9806/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0326-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9923/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ulrike Königsberger-Ludwig, Genossinnen und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verlängerte Lehre und Teilqualifizierung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 4:

Im Justizressort haben bisher zwei männliche Jugendliche die verlängerte Lehre gemäß § 8b Abs. 1 Berufsausbildungsgesetz mit positiv abgelegter Lehrabschlussprüfung abgeschlossen. Derzeit befinden sich drei Verwaltungsassistenten bzw. -assistentinnen in dieser Form der integrativen Berufsausbildung. Weiters wird seit 1. Februar 2011 (erstmals) eine Jugendliche im Rahmen der Teilqualifikation nach § 8b Abs. 2 Berufsausbildungsgesetz ausgebildet.


Zu 2 und 5:

Insgesamt stellt die hochsensible integrative Berufsausbildung in Form der verlängerten Lehre bzw. der Teilqualifikation eine Bereicherung für den Bundesdienst mit positiver Außenwirkung dar. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass das Kennenlernen, die Integration in den allgemeinen Dienstbetrieb und die begleitende Ausbildung mit der Inanspruchnahme von zusätzlichen Ressourcen verbunden ist. Die im Rahmen der integrativen Berufsausbildung beschäftigten Jugendlichen bedürfen einer (personal-)intensiven Anleitung und binden daher zusätzliche Arbeitskräfte. Allgemein ist bei der Lehrausbildung ein stetiges Absinken des Schulbildungsniveaus festzustellen. Es treten wiederholt mangelhafte Rechtschreibkenntnisse und sehr schlechte Mathematikkenntnisse auf, die so manche gute Zeugnisbenotung in der Praxis schnell relativieren. Eine integrative Berufsausbildung ist oft erst mit Nachhilfe in Buchhaltung, kaufmännisches Rechnen und/oder Deutsch verbunden bzw. überhaupt möglich.

Eine im Jahr 2009 begonnene integrative Berufsausbildung mit verlängerter Lehre musste während der Probezeit aufgelöst werden, weil auf Grund der Sehbehinderung des Jugendlichen der Unterricht an der Berufsschule nicht ermöglicht werden konnte.

Zu 3 und 6:

Das Bundesministerium für Justiz ist bestrebt, möglichst viele Lehrlinge – und insbesondere auch jene in der integrativen Berufsausbildung – nach Abschluss der Lehrausbildung in der Justiz weiterzubeschäftigen. Mangels genügender freier Planstellen können jedoch nicht alle Lehrlinge nach Abschluss der Ausbildung bzw. Ablauf der Behaltefrist in ein privatrechtliches Dienstverhältnis zum Bund übernommen werden. Aus diesem Grund war nur die Weiterbeschäftigung von einem der beiden zu Fragepunkt 1 genannten Jugendlichen möglich.

 

Wien,      . Jänner 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl