64/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 19.12.2011
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Präsidentin des Nationalrats

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Oktober 2011 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 65/JPR betreffend illegaler Arbeiterbeschäftigung in der Parlamentsgastronomie gerichtet.

Diese Anfrage darf ich wie folgt beantworten:

Zu Frage 1 und 2:

Nein.

Die  zitierten  Überprüfungen  der  Beschäftigungsverhältnisse  der  vom  Pächter    der Parlamentsgastronomie in der Parlamentscafeteria eingesetzten Arbeitskräfte erfolgten durch die zuständigen Behörden.

Zu Fragen 3 und 4:

Der Parlamentsdirektion liegen keine Ergebnisse vor.

Zu Fragen 5, 6 und 7:

Ich werde alle mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen und entsprechende Maßnahmen setzen, sollten mir Informationen über arbeits- und sozialrechtliche Verstöße des Pächters vorliegen.

Zu Frage 8:

Es sind mir keine Fälle illegaler Beschäftigung im Hohen Haus bekannt.

Zu Fragen 9, 10, 11 und 12:

Die Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisse der im Parlament tätigen Firmen obliegt nicht der Parlamentsdirektion, sondern den dafür zuständigen Behörden.