332/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 5. Juli 2013

betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme gegen das Bienensterben

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, die Zulassung von bienenschädigenden Beizmitteln bei Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide im Einklang mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 für Kulturen, die interessant bzw. attraktiv für Bienen sind, umgehend zu verbieten und alternativen Methoden zur Reduktion des Schädlingsdrucks, wie z.B. Einhaltung der Fruchtfolge beim Maisanbau, den Vorzug zu geben.