9731/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0306-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9803/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Mayer und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Besteht ein Antrag auf Aufhebung der Immunität“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Im Oktober 2011 langte im Bundesministerium für Justiz im Zusammenhang mit dem in der Anfrage relevierten Sachverhalt ein unter Bezugnahme auf § 8a Abs. 2 StAG erstatteter Bericht der Oberstaatsanwaltschaft Wien ein, mit dem ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien auf Stellung einer Anfrage nach Art. 57 Abs. 3 B-VG vorgelegt wurde. Nachdem dieser Bericht zunächst mit dem Ersuchen um ergänzende Berichterstattung zu einer Detailfrage zurückgestellt wurde, hat das Bundesministerium für Justiz nach Einlangen des aufgetragenen Ergänzungsberichtes das übereinstimmende Vorhaben der staatsanwaltschaftlichen Behörden genehmigend zur Kenntnis genommen.

 

Wien,       . Jänner 2012

 

 

Dr. Beatrix Karl