetzung für diesen einmaligen Vorgriff ist allerdings, dass alle Beteiligten im Einvernehmen mit der Stadt Wien
kostensparende Journaldienstmodelle und Modelle der Betriebsführung und Synergien
ausarbeiten.

 

Zu Frage 2:

Der Ruf eines Universitätskrankenhauses setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen. Die Zahl der Journaldienste hat keine Auswirkungen auf die universitäre Lehre und Forschung.
Unabhängig davon wäre die Zahl der Journaldienste im AKH auch nach einer allfälligen
Reduktion im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hoch.

 

Zu Frage  3:

Ja.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Die Aussage, „dass dem AKH Wien mittelfristig 30 Mio. € fehlen werden“, betrifft keine Frage der Vollziehung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, sondern fällt in die
Zuständigkeit des Krankenanstaltenträgers.

 

Zu Frage 6:

Ich habe mich seit Beginn meiner Amtszeit für die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel eingesetzt und konnte in Verhandlungen mit der Bundesministerin für Finanzen die Bereit-stellung von zusätzlich insgesamt 750 Mio. € für die Jahre 2013 bis 2015 erreichen, wozu die bereits zuvor für die Hochschulen beschlossenen Offensivmittel in Höhe von 240 Mio. € (jährlich 80 Mio. €) kommen. Damit ist sichergestellt, dass neben der Sicherung der Grundfinanzierung auch weitere Geldmittel zur Implementierung nachhaltiger struktureller und leistungssteigender Maßnahmen eingesetzt werden können.

 

In diesem Kontext ist die zwischen der Medizinischen Universität Wien und der Stadt Wien
vereinbarte Initiative zur Erarbeitung kostensparender Journaldienstmodelle und einer besseren Abstimmung der Ressourcenplanung und Leistungsplanung im AKH von besonderer
Bedeutung.

 

Zu Frage 7:

Unbeschadet der kompetenzmäßigen Zuständigkeit wird darauf hingewiesen, dass das
Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz und die diesbezügliche Betriebsvereinbarung die Zulässigkeit
von verlängerten Diensten (einschließlich Journaldiensten) an Werktagen im Ausmaß von bis zu 32 Stunden vorsehen und diese daher gesetzlich gedeckt sind.


 

Zu Fragen 8 und 10:

Durch die zugesagte Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Wissenschaft und
Forschung kann ein Personalabbau durch die medizinischen Universitäten vermieden werden. Die Frage der Aufrechterhaltung der Patientenversorgung und einer allfälligen Finanzierungs-lücke für das AKH Wien ist durch den zuständigen Krankenanstaltenträger zu beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.