40/E XXIV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 8. Juli 2009
betreffend Verbesserung der Transparenz von Aktienoptionen
Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, in einem Bericht bis Mitte 2010 darzustellen, inwieweit börsenotierte Gesellschaften der Vorgabe der Regel 31 des Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2009 entsprechen und ob ein Eingreifen des Gesetzgebers notwendig erscheint.
Weiters wird sie ersucht, Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz von Aktienoptionen und anderen erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteilen sowie einen Bericht über die europäische Entwicklung im Bereich der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat unter dem Aspekt einer nachhaltigen Unternehmensführung vorzulegen und dabei darzustellen, inwieweit eine erfolgsabhängige Honorierung von Aufsichtsratsmitgliedern deren Kontrollfunktion beeinträchtigen könnte.