120/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

Der Abgeordnete Dr. Martin Graf hat an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage betreffend "parlamentarische Anfragen als Grundstein der Demokratie” (122/JPR) gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2, 3, 6 und 7:

Der Anfragesteller, Abgeordneter Dr. Graf, hält zu Recht fest, dass die Geschäftsordnung des Nationalrates für die Beantwortung von Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates keine Frist setzt und damit die Präsidentin auch nicht an die in § 91 NRGO genannten Zeitrahmen gebunden ist. Dennoch bemühe ich mich stets, Anfragen innerhalb von zwei Monaten zu beantworten, was auch bei den meine Dienstreisen betreffenden Anfragen ausnahmslos erfolgt ist.

Die vom Anfragesteller Dr. Graf genannte Anfrage 104/JPR des Abgeordneten Dr. Hübner bezieht sich auf sämtliche "außenpolitische" Reisen aller Abgeordneten zum Nationalrat ohne zeitlicher Einschränkung. Während die Erhebungen für die laufende Gesetzgebungsperiode zwar     aufwendig aber möglich sind, gestalten sich die Recherchen zu den Auslandsaktivitäten aller Abgeordneten in den Gesetzgebungsperioden davor als äußerst schwierig, extrem zeit- und ressourcenaufwendig und einzelne Fragen betreffend als unmöglich. Festzuhalten ist auch, dass zeitgleich mit der Anfrage 104/JPR des Abgeordneten Dr. Hübner der Anfragesteller selbst             18 Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates eingebracht hat, deren Beantwortungen   erhebliche Ressourcen der Parlamentsdirektion gebunden haben. Dennoch ist die Parlamentsdirektion weiterhin aktiv, die erfragten Daten zu erheben bzw. sind diese Daten wegen deren erheblichem Umfang besonders genau zu überprüfen, um Fehler zu vermeiden. Da es sich bei der Anfrage des Abgeordneten Dr. Hübner vor allem um historische Daten handelt, ist die vom Anfragesteller Dr. Graf erwähnte "Aktualität" auch nicht gefährdet.


Zu Frage 4:

Für 12 Anfragebeantwortungen.

Zu Frage 5:

Ja