Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 19. April 2012

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2.       Die Anlagen dieses Staatsvertrages werden gemäß Art. 49 Abs. 2
B-VG dadurch kundgemacht, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien, im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und im Vermessungsamt Gänserndorf aufliegen.

 

 

 

                             Mag. Rosa Lohfeyer                                                      Mag.a Barbara Prammer

                                    Schriftführerin                                                                          Präsidentin