DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schiedsverfahren in der Zivilprozessordnung und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013 – SchiedsRÄG 2013), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 06 26
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates