9878/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/319-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 26. Jänner 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10010/J-NR/2011 betreffend radikalislamische Tätigkeit und Einrichtungen in Österreich, die die Abg. Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen am 30. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Die religiöse Vertretung von Muslimen in Österreich obliegt nach derzeitiger Rechtslage der anerkannten Religionsgesellschaft „Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ und der eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft „Islamisch – alevitische Glaubens­gemeinschaft“.

 

Zu Frage 3:

Die Initiative Liberaler Muslime Österreich hat einen Antrag auf „Islamische – Europäische Glaubensgemeinschaft“ bzw. „Islamische – Europäische Bekenntnisgemeinschaft“ gestellt. Über diesen Antrag ist mit Bescheid zu entscheiden. Der Verwaltung und damit auch einem Bundes­minister als dessen oberstes Organ kommt im Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften kein Ermessen zu. Bei Erfüllung der im Gesetz vorge­sehenen Voraussetzungen ist dem Antrag statt zu geben, ansonsten ist entweder zurück- oder abzuweisen.


Zu Frage 4:

Da die im Verwaltungsverfahren vorgelegten Unterlagen nicht vollständig waren, wurde der Antragstellerin eine Frist zur Ergänzung eingeräumt und diese auf Wunsch der Antragstellerin bis 15. März 2012 erstreckt.

 

Zu Fragen 5 und 7:

Bei der genannten Gemeinschaft handelt es sich um einen Verein bzw. Vereine und einen Dachverband, die nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur fallen.

 

Zu Frage 6:

Nein.

 

Zu Fragen 8, 10 und 11:

Der Beitritt Österreichs zu dieser und seiner Vertretung in dieser internationalen Organisation fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, daher darf auf dessen Beantwortung verwiesen werden.

 

Zu Frage 9:

Keine.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.