9992/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.02.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Dezember 2011 unter der Zl. 10133/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Visapflicht für österreichische Türkeireisende“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) bemüht sich seit Jahren um die Abschaffung der Visapflicht und um die Befreiung von Visagebühren für österreichische Türkeireisende. Die Verhandlungen zwischen den zuständigen österreichischen und türkischen Behörden wären schon sehr weit gediehen, als die türkische Seite ihre Haltung zur Visapflicht von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern einer generellen Reflexion unterzog. Die Türkei ist grundsätzlich nicht mehr bereit, neue bilaterale Abkommen zur Visaerleichterung, die eine reziproke Visagebührenbefreiung beinhalten könnten, abzuschließen. Vielmehr strebt sie eine vollständige Visaliberalisierung durch alle Schengen Staaten an.

Zu den Fragen 3 und 4:

Die Befreiung von Visagebühren und andere Einreisebegünstigungen für Angehörige anderer Europäischer Staaten beruhen auf bilateralen Verträgen dieser Staaten mit der Türkei, die in den 1950er und 1960er Jahren abgeschlossen wurden.


Zu Frage 5:

Ephesos ist eine wichtige und prestigeträchtige Ausgrabungsstätte für österreichische Archäologen. Daher ist es mir ein besonderes Anliegen, mich dafür einzusetzen, dass österreichische Archäologen gebührenfreie Visa und je nach Erfordernis auch längerfristige Aufenthaltsgenehmigungen für die Einreise und den Aufenthalt in der Türkei erhalten.