114/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

Der Abgeordnete Mag. Dr. Martin Graf hat am 13.6.2013 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 117/JPR betreffend Gefährdung von Besuchern der Wiener Festwochen wegen unzureichendem Brandschutz im Parlament gerichtet.

Zur Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Zur Frage 1:

Alle notwendigen Maßnahmen und erforderlichen Vorkehrungen betreffend die ggst. Veranstaltung wurden mit den zuständigen Behörden des Magistrats der Stadt Wien und der Bundespolizeidirektion Wien abgesprochen und mit Bescheid vom 30.4.2013, Zahl MA36- 237160-7 genehmigt.

Zur Frage 2:

In Absprache mit den zuständigen Behörden wurden nachstehende, zusätzliche Maßnahmen gesetzt:

         die Sicherheitszentrale wurde während der Proben und Aufführungen verstärkt besetzt;

         bei sämtlichen, für den Besucherlnnenstrom notwendigen, Zu- und Abgängen wurde zusätzliches Personal eingesetzt;

         das Fluchtwegekonzept wurde den Vorgaben der Behörden im Gesamtkomplex Bundesversammlungssaal angepasst;

         vermehrte Brandschutz- und Sicherheitsrundgänge von Mitarbeitern der Sicherheitszentrale, der Sicherheitsgruppe und der technischen Gebäudeverwaltung wurden durchgeführt;

         während der Aufführungen war eine Saalaufsicht eingeteilt.

Zur Frage 3:

Unmittelbar verantwortlich für die Sicherheit der Besucher/innen waren die Mitarbeiterinnen der Sicherheitsabteilung. Ihnen gegenüber waren alle eigenen und alle Fremdkräfte weisungsgebunden.

Zu Fragen 4 und 5:

Nein.

Zu Fragen 6 und 7:

Der gesamte Aufführungszyklus wurde vom Magistrat der Stadt Wien, MA 36 Veranstaltungswesen, mit Bescheid MA 36-237160-7, vom 30.4.2013 nach Eignungsfeststellung und mündlich verkündeten Bescheid genehmigt.

Anwesend waren MA 36V, MA 25 und LPD Wien SVA W-uV, LPD Wien LV, WFW und alle mit der Durchführung betrauten Abteilungen der Parlamentsdirektion.

Zur Frage 8:

Siehe Frage 7.

Zur Frage 9:

Die Anzahl, Positionierung und Kenntlichmachung der Handfeuerlöscher erfolgte gemäß den Vorgaben des Bescheides der MA 36. Darüber hinaus waren im erweiterten Umfeld zusätzliche fix positionierte Handfeuerlöscher aus der Gebäudegrundausstattung vorhanden. Die ausreichende Anzahl von Handfeuerlöschern im Bereich des Bundesversammlungssaals wurden im Begehungsprotokoll der MA 36 vermerkt.

Zur Frage 10:

Siehe Frage 9.

Zu Fragen 11 und 12:

Es gab keinerlei Weisungen.