86/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juli 2012 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 86/JPR betreffend Bezügegesetz 2010 und 2011, soweit dieses von mir zu vollziehen ist, gerichtet.

Diese Anfrage darf ich wie folgt beantworten:

Zu Frage 1:

Zum 1. Juli 2012 beziehen 215 Personen Ruhebezüge nach dem Bezügegesetz.

Zu Frage 2:

Versorgungsbezüge nach dem Bezügegesetz beziehen zum 1. Juli 2012 140 Personen.

Zu Frage 3:

Auf Grund einer Optionserklärung gemäß § 49f Bezügegesetz beziehen derzeit 25 Personen einen verminderten Ruhebezug.

Zu Frage 4:

Ja

Zu Frage 5:

Der Aufwand für Ruhebezüge betrug im Jahr 2010 EUR 11.391.906,88;

226 Personen hatten Anspruch auf Ruhebezug.

Zu Frage 6:

Der Aufwand für Ruhebezüge betrug im Jahr 2011 EUR 11.317.007,88;

222 Personen hatten Anspruch auf Ruhebezug.


Zu Frage 7:

Der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2010 beziffert sich mit EUR 4.842.252,02;

155 Personen hatten Anspruch auf Versorgungsbezug.

Zu Frage 8:

Der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2011 beziffert sich mit EUR 4.482.982,61;

141 Personen hatten Anspruch auf Versorgungsbezug.

Zu Frage 9:

Die Höhe der Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen gemäß § 12 Bezügegesetz betrugen

a)   im Jahr 2010 EUR 105.043,30

b)   im Jahr 2011 EUR 83.555,00.

Zu Frage 10:

Die Einnahmen aus dem Beitrag gemäß § 44n Bezügegesetz betrugen

a)   im Jahr 2010 EUR 1.328.552,38

b)   im Jahr 2011 EUR 1.289.060,70.

Zu Frage 11:

Aufgrund § 14 Abs. 2 Bezügegesetz ist im Jahr 2010 kein finanzieller Aufwand entstanden. Für Leistungen nach § 14 Absatz 2 Bezügegesetz wurden im Jahr 2011 EUR 111.980,10 aufgewendet.

Zu Frage 12:

Im Jahr 2011 hatten 3 Personen Anspruch auf einmalige Entschädigung nach § 14 Absatz 2 Bezügegesetz; im Jahr 2010 wurde keine einmalige Entschädigung ausbezahlt.

Zu Frage 13:

Keine

Zu Frage 14:

Zum Stichtag 1. Juli 2012 hatten 62 Personen Anspruch auf einen Ruhe- oder Versorgungsbezug von mehr als EUR 4.000 brutto.