Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 19. April 2012
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des
gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
2. Die Anlagen dieses
Staatsvertrages werden gemäß Art. 49 Abs. 2
B-VG dadurch kundgemacht, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme während
der Amtsstunden im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien, im Amt
der Niederösterreichischen Landesregierung und im Vermessungsamt
Gänserndorf aufliegen.
Mag. Rosa Lohfeyer Mag.a Barbara Prammer
Schriftführerin Präsidentin