9864/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0202 -I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 27. JAN. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen und

Kollegen vom 30. November 2011, Nr. 10037/J, betreffend sogenannte

Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst

oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 30. November 2011, Nr. 10037/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Gemäß Art. 20 Abs. 1 B-VG ist die Weisung das primäre Element der Steuerung einer monokratisch organisierten Verwaltungsbehörde. Nur durch sie ist es außerdem dem Nationalrat möglich, den/die BundesministerIn für das Handeln einer/s Bediensteten eines Bundesministeriums bzw. des sonstigen Zuständigkeitsbereiches verantwortlich zu machen.


Jeder Auftrag des Leiters bzw. der Leiterin einer solchen Behörde, sofern er sich auf Vollzugsaufgaben der Behörde bezieht, ist daher im Rechtssinn als Weisung zu qualifizieren. Solche Weisungen werden im Einzelnen nicht festgehalten, so dass es auch nicht möglich ist, sie im Nachhinein aufzulisten.

 

Schriftliche Weisungen im Sinne des § 44 Abs. 3 BDG wurden nicht erteilt.

 

Zu Frage 3:

 

Das Kabinett ist den übrigen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hierarchisch nicht übergeordnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kabinetts sind daher den Bediensteten des Bundesministeriums gegenüber nicht weisungsberechtigt.

 

Der Bundesminister: