46/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 06.08.2010
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Präsidentin des Nationalrats

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten DI Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juni 2010 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage betreffend Bilaterale Parlamentarische Gruppen XXIV. GP - Bringschuld der Nationalratspräsidentin Prammer durch Reisen auf Kosten  der Republik ohne parlamentarischen Konnex (44/JPR) gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ich  konnte die  Parlamentspräsidentin von Ghana, Joyce  Bamford-Addo, im Vorjahr im österreichischen Parlament begrüßen und habe damals ihre Einladung Ghana zu besuchen angenommen.

Im Rahmen meines Besuchs führte ich Arbeitsgespräche mit Staatspräsidenten Professor John Evans Atta Mills,  Parlamentspräsidentin Bamford-Addo und der Umweltministerin Shirley Ayitey. Das zeitliche Zusammenfallen mit dem 100. Geburtstag des Staatsgründers und Vordenkers der afrikanischen Einheit Kwame Nkrumah wurde seitens der Gastgeber sowie in den ghanesischen Medien besonders gewürdigt.

Neben dem Ausbau der bilateralen Beziehungen und der Stärkung des VN-Amtssitzes Wien wurde auch die wirtschaftliche Kooperation im  Bereich  erneuerbarer  Energien angesprochen.

Zum   Abschluss   meines   Aufenthalts   fand   überdies  ein  Treffen  mit Mitgliedern des interafrikanischen Komitees gegen traditionsbedingte Gewalt an Frauen statt.

Der ghanesische Staatspräsident würdigte im Beisein von AM Muhammad Mumuni die traditionell sehr freundschaftlichen Beziehungen zwischen Ghana und Österreich und erinnerte an sein persönliches Gespräch mit dem HBP anlässlich des Weltklimagipfels in Kopenhagen.

Im Gespräch mit meiner ghanesischen Amtskollegin bekräftigte diese die Unterstützung Ghanas für die   Kandidatur  Ös  für  den   VN-Menschenrechtsrat  2011-2014. Im Rahmen dieses Arbeitsgesprächs    warb     ich     zudem     um     Unterstützung  für  die internationale


Anti-Korruptionsakademie (IACA) in Laxenburg, wobei Ghana seine Teilnahme an der Gründungskonferenz im September zusagte. Zudem habe ich mich weiters für die Idee der Eröffnung eines Verbindungsbüros der Afrikanischen Union bei den VN in Wien als Kontaktstelle für afrikanische Delegationen, insbesonders für jene Staaten, welche wie Ghana keine diplomatische Vertretung in Wien unterhalten, eingesetzt.

Bei den wirtschaftlichen Themen wurde vor allem das österreichische Engagement beim Ausbau der Wasserkraft in Ghana seit 1991 (aktuell ANDRITZ HYDRO GmbH Rehabilitierung des Kraftwerks Kapong; Weltbankfinanzierung - Ausschreibung 2HJ2010) angesprochen.

Zu Frage 2:

Meine Reisekosten betrugen 2.814,84; jene meines mich begleitenden Büroleiters 2.993,--.

Zu Frage 3:

Im Hinblick auf die inhaltliche Programmgestaltung bestand kein Anlass dazu.

Zu Frage 4:

Es entspricht nicht der Usance, einen Besuch des/der Präsidenten/Präsidentin des Nationalrates mittels Schreibens des Obmanns/der Obfrau einer bilateralen parlamentarischen Gruppe ankündigen zu lassen.

Zu Frage 5:

Im Sinne der Gewaltenteilung entspricht es nicht den Usancen, der/dem Präsidentin/Präsidenten des Nationalrates seitens der Bundesregierung Aufträge zu erteilen.

Bei meinen offiziellen Besuchen greife ich jedenfalls gerne auf die Expertise des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zurück, wobei ich mich an dieser Stelle bei den mich im Ausland begleitenden österreichischen BotschafterInnen sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanke.

Zu Frage 6:

Im Hinblick auf die Unklarheit der Frage kann ich diese nicht beantworten.

Zu Frage 7:

Die Beantwortung dieser Frage ist nicht in meinem Zuständigkeitsbereich gelegen.


Zu Frage 8:

Bilaterale Besuche auf Ebene der ParlamentspräsidentInnen können zwar durchaus als Türöffner für einen Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen dienen,   sind   aber   a priori   nicht   als Lobbying-Aktivitäten zu begreifen.

Im Übrigen s. zu Frage 1

Zu Frage 9:

s. zu Frage 7

Zu Frage 10:

War nicht Thema der Gespräche.

Zu Frage 11:

s. zu Frage 7

Zu Frage 12:

s. zu Frage 7

Zu Frage 13:

s. zu Frage 7

Zu Frage 14:

s. zu Frage 1 und zu Frage 15

Zu Frage 15:

Nein.

a) Zum inhaltlichen Verlauf meines offiziellen Besuchs in Ghana verweise ich auf die Aussendung der Parlamentskorrespondenz/05/25.05.2010/Nr. 386 sowie meine Beantwortung zu Frage 1. Für eventuell weitere inhaltliche Nachfragen stehe ich gerne persönlich zur Verfügung.

Zu Frage 16:

Im Rahmen meines offiziellen Besuchs in Ghana habe ich keinen Urlaub angehängt.

Das Gleiche gilt für meinen offiziellen Arbeitsbesuch in Namibia im Februar dieses Jahres. (vgl. 37/AB PR zu 35/JPR)


Die Bestellung meines Flugtickets erfolgte unter der Prämisse der günstigsten Preisvariante, die durch den Einschluss eines Wochenendes bestmöglich garantiert werden konnte.

a) s. zu Frage 2

Zu Frage 17:

Ich beabsichtige, die Arbeit der bilateralen parlamentarischen Gruppen im Sinne meines Arbeitsgesprächs mit den FunktionsträgerInnen der einzelnen Gruppen vom 22. Oktober 2009 fortzusetzen.

Zu Frage 18:

s. zu Frage 1 sowie zu Frage 15