DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz zur Einhaltung von Höchstmengen von Treibhausgasemissionen und zur Erarbeitung von wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz (Klimaschutzgesetz – KSG) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 11 04
Josef Saller Mag. Susanne Neuwirth
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates